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Offene Immobilienfonds sollen auch in grüne Kraftwerke anlegen dürfen
Das Bundesfinanzministerium will offenen Immobilienfonds mehr Freiräume für ihre Investments gewähren. Das geht aus einem Referentenentwurf für das Zweite Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG 2) hervor.
Laut dem Entwurf sollen offene Immobilienfonds künftig leichter in Infrastruktur und Erneuerbare Energien investieren dürfen. „Der Gesetzentwurf ebnet den Weg für mehr private Finanzierung der Transformation in Deutschland. Er beseitigt endlich rechtliche Hürden, sodass Anleger künftig auch über deutsche Fonds in Infrastrukturprojekte investieren können“, sagt Thomas Richter, Geschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI, zu dem Vorhaben.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass offene Immobilienfonds sich mit bis zu 15 Prozent ihres Vermögens an Projektgesellschaften beteiligen können, die etwa Wind- und Solarparks bauen, kaufen oder betreiben. Erlaubt sind dabei explizit auch Anlagen, die nicht direkt mit Immobilien verbunden sind, etwa Freiflächen-Solaranlagen.
Ähnliche Regelungen waren auch schon im Entwurf für das ZuFinG 1 vorgesehen, wurden aber vor Verabschiedung des Gesetzes wieder gestrichen.