Die eigene Solaranlage auf dem Dach soll sich nach dem Willen der Regierung wieder mehr lohnen. / Foto: Pixabay

  Erneuerbare Energie

Photovoltaikanlagen: Einspeisevergütung soll deutlich steigen

Die Bundesregierung plant, die Vergütung für sogenannte Volleinspeiser mit Photovoltaik-Anlage deutlich zu erhöhen. Das berichtet das Magazin "pv-Magazine" unter Bezug auf erste Details aus dem sogenannten EEG-"Osterpaket" des Bundesumweltministeriums. Dabei soll die Vergütung auch rückwirkend gezahlt werden.

Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hatte im Januar 2022 ein Oster- und Sommerpaket für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) inklusive eines "Photovoltaik-Booster" angekündigt. Letzterer nimmt nun Gestalt an.

Volleinspeiser sind PV-Betreiber, die ihre produzierte Energie voll ins Netz einspeisen und nichts für die Selbstversorgung abzweigen. Mit der neuen Vergütung soll das nun wieder rentabel werden. Im Referentenentwurf wurde laut "pv-Magazine" eine Anhebung der Vergütungen für Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung auf 12,5 Cent pro Kilowattstunde vorgeschlagen. Bis 100 Kilowatt soll die Leistung auf 10,3 Cent pro Kilowattstunde steigen, bis 400 Kilowatt auf 8,5 Cent, bis ein Megawatt auf 7,3 Cent pro Kilowattstunde.

Keine Umlagen auf Eigenverbrauch mehr

Die neuen Sätze sollen nach dem Willen der Politik noch im Laufe dieses Jahres greifen, vor allem aber auch rückwirkend angewendet werden können. Das soll ein Abwarten bei Investitionen in neue Photovoltaik-Anlagen verhindern, heißt es. Wer den durch seine PV-Anlage erzeugten Strom weiter selbst nutzen möchte, bekommt ebenfalls Vorteile: Umlagen auf Eigenverbrauch und Direktlieferungen sollen ersatzlos wegfallen. Zudem sei geplant, Wärmepumpen von den Umlagen auszunehmen.

Mit bis zu 12,5 Cent pro Kilowattstunde an Einspeisevergütung würden sich nach Einschätzung des News-Portals "Efahrer.com" schlagartig auch ungünstige Dachflächen für den PV-Ausbau lohnen. Dies werde "mit Sicherheit" zu einem massiven Boom bei den privaten Solaranlagen führen. Allerdings könnte es dauern, bis die eigene Anlage tatsächlich aufs Dach kommt: Schon jetzt gibt es Engpässe bei der Lieferung und Installation von Solarmodulen.

Weitere bereits bekannte Aspekte des Gesetzentwurfs umfassen eine Novelle des Wind-auf-See-Gesetzes und ein EEG-Entlastungsgesetz. Letzteres dient dazu, die Entscheidungen des Koalitionsausschusses aus der vergangenen Woche umzusetzen. Die Vertreter der Ampel-Regierung hatten sich dort auf die Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 – also ein halbes Jahr früher als geplant – geeinigt. Dabei soll per Gesetz sichergestellt werden, dass die Entlastung zu 100 Prozent bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt.

Die Formulierungshilfe für das EEG-Entlastungsgesetz soll nach Möglichkeit bereits kommenden Mittwoch im Kabinett beschlossen werden, um die Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli sicherzustellen. Das EEG-„Osterpaket“ und die Novelle des Wind-auf-See-Gesetzes werden wohl am 6. April im Kabinett beraten. Minister Habeck will das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause des Bundestages abschließen, um im zweiten Halbjahr mit der EU-Kommission verhandeln zu können. Mit der beihilferechtlichen Genehmigung rechnet das Bundeswirtschaftsministerium allerdings erst gegen Ende des Jahres.

Wie sonnig die Aussichten im Solarsektor derzeit für Anlegerinnen und Anleger sind, können Sie im ECOreporter-Überblick Das sind die besten Solaraktien – wo sich jetzt der Einstieg lohnt lesen.

Verwandte Artikel

01.03.22
 >
10.05.23
 >
10.04.23
 >
06.04.23
 >
Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x