Kunden für die Software von CheckUp Scout sind Ärzte und Apotheker. / Foto: Gina Sanders, Fotolia

  Crowd-Investment

Schwarminvestoren für Gesundheitsvorsorge-Software gesucht

Individuelle Besonderheiten werden heute bei der Gesundheitsvorsorge kaum berücksichtigt. Um für jeden Patienten ein auf ihn oder sie zugeschnittenes Vorsorgepaket zu erstellen, ist fachübergreifende Expertise nötig - und technische Unterstützung.

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Das Start-up CheckUp Scout hat eine Software-Lösung entwickelt, die für jeden Patienten ein individuelles Risikoprofil erstellt. Die Software von CheckUp Scout beruht auf evidenzbasierter Medizin und macht sich selbstlernende Prozesse zunutze. Ärzte und Apotheker, die der Patient besucht hat, werden in die Erstellung des Risikoprofils mit einbezogen.

Für die Weiterentwicklung und Zulassung der Software-Lösung und um laufende Betriebskosten zu decken, wirbt die Check-up Scout GmbH Geld über die Crowd ein. Die Zielfundingsumme beträgt 200.000 Euro.

Anleger können in das Projekt auf der Plattform aescuvest (www.aescuvest.de) investieren. Die Mindestanlagesumme beträgt 250 Euro. Die Laufzeit des patriarischen Nachrangdarlehens mit qualifiziertem Rangrücktritt liegt bei sieben Jahren.

Die Fixverzinsung beträgt 1 Prozent pro Jahr. Anleger erhalten darüber hinaus eine Umsatzbeteiligung von 0,00325 Prozent pro 1.000 Euro Darlehensbetrag. Diese wird jährlich für die Jahre 2022 bis 2025 gezahlt. Zusätzlich winken eine Gewinnbeteiligung und ein Bonuszins, falls das Unternehmen im Wert steigt oder an einen Investor verkauft werden sollte.

Als Kunden für die Software sind Ärzte und Apotheker vorgesehen. Geld möchte die CheckUp Scout GmbH aus dem Verkauf von Software-Lizenzen erwirtschaften. Laut Business-Plan des Unternehmens soll 2022 ein Vorsteuerergebnis (EBT) von 1,22 Millionen Euro erzielt werden.

Bei dem Crowd-Investment handelt es sich um ein partiarisches Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt, das an die Check-up Scout GmbH vergeben wird. Falls das Unternehmen insolvent werden sollte, werden zuerst die anderen Gläubiger bedient (der Darlehensgeber wird "nachrangig" bedient). Die Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

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