Jes.Green Invest will über Tochterunternehmen Aufdach-Solaranlagen kaufen. / Symbolfoto: Pixabay

  Anleihen / AIF

Solar-Anleihe von Jes.Green mit 5 % Zins – welche Risiken gibt es?

Die Jes.Green Invest GmbH aus Rostock plant, zahlreiche kleine Aufdach-Solaranlagen mittelbar zu erwerben. Zur Finanzierung des Vorhabens bietet sie eine Anleihe mit einem Zinssatz von 5,0 Prozent pro Jahr an. Die Laufzeit beträgt fünf Jahre.

Bei der Anleihe handelt es sich um Inhaberschuldverschreibungen mit einem Emissionsvolumen von bis zu 10 Millionen Euro. Die Stückelung beträgt 1.000 Euro. Die Laufzeit der Anleihe beginnt am 15. Oktober 2021 und endet mit Ablauf des 15. Oktober 2026. Die Schuldverschreibungen (ISIN: DE000A3E5YQ2) werden laut Prospekt voraussichtlich am 15. Oktober in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen.

In der Jes-Gruppe wurden laut Wertpapierprospekt (Stand: 13.9.2021) seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Bereich Kleinanlagen seit 2019 über 1.300 Solaranlagen realisiert. Welche Aufgaben soll die Emittentin übernehmen?

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Die Emittentin der Anleihe, die Jes.Green Invest GmbH, wurde im Oktober 2020 mit einem Stammkapital von 25.000 Euro gegründet. „Jes“ steht für „jederzeit erneuerbare Energien“. An der Emittentin ist die JH Holding Invest GmbH zu 100 Prozent beteiligt. Deren alleiniger Gesellschafter Jonas Holtz ist auch Geschäftsführer der Emittentin.

Aufgrund einer Zwischenfinanzierung von bis zu 3 Millionen Euro konnte die Emittentin laut Prospekt ab Juni 2021 den Geschäftsbetrieb als finanzierende Holding aufnehmen. Die Emittentin wird laut Prospekt den Netto-Emissionserlös der Anleihe als Gesellschafterdarlehen und Eigenkapital an (künftige) Tochtergesellschaften weiterleiten. Diese sollen mit dem Kapital vornehmlich Aufdach-Solaranlagen erwerben sowie die Zwischenfinanzierung zurückführen. Vorrangig geht es hierbei laut Prospekt um Kleinanlagen, aber auch der Erwerb von gewerblichen Aufdachanlagen bleibe vorbehalten.

Umfangreiches Startportfolio

Die Emittentin ist bislang laut Prospekt an der Jes.Solarflat GmbH & Co. KG als alleinige Kommanditistin beteiligt. Auch diese Gesellschaft war 2020 noch nicht operativ tätig. Aufgrund der Zwischenfinanzierung konnte diese Tochtergesellschaft laut Prospekt inzwischen 276 Solar-Projekte mit zusammen ca. 2.771 Kilowattpeak (kWp) Nennleistung für 3 Millionen Euro verwirklichen (Stand: 13.9.2021).

In der Planung ist laut Prospekt noch offen, ob die von anderen Gesellschaften gehaltenen Aufdach-Kleinanlagen unter Tilgung der mittelfristigen Bankfinanzierungen übernommen werden sollen. Die Emittentin behält sich laut Prospekt abweichende Zwischenanlagen im Bereich der erneuerbaren Energien vor, wenn aufgenommene Mittel nicht unmittelbar für die vorgesehenen Zwecke verwendet werden können.

Vorteil für kleine Solaranlagen?

Laut Prospekt ist das Geschäftsmodell der kleinen Solaranlagen mit 20 Jahren Verpachtung mit einigen Vorteilen verbunden. Es gebe bei den Kleinanlagen beispielsweise keine Risiken aus langjährigen, von zahlreichen Umständen abhängigen Genehmigungsverfahren. Da es sich um zahlreiche Kleinanlagen handelt, besteht laut Prospekt etwa bei finanziellen Schwierigkeiten der Vertragspartner eine erhebliche Risikostreuung über die Vielzahl der Verträge. Da es verpachtete Gegenstände sind, bleiben die Anlagen im Eigentum des Unternehmens. Dies wird laut Prospekt von Unternehmen für Sicherungsübereignungen und Abtretungen der Erträge aus den Pachtverträgen genutzt, um langfristige niedrigverzinsliche und derart besicherte Bankdarlehen zu erhalten.

Für die Emittentin und die Anlegerinnen und Anleger der unbesicherten Anleihe bestehen aber auch erhebliche Risiken:

Junges Unternehmen

Da die Emittentin in 2020 noch keine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat, sind die Geschäftszahlen nicht aussagefähig. Insbesondere können sie laut Prospekt nichts über das Geschäftsmodell der Verpachtung von Kleinanlagen aussagen. Die fehlenden Vergangenheitszahlen stellen für Anlegerinnen und Anleger ein zusätzliches Anlagerisiko dar. Im Prospekt wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Emissionskosten 2021 ein bilanzieller Verlust von 550.000 Euro bei der Emittentin entstehen kann.  

Risiko niedriger Strompreis

Deutschland und die EU könnten zukünftig eine Politik betreiben, die aufgrund geänderter regulativer Rahmenbedingungen und staatlicher Fördermaßnahmen etwa der Einspeisevergütung den Wert von Aufdach-Solaranlagen verringert. Bei geringeren Strompreisen könnte sich das Interesse an einer Solaranlage auf dem eigenen Dach verringern. Auch könnten sich Förderungen, die statt der Pacht den Erwerb von Aufdach-Solaranlagen begünstigen, auf die Geschäftslage der Emittentin negativ auswirken.

Finanzierungsrisiko

Das Finanzierungsmodell der Emittentin basiert laut Prospekt darauf, dass die Anleihefinanzierung bis zur Rückzahlung der Anleihe vollständig durch eine andere Finanzierung ersetzt werden soll. Geplant ist demnach zunächst, dass in einer ersten Phase von ca. sechs Monaten nach Abschluss der Anleiheplatzierung eine Refinanzierung durch eine Geschäftsbank beginnt. In den nächsten fünf Jahren soll dann mit der Ausweitung des Geschäftsbetriebes der Anteil der Finanzierung aus Anleihekapital sukzessive durch Fremdkapital von einem Kreditinstitut ersetzt werden.

Falls Bankkapital nicht zu den geplanten Bedingungen aufgenommen werden kann, würde das die Ertragslage der Emittentin laut Prospekt erheblich negativ berühren. Der Grund hierfür ist laut Prospekt, dass für den Anleihezeitraum eine Mischkalkulation von ungesicherten höher verzinslichen Anleihemitteln und niedriger verzinslichen besicherten Bankkrediten eingeplant ist.

Betriebsrisiken

Der Betrieb von Solaranlagen ist mit Risiken verbunden. Beispielsweise können Schäden und technische Probleme auftreten und die Instandhaltungs- und Versicherungskosten steigen.

Die in diesem Artikel aufgeführten Risiken und weitere Risiken, denen die Emittentin ausgesetzt ist, können zu einer Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin führen.  Das kann zur Folge haben, dass die Emittentin die Zins- und/oder Rückzahlungsansprüche der Anlegerinnen und Anleger nicht oder nicht vollständig bedienen kann.

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