Biogasanlage von UDI. Anleger haben mit UDI-Investments wahrscheinlich mehr als 100 Millionen Euro verloren. / Foto: UDI

  Anleihen / AIF, Wachhund

UDI Energie Festzins IV: Wird die Abberufung des Insolvenzverwalters zurückgenommen?

Das Landgericht Leipzig hatte Jürgen Wallner, den Insolvenzverwalter der UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG aus Chemnitz, 2022 abberufen, weil er seine Pflichten verletzt haben soll. Wallner legte dagegen Rechtsbeschwerde ein. Das Bundesgerichtshof (BGH) hat ihm nun recht gegeben – aber nur teilweise.

Der Hintergrund: Wallner hatte Anlegerinnen und Anlegern der zahlungsunfähigen UDI-Gesellschaft Ende September 2021 eine vorformulierte Stimmrechtsvollmacht für zwei Rechtsanwälte geschickt. Einer der Anwälte hatte sich zuvor als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses dafür ausgesprochen, Wallner zum vorläufigen Sachwalter des Unternehmens zu ernennen (Ende August 2021 wurde Wallner dann dessen Insolvenzverwalter). Andere Rechtsanwälte warfen Wallner vor, er habe seine Unabhängigkeitspflichten als Insolvenzverwalter verletzt. Ein Gläubiger des Unternehmens beantragte seine Absetzung – zunächst erfolgreich.

Landgericht Leipzig muss neu entscheiden

Nun hat das BGH den Fall an das Landgericht Leipzig zurückgegeben. Das Verschicken der Stimmrechtsvollmacht reiche nicht aus, um auf fehlende Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters zu schließen und eine Abberufung zu rechtfertigen, heißt es in dem entsprechenden Beschluss (Aktenzeichen IX ZB 29/22). Allerdings stellte der BGH auch fest, dass Wallner sich pflichtwidrig verhalten habe. Sein Schreiben an die Anleger aus dem September 2021 habe den Eindruck erweckt, er bezwecke die Einsetzung eines ihm gewogenen Gläubigerausschusses. (Über das BGH-Urteil hat zuerst die Zeitschrift „Finanztest“ berichtet.)

Wallner ist weiterhin Insolvenzverwalter bei anderen UDI-Firmen. Zahlreiche Unternehmen der UDI-Gruppe waren in die Pleite gerutscht, nachdem sich vor allem Investments in Biogasanlagen deutlich schlechter entwickelt hatten als erwartet. Hinzu kamen rechtliche Probleme mit ungültigen Klauseln in Nachrangdarlehensverträgen. Das Oberlandesgericht Dresden hat Ende 2023 einen ehemaligen UDI-Geschäftsführer wegen Mängeln in Verkaufsprospekten zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt (ECOreporter berichtete hier).

Verwandte Artikel

21.12.23
 >
16.09.22
 >
25.07.22
 >
08.07.22
 >
13.05.22
 >
Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x