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UDI: Weitere Insolvenzverfahren und Gläubigerversammlungen
Bei mehreren zahlungsunfähigen Unternehmen der Nürnberger UDI-Gruppe, die sich bereits in vorläufigen Insolvenzverfahren befanden, sind mittlerweile die regulären Insolvenzverfahren angelaufen und erste Gläubigerversammlungen angesetzt.
Die Gläubigerversammlungen finden am Amtsgericht Leipzig im Sitzungssaal 100 statt. Konkret geht es um folgende Unternehmen (in Klammern die Termine der Gläubigerversammlungen):
- UDI Energie Festzins 10 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (18.11., 9:00 Uhr)
- UDI Energie Festzins 12 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (25.11., 9:00 Uhr)
- UDI Energie Festzins 13 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (18.11., 11:00 Uhr)
- UDI Energie Festzins 14 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (25.11., 11:00 Uhr)
- UDI Immo Sprint Festzins I GmbH & Co. KG (2.12., 9:00 Uhr)
- UDI Immo Sprint Festzins II GmbH & Co. KG (2.12., 11:00 Uhr)
- UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG. (9.12., 9:00 Uhr)
Die UDI Energie Festzins 11 ist bereits seit Mai 2022 zahlungsunfähig. UDI hatte im Januar und Februar dieses Jahres noch versucht, die Festzins-Nachrangdarlehen der nun insolventen Unternehmen zurückzukaufen.
Zum Insolvenzverwalter aller oben genannten Unternehmen bestellte das Gericht den Leipziger Rechtsanwalt Jürgen Wallner. Die Entscheidung verwundert, denn Wallner war Anfang Juli vom Landgericht Leipzig als Insolvenzverwalter der UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG abberufen worden. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, es habe „berechtigte Zweifel daran, dass der Insolvenzverwalter in der gebotenen Weise gegenüber allen Gläubigern gleichermaßen neutral ist“. ECOreporter berichtete hier. Wallner will sich vor dem Bundesgerichtshof gegen die Entscheidung wehren.
Die UDI Energie Festzins 11 KG hatte Mitte April einen Insolvenzantrag gestellt, nachdem die Finanzaufsichtsbehörde BaFin das Unternehmen aufgefordert hatte, sein „ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln“. Die Firma hatte 2016 das Nachrangdarlehen UDI Energie Festzins 11 angeboten. Hintergrund der BaFin-Aufforderung ist eine Klausel in den Nachrangdarlehensverträgen, die die Behörde nach aktueller Rechtsprechung für ungültig hält. Bei den übrigen UDI Energie Festzins-Firmen ist die Sachlage ähnlich.
2021 hatte die BaFin bereits acht anderen Unternehmen der UDI-Gruppe aufgetragen, Anlegergelder zurückzuzahlen. Alle acht Unternehmen sind mittlerweile insolvent.
Weitere Informationen zu den UDI Festzins-Unternehmen finden Sie hier.