Die Biogasanlage Thierbach: Grundsätzlich sind Investitionen möglich in den Bereichen Biogas, Solar, Wind, Wärmeversorgung und nachhaltige Immobilien und Grundstücke, auf denen die Errichtung von Ökoimmobilien geplant ist. / Foto: UDI, CJS

  ECOanlagecheck, Aktien, Darlehen und anderes

Unabhängige Analyse: Nachrangdarlehen UDI Energie Festzins 13 im ECOanlagecheck

Ein Nachrangdarlehen, das vor allem Erneuerbare-Energien-Anlagen finanzieren soll: Die UDI-Gruppe hat den "UDI Energie Festzins 13" initiiert.

Wir analysieren das Angebot im unabhängigen ECOanlagecheck. Der Zins beträgt 4,0 bis 6,5 Prozent bei einer geplanten Laufzeit von bis zu rund 13 Jahren. Ab 5.000 Euro können Anleger investieren, es gibt kein Agio. Hier finden Sie den ECOanlagecheck als PDF zum Download.

Die Investitionen der UDI Energie Festzins 13 GmbH & Co. KG stehen noch nicht fest. Voraussichtlich wird sie mittelbar erst einmal hauptsächlich in Biogasprojekte in Deutschland investieren. Die weiteren möglichen Investitionsbereiche sind Solarenergie, Serviceleistungen, Immobilien, Wärmeversorgung und Windenergie.

Der jährliche Zinssatz des Nachrangdarlehens der Anleger steigt mit der Laufzeit:

Bis zum 31.12.2023: 4,0 Prozent

1.1.2024 bis zum 31.12.2027: 5,0 Prozent

1.1.2028 bis zum 31.12.2029: 6,0 Prozent

1.1.2030 bis zum 31.12.2030: 6,5 Prozent

Geplantes Laufzeitende: 31.12.2030

Kündigungsmöglichkeit für Anleger: frühestens zum 31.12.2020 (ab 2022 jährlich)

Kündigungsfrist der Anleger: zwölf Monate

Die Emittentin kann das Darlehen frühestens zwei Jahre nach Zeichnung durch den letzten Anleger mit einer Frist von 6 Monaten vollständig oder teilweise kündigen, wenn eine „wirtschaftlich sinnvolle Investition in neue Projekte nicht mehr möglich ist“. Das geplante Emissionsvolumen beträgt 15 Millionen Euro.

Die Nebenkosten des Angebotes, insbesondere Vermittlungsprovisionen, betragen bei Vollplatzierung 9,5 Prozent des Emissionsvolumens. Der Platzierungsstand des Nachrangdarlehensangebots beträgt nach Angaben von UDI rund 4,2 Millionen Euro (Stand: 2. Mai 2018). Das ist mehr als das laut Prospekt erforderliche Mindestzeichnungsvolumen von 3 Millionen Euro, es besteht demnach kein Rückabwicklungsrisiko mehr.

Unternehmensprofil UDI Energie Festzins 13


Georg Hetz (l.) und Stefan Keller von UDI. / Foto: Unternehmen

Darlehensnehmerin, Emittentin und Anbieterin des Nachrangdarlehens ist die UDI Energie Festzins 13 GmbH & Co. KG aus Roth bei Nürnberg, gegründet im November 2017. Komplementärin und Geschäftsführerin ist die 2013 gegründete UDI Festzins Verwaltungs GmbH mit dem Geschäftsführer Georg Hetz. Er ist Gründer der UDI-Gruppe und zudem mit einer Kommanditeinlage von 1.000 Euro alleiniger Gesellschafter der Emittentin. Zudem ist Hetz alleiniger Gesellschafter der UDI Beratungsgesellschaft mbH, die alle Gesellschaftsanteile an der Komplementärin hält.

Die UDI-Gruppe aus Nürnberg, 1998 gegründet, bietet ökologische Geldanlagen an. Seit 2004 plant und realisiert sie auch eigene Projekte. Bei 13 von 19 "Festzins"-Geldanlagen (Nachrangdarlehen) sind die Zinsen bislang vollständig an die Anleger ausbezahlt worden (Stand: 1. März 2018). Bei den acht  Angeboten, bei denen auch schon die Rückzahlung anstand, ist die Rückzahlung an die Anleger pünktlich und vollständig erfolgt. Bei den sechs Angeboten UDI Energie Festzins II bis VII liegen die Zinszahlungen derzeit unter Plan. Dafür gibt es keinen – strukturell oder konzeptionell bedingten – Hauptgrund, sondern nach Angaben von UDI unterschiedliche Gründe in verschiedenen Investitionsbereichen: rückwirkende rechtliche Änderungen (Solar Spanien, Biogas und Solar Italien), Kriminalität (Diebstähle Solar Italien, Unterschlagung Solar Spanien) oder auch durch Generalunternehmer verursachte Mängel (Biogas Deutschland) und Fehler von Betriebsführern.

Das Anlegerkapital wird plangemäß von der Emittentin UDI Sprint Festzins 13 GmbH & Co. KG als Nachrangdarlehen an Projektgesellschaften ausgereicht. Die Emittentin kann Nachrangdarlehen auch an zwischengeschaltete Gesellschaften vergeben. Das ist insbesondere für den Fall vorgesehen, dass mehrere Emittentinnen verschiedener UDI-Festzins-Angebote in eine Projektgesellschaft investieren wollen und andere Kapitalgeber (Banken) der Projektgesellschaft eine Bündelung der Nachrangdarlehen verlangen. Geschäftsführer Georg Hetz wählt die Projektgesellschaften auf der Basis der prospektierten Investitionskriterien aus. Er ist 66 Jahre und verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in verantwortlichen Positionen im Bereich Banken und ökologische Geldanlagen. Laut Verkaufsbroschüre trifft er die Investitionsentscheidungen der Emittentin in einem Ausschuss zusammen mit zwei erfahrenen Controllern/Projektmanagern.


Investitionen

Die Investitionen der Emittentin stehen noch nicht fest (Stand: 3. Mai 2018). Grundsätzlich sind Investitionen möglich in den Bereichen Biogas, Solarenergie, Windenergie, Wärmeversorgung und nachhaltige Immobilien und Grundstücke, auf denen die Errichtung von Ökoimmobilien geplant ist. Zudem gibt es einen sechsten Investitionsbereich: Erbringung von Serviceleistungen. Hier kann die Emittentin in Projektgesellschaften investieren, die andere Projektgesellschaften in ihrem Betrieb unterstützen, z. B. durch den gebündelten Einkauf von Anlagenbestandteilen (z. B. Solarmodulen), Ersatzteilen, Verbrauchsstoffen (z. B. Motorölen) und Einsatzstoffen (z. B. Substrate für Biogasanlagen), um z. B. Preisvorteile beim Einkauf zur erreichen.

Für alle sechs Bereiche gibt es jeweils eine eigenständige Liste von Investitionskriterien im Prospekt. Beispielsweise sollen im Bereich Biogas langfristige Substratlieferverträge vorliegen. Grundsätzlich sollen die Projekte laut Prospekt gemäß der jeweiligen Projekt-Planrechnung so rentabel sein, dass die Projektgesellschaften bei planmäßigen Verlauf Zins- und Tilgungszahlungen an die Emittentin leisten können. Das Vorliegen von Bau- und Betriebsgenehmigungen ist laut den Investitionskriterien nicht erforderlich, so dass die Emittentin mittelbar in Projektentwicklungen investieren kann. Investitionen in Immobilienprojekte sind laut Prospekt auf Deutschland beschränkt. Investitionen in den anderen Bereichen können innerhalb der EU erfolgen.

In Italien beispielsweise plant die UDI-Gruppe nach eigenen Angaben aufgrund guter Rahmenbedingungen die Erweiterung von drei UDI-Biogasanlagen um Gasaufbereitungsanlagen. Laut UDI ist aber vorgesehen, dass der Schwerpunkt der Investitionen der Emittentin eindeutig in Deutschland liegt. Die aktuelle Planung kann sich grundsätzlich ändern, beispielsweise wenn sich während der Laufzeit des Nachrangdarlehens die Rahmenbedingungen für Investitionen im Biogasbereich in Deutschland verschlechtern sollten.


Harald Felker leitet die UDI Bioenergie. / Foto: Unternehmen

Zwei Unternehmen der UDI-Gruppe planen und realisieren eigene Projekte: Die UDI Projektgesellschaft mbH ist im Bereich Photovoltaik tätig. Sie entwickelt nach Angaben von UDI derzeit keine Projekte, sondiert aber immer den Markt, um bei rentablerer Marktlage schnell tätig zu werden. Die 2007 gegründete UDI Bioenergie GmbH plant, projektiert, kauft, baut und lässt Biogasanlagen betreiben. In dem Bereich Bioenergie/Projektentwicklung sind nach Angaben von UDI elf Mitarbeiter beschäftigt, die größtenteils über fünf bis zehn Jahre Erfahrung in dem Sektor verfügen.

Bei den von der UDI Bioenergie GmbH derzeit geplanten und realisierten Biogasanlagen handelt es sich um Biomethan-Einspeiseanlagen (kurz: Biomethananlage), die Biogas erzeugen, in Biomethan umwandeln und in das Gasnetz einspeisen. Die Betreiber der Anlagen erhalten in Deutschland für die Erzeugung und Einspeisung des Biomethans keine Vergütung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG). Sie verkaufen in der Regel – über langfristige Lieferverträge – das Biomethan an Abnehmer, z. B. an Methanhändler oder direkt an Stadtwerke, die das Biomethan z. B. in Blockheizkraftwerken verstromen und dafür eine EEG-Vergütung erhalten.

Der Biomethan-Lieferant garantiert dabei in der Regel vertragsgemäß für die EEG-konforme Einspeisung von Biomethan. Biomethan-Einspeiseanlagen sind ein Nischenmarkt: Laut den Branchenzahlen des Fachverbandes Biogas waren 2016 von den 9.209 bestehenden Biogasanlagen 193 Biomethananlagen. Der Fachverband ging in einer Prognose (Stand: Oktober 2017, Basis Expertenbefragung und Hochrechnung Anlagenregister) davon aus, dass 2017 die Anzahl der Biomethananlagen in Deutschland um 4 auf 197 gestiegen sind.

Derzeit befindet sich nach Angaben der UDI Bioenergie GmbH die Biomethananlage Torgelow in Mecklenburg-Vorpommern in der Fertigstellung. Bei der großen Anlage mit einer Leistung von 700 Kubikmeter (Nm³) je Stunde (h) werden zurzeit die Gärrestläger errichtet (Stand: 2. Mai 2018). Zudem soll am Standort der Biomethananlage noch im zweiten Quartal 2018 eine Solaranlage mit einer Nennleistung von 500 Kilowattpeak (kWp) errichtet werden, die einen Teil des Strombedarfs der Biomethananlage decken soll. 

Es ist geplant, dass die Biomethananlage Torgelow mit dem Einsatz von ca. 65.000 Tonnen Rohstoffen pro Jahr ca. 63 Millionen Kilowattstunden Energie im Jahr erzeugt. In der Bauvorbereitung befindet sich die Biomethaneinspeiseanlage Finkenheerd mit einer geplanten Einspeiseleistung von 550 Nm³/h in der Nähe von Frankfurt an der Oder in Brandenburg. Die Anlage Finkenheerd soll mit dem Einsatz von ca. 40.000 Tonnen Rohstoffen pro Jahr ca. 43 Millionen Kilowattstunden Energie im Jahr erzeugen. Zudem prüft die UDI Bioenergie GmbH derzeit die Übernahme einer bestehenden Biogasanlage mit Stromeinspeisung in Niedersachen sowie zwei neue Biomethaneinspeiseanlagen in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern.

Es ist noch nicht entschieden, ob die Emittentin in die Fertigstellung der beiden Projekte (Torgelow und Finkenheerd) der UDI Bioenergie GmbH investiert. Laut Verkaufsbroschüre sind aber aktuell für die UDI-Festzins-Anlagen schwerpunktmäßig Biogasanlagen interessant. Das zeigt sich auch bei den vorherigen drei UDI-Angeboten Energie Festzins 10, 11 und 12: Bei denen ist nach UDI-Angaben momentan (Stand: 25. April 2018) das Kapital der Anleger nach Angaben von UDI zu rund 94 Prozent (Festzins 10), rund 91 Prozent (11) und rund 81 Prozent (12) in Biogasanlagen investiert.

Diese Verteilung ist nach Angaben von UDI eine Augenblicksbetrachtung: Innerhalb der Laufzeit der einzelnen Festzins-Anlagen können sich aufgrund verbesserter Marktlage für Solar- bzw. Windkraftprojekte andere Investitionen ergeben.  Denn das Nachrangdarlehenskapital kann sowohl die Entwicklungs- und Bauphasen der Biogasprojekte finanzieren, oder auch (teilweise) langfristig in den Projektgesellschaften verbleiben. Bei kurzfristigem Verbleib kann das Geld somit mehrfach umgeschlagen, also für verschiedene Projekte eingesetzt werden.

2017 hat die UDI-Gruppe die Investitionsbereiche nachhaltige Immobilien und Serviceleistungen neu entwickelt bzw. stark ausgebaut. Daher ist es möglich, dass die Emittentin verstärkt in diese Bereiche investieren wird. Die Emittentin des Vorgängerproduktes, UDI Energie Festzins 12, hat derzeit rund 10 Prozent des Anlegerkapitals im Geschäftsbereich Service (Substrateinkauf, Wartung) investiert und 0,7 Prozent im Immobilienbereich.

Das Investitionsportfolio der Emittentin kann sich während der Laufzeit der Nachrangdarlehen mehrfach deutlich verändern. So könnte frei werdendes Nachrangdarlehenskapital in der Zukunft auch vermehrt in Solar- und zudem in Windenergieprojekte investiert werden. Derzeit beträgt der Solaranteil am Portfolio der Emittentinnen der Angebote Festzins 10, 11 und 12 jeweils rund 2 Prozent. Nach Einschätzung von UDI stellt auch die Investition in Wärmenetze künftig eine interessante Option dar. UDI hat bislang im Rahmen von Biogasprojekten vier Nahwärmenetze mitfinanziert.

Ökologische Wirkung

Die Projekte der Emittentin stehen noch nicht fest, so dass die ökologische Wirkung noch nicht abschließend zu beurteilen ist. Investitionsschwerpunkt werden voraussichtlich zunächst Biogasanlagen sein. Diese sind aufgrund ihrer Grundlastfähigkeit ein wichtiger Bestandteil der Energiewende.


Tag der Offenen Tür bei der Biogasanlage Torgelow der UDI Bioenergie GmbH. / Foto: Unternehmen

Bei den derzeit geplanten Projekten handelt es sich um Biogasanlagen, die das erzeugte Biogas zu Biomethan aufbereiten und in das Gasnetz einspeisen. Inzwischen werden bei neuen Biogasanlagen verstärkt Reststoffe wie Gülle eingesetzt. Laut dem Fachverband Biogas sind 2016 205 Biogasanlagen neu ans Netz gegangen, von denen 186 güllebasiert sind. Das Vergären von Gülle in Biogasanlagen verhindert, dass das klimaschädliche Methan in die Luft gelangt, was bei der Ausbringung der Gülle auf Felder der Fall ist. Die Gülle verunreinigt so zudem kein Grundwasser. Allerdings kann der Einsatz von Gülle in Biogasanlagen dazu führen, dass Massentierhaltung rentabler wird.

Bei den aktuellen Bauprojekten der UDI Bioenergie GmbH ist das nicht der Fall, da diese laut Plan keine Gülle und keinen Mist als Substrate verwenden. Stattdessen setzen sie laut Substratplan hauptsächlich auf Gras (Finkenheerd 50 Prozent-Anteil, Torgelow 25 Prozent) und Mais (Finkenheerd 40 Prozent, Torgelow 50 Prozent). Der Maisanteil ist geringer als es früher branchenüblich war. Trotzdem kann es in den landwirtschaftlich genutzten Gebieten, in denen Mais-Monokulturen weiterhin dominieren, zu negativen ökologischen Auswirkungen kommen, z. B. zu einer Verringerung der Artenvielfalt.

Mit dem Nachrangdarlehenskapital will die Emittentin unter anderem die Bauphase von Erneuerbare-Energien-Anlagen finanzieren, voraussichtlich insbesondere von Biogasanlagen. Ein Teil des Kapital kann daher innerhalb der geplanten Laufzeit des Nachrangdarlehens voraussichtlich mehrfach für Projektfinanzierungen eingesetzt werden, so dass sich die ökologische Wirkung erhöht. Ohne das Nachrangdarlehenskapital könnten unter Umständen ökologisch sinnvolle Projekte nicht realisiert werden, da Banken laut UDI bei Darlehen für die Projektierungs- und Realisierungsphasen von Biogasprojekten zurückhaltend sind.

Risiko

Beim Nachrangdarlehen ist die Verzinsung und Rückzahlung des Anlegerkapitals solange und soweit ausgeschlossen, wie die Rückzahlung zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bei der Emittentin führen würde. Es ist nicht vorgesehen, dass die Emittentin neben dem Nachrangdarlehenskapital weiteres Fremdkapital aufnimmt. Die Projektgesellschaften werden sich aber laut Prospektprognose teilweise durch Bankkapital finanzieren, das in der Regel vorrangig zu bedienen und besichert ist. Die Ansprüche der Anleger sind hingegen nicht besichert. Zudem beträgt laut Prospekt bei Vollplatzierung die Eigenkapitalquote der Emittentin 0,006 Prozent und die Eigenkapitalquote der fiktiven Projektgesellschaft 0,034 Prozent. Daher sind die wirtschaftlichen Risiken für die Nachrangdarlehensgeber vergleichbar mit den Risiken für die Eigenkapitalgeber bei einer Kommanditbeteiligung.

Die Emittentin ist von der Zahlungsfähigkeit der Projektgesellschaften abhängig. Zahlungsausfälle bei Projektgesellschaften können beispielsweise entstehen, wenn geplante Projekte nicht genehmigt werden, Bauprobleme auftreten oder der Verkauf der Projekte an Investoren nicht gelingt. Es ist möglich, dass die Emittentin mit dem Anlegerkapital zunächst schwerpunktmäßig Bauphasen von Biogasprojekten finanziert. Der Bau und auch der Betrieb von Biogasanlagen sind – beispielsweise im Vergleich zu Solaranlagen – komplex und daher teilweise mit höheren Risiken verbunden.

Die Risiken des neuen Service-Geschäftsbereiches der Emittentin korrelieren mit den Risiken anderer Investitionsbereiche. Falls beispielsweise eine Biogas-Projektgesellschaft keine Darlehenszinsen an die Emittentin zahlen kann, ist die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass diese Projektgesellschaft gleichzeitig auch Rechnungen der Service-Gesellschaft für eingekaufte Substrate, Verbrauchsstoffe und Ersatzteile nicht begleichen kann. Da die Emittentin im Service-Bereich nicht in neue Projekte investiert, sondern mit der Beschaffung von Materialen und Waren und deren Handel einen Teil des Geschäftsbetriebs der UDI-Gruppe finanziert, sind auch die Risiken im Service-Bereich andersartig. Zu nennen sind hier neben dem Zahlungsausfall von Kunden beispielsweise sinkende Nachfrage, Preisschwankungen, Materialfehler und Lieferausfälle mit entsprechender Haftung der Service-Gesellschaft.


Solaranlage von UDI. / Foto: Unternehmen

Die Emittentin plant, in mehrere Projekte in verschiedenen Bereichen zu investieren. Dadurch ist es grundsätzlich möglich, eine Risikostreuung zu erreichen. Es besteht aber trotzdem das Risiko, dass Zinszahlungen an die Anleger bereits dann ausbleiben oder sich verringern, wenn nur eine der Projektgesellschaften ihre Zinszahlungen an die Emittentin nicht leisten kann. Die Projektgesellschaften schließen mit der Emittentin jeweils Nachrangdarlehensverträge zu festen Zinssätzen. Das bedeutet: Wenn eine Projektgesellschaft keine Zahlungen leisten sollte, kompensieren das – bei unveränderten Darlehensverträgen – die anderen Projektgesellschaften nicht durch Mehrzahlungen.

Der geschäftsführende Gesellschafter der Komplementärin der Emittentin ist bei zahlreichen weiteren Unternehmen der UDI-Gruppe Geschäftsführer und/oder Gesellschafter. Dazu zählt unter anderem die UDI Bioenergie GmbH, die Biogasprojekte plant, an die Emittentin verkauft, entwickelt und baut sowie die Betriebsführung der Anlagen übernehmen kann. Auch die Gesellschaften, welche fertiggestellte Projekte von der Emittentin kaufen, sind laut Verkaufsbroschüre vornehmlich Unternehmen aus der UDI-Gruppe. Da die UDI-Gruppe selbst mittelbar nur mit 1.000 Euro bei der Emittentin des Nachrangdarlehens investiert ist, besteht das Risiko, dass Interessenkonflikten zu Ungunsten der Emittentin gelöst werden.

Falls ein rentabler Verkauf der Projekte nicht spätestens zum geplanten Laufzeitende 2030 gelingt, benötigen die Projektgesellschaften eventuell eine Anschlussfinanzierung, um die Darlehen an die Emittentin zurückzahlen zu können. Das gilt insbesondere dann, falls ein Großteil der Anleger ihre Nachrangdarlehen vorzeitig kündigen sollten. Da die Emittentin laut Prospekt zusammen mit den Emittentinnen vorheriger UDI-Nachrangdarlehen in Projektgesellschaften investieren kann, tragen die Anleger mittelbar auch das Risiko mit, dass die Anleger der anderen Emittentinnen ihre Nachrangdarlehen vorzeitig kündigen.

Die UDI Bioenergie GmbH hat nach eigenen Angaben bislang keines der in den letzten Jahren von ihr errichteten Biogaseinspeiseprojekte an Investoren außerhalb der UDI-Gruppe verkauft. Ein möglicher Grund dafür könnte sein, dass externe Investoren die Biogaseinspeiseprojekte als zu wenig rentabel und/oder zu riskant einschätzen. Nach Angaben der UDI-Gruppe ist Grundlage für den Verbleibungsentscheid, dass diese Biogaseinspeiseprojekte so rentabel sind, dass ein Verkauf hier derzeit weniger Rendite bringen würde als ein Verbleib.

Stärken

Umfangreiche UDI-Kompetenz im voraussichtlichen Hauptinvestitionsbereich Biogas

Geplante Streuung der Investitionen über verschiedene Bereiche

Sehr erfahrene Initiatorin

Schwächen

Projektentwicklungs- und Fertigstellungsrisiken möglich

Blindpool mit wenig eingrenzenden Investitionskriterien

Potential für Interessenkonflikte

Fazit:

Finanziell

Die Investitionen der Emittentin stehen derzeit noch nicht fest. Die UDI-Gruppe verfügt aber – insbesondere im Biogasbereich – über eine Projektpipeline, die eine Vollinvestition der Emittentin ermöglichen würde. Die Investitionskriterien sehen für die Bereiche Biogas, Wind, Solar, Immobilien, Wärmeversorgung und Serviceleistungen keine Mindest- oder Höchstquoten gemessen am Gesamtportfolio der Emittentin vor, so dass hier während der Laufzeit der Nachrangdarlehen deutliche Verschiebungen möglich sind. Daher ist eine fundierte Bewertung des Zins/Risiko-Verhältnisses des Nachrangdarlehensangebots für die gesamte Laufzeit nicht möglich.

Ob der Zinssatz von anfänglich 4 Prozent pro Jahr auf kurzfristige Sicht als angemessen gelten kann, ist unter anderem abhängig davon, ob die Emittentin neben Biogasprojekten auch im nennenswerten Umfang in Solar-, Wind-, Nahwärme- und/oder Immobilienprojekte investiert und damit das Risiko breiter gestreut wird. Erhöhte Ausfallrisiken für die Emittentin können bei Biogasprojekten bestehen, aber auch, wenn die Emittentin in höherem Umfang in Projektentwicklungen investieren sollte.


Nachhaltigkeit

Voraussichtlich investiert die Emittentin zunächst überwiegend in Biogasprojekte. Tendenziell ist die Nachhaltigkeitswirkung im Bereich Biogas bei neuen Anlagen positiv.

ECOreporter.de-Empfehlung

Die Investitionsmöglichkeiten der Emittentin sind durch die Investitionskriterien kaum eingeschränkt. Das betrifft die Verteilung der Investitionen auf die sechs verschiedenen Bereiche, den Entwicklungsstatus der einzelnen Projekte sowie die Auswahl der Investitionsländer. Daher gibt es auch bei den möglichen Projektrisiken und -renditen eine sehr große Spannweite, so dass eine fundierte Bewertung des Verhältnisses von Zins zu Risiko bei diesem Angebot derzeit nicht möglich ist. Anleger, die das Nachrangdarlehens-Angebot zeichnen, müssen daher darauf vertrauen, dass die erfahrene Geschäftsführung der Emittentin die Projekte so auswählt, dass sich ein angemessenen Zins/Risiko-Verhältnis ergibt.

Basisdaten

Darlehensnehmerin, Emittentin und Anbieterin: UDI Energie Festzins 13 GmbH & Co. KG, Nürnberg
Anlageform: Nachrangdarlehen
Emissionsvolumen: 15,0 Millionen Euro
Mindestzeichnungssumme: 5.000 Euro

Agio: 0 Prozent
Laufzeit: max. bis 31.12.2030, Kündigung erstmals zum 31.12.2020 möglich

Zinsen: 4,0 Prozent pro Jahr (bis 31.12.2023), 5,0 Prozent pro Jahr (1.1.2024 bis 31.12.2027), 6,0 Prozent (1.1.2028 bis 31.12.2029), 6,5 Prozent pro Jahr (1.1.2030 bis 31.12.2030)

Einkunftsart: Einkünfte aus Kapitalvermögen

BaFin-Billigung: Ja
Handelbarkeit: Keine Zulassung an einer Börse
ISIN: -

Verwandte Artikel

03.05.18
 >
26.01.18
 >
07.11.17
 >
10.01.17
 >
Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x