Die Bundesregierung will den Solarausbau mit höheren Vergütungssätzen fördern. / Foto: Pixabay

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Werden Solarausschreibungen jetzt wieder attraktiver?

Die letzten deutschen Ausschreibungen für Solaranlagen waren deutlich unterzeichnet. Die Bundesnetzagentur reagiert nun und hebt den Höchstwert für die Vergütungen an.

Bei Ausschreibungen für Freiflächen-Solaranlagen gilt in diesem Jahr ein Höchstwert von 7,37 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). 2022 waren es nur 5,90 ct/kWh.

"Mit der Erhöhung des Höchstwerts für Freiflächen-Solaranlagen sorgen wir auch in diesem Segment für stabile Bedingungen, um die notwendigen Ausbauziele erreichen zu können", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Den Bietern sollten mit dem neuen Wert auskömmliche Gebote möglich sein."

Mit dem neuen Höchstwert reagiert die Behörde auf die gestiegenen Kosten im Solarbereich. Insbesondere Bau, Betrieb und Finanzierung von Solarparks sind im letzten Jahr deutlich teurer geworden. Die höheren Kosten hatten zu einem so deutlichen Gebotsrückgang in den Ausschreibungen geführt, dass die ausgeschriebenen Mengen nicht mehr vollständig vergeben werden konnten.

Der Deutsche Bundestag hatte die Kompetenzen der Bundesnetzagentur im Dezember erweitert: Die Agentur kann nun die Höchstwerte für die Vergütung von Solaranlagen um bis zu 25 Prozent anheben. Zuvor waren nur Erhöhungen um 10 Prozent möglich gewesen. Von der erweiterten Kompetenz hat die Bundesnetzagentur bereits bei den Ausschreibungen für Windenergie an Land und Aufdach-Solaranlagen Gebrauch gemacht. Nächster Gebotstermin für Freiflächen-Solaranlagen ist der 1. März 2023.

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