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Windausschreibungen 2020: Höchstwert 6,2 ct/kWh
Die Bundesnetzagentur hat den Höchstwert für die Ausschreibungen für Windanlagen an Land 2020 auf 6,2 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) festgelegt. Dies ist der maximale Zuschlagswert, den ein Bieter in den Ausschreibungen erhalten kann.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht eine Festlegung der Höchstwerte durch die Bundesnetzagentur vor, wenn die in den Ausschreibungen erzielten Zuschlagswerte von den durchschnittlichen Stromerzeugungskosten stark abweichen. Ohne eine solche Festlegung würden die Höchstwerte auf Grundlage der höchsten noch bezuschlagten Gebote der jeweils letzten drei Ausschreibungsrunden ermittelt.
Dies hätte für 2020 zu einem Höchstwert oberhalb der Stromerzeugungskosten im Bereich von 6,8 bis 7,8 ct/kWh geführt. Nach Angaben der Bundesnetzagentur hätte eine Anwendung des gesetzlichen Mechanismus angesichts der schwachen Wettbewerbslage, die zu Zuschlägen zum oder nahe am Höchstpreis führt, eine deutlich zu hohe Förderung ergeben.
Deshalb hat die Behörde den Höchstwert für alle Ausschreibungsrunden des Jahres 2020 für Windanlagen an Land (die sogenannte Onshore-Windkraft) auf 6,2 ct/kWh festgelegt. Der Wert wurde laut Bundesnetzagentur so gewählt, dass wirtschaftliche Gebote für alle grundsätzlich geeigneten Standorte abgegeben werden können. Im zugrundeliegenden Gutachten werden die Stromerzeugungskosten unter Berücksichtigung von veränderlichen Parametern mit bis zu 6,17 ct/kWh angegeben. Dieser Wert wurde bei der Bestimmung des Höchstwerts leicht angehoben, um Wettbewerb auch im oberen Preissegment zu ermöglichen.
Auch bei der letzten Windausschreibung aus dem Oktober 2019 betrug der Höchstwert bereits 6,2 ct/kWh.