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Wird die Actaqua-Anleihe ohne erforderlichen Prospekt angeboten?
Die deutsche Finanzaufsicht BaFin geht davon aus, dass die auf Wasserhygiene spezialisierte Actaqua GmbH aus Schriesheim bei Heidelberg bei ihrer Unternehmensanleihe 2020 ihren Prospektpflichten nicht nachgekommen ist.
In einer Mitteilung der Aufsichtsbehörde heißt es: „Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Actaqua GmbH in Deutschland eine 7,00 %-Schuldverschreibung (ISIN DE000A3H2TU8) ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. (…)
Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung wurde für das öffentliche Angebot der Actaqua GmbH kein Prospekt veröffentlicht. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.
In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme – nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. (…)
Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht stellt nach § 24 Absatz 3 Nr. 1 WpPG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 24 Absatz 6 WpPG mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro bzw. 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Auch können Geldbußen bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.“
Auf Anfrage von ECOreporter teilt die Actaqua GmbH mit, man habe die Mitteilung der BaFin wahrgenommen und lasse sich derzeit juristisch beraten.
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15.01.25
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