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Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen: Finanzaufsicht will genau hinsehen

Seit 2. August müssen Bankberater und Versicherungsvermittler in Beratungsgesprächen die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kundinnen und Kunden abfragen. Angesichts fehlender Vorgaben eine schwierige Aufgabe. Auch die deutsche Finanzaufsicht BaFin sieht die Unzulänglichkeiten der neuen Vorschriften und will deren Umsetzung „eng begleiten“, wie es in einer aktuellen Mitteilung der Behörde heißt.

Sollte es erforderlich sein, werde man die beratenden Unternehmen auffordern, bei den Kundenabfragen nachzubessern. Die BaFin erwartet, „dass sich die Wertpapierdienstleistungsunternehmen künftig an den entsprechenden Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA) orientieren“.

Allerdings weist die BaFin in der Meldung auf eines der Hauptprobleme der neuen Beratungspflichten hin: Die Leitlinien der ESMA liegen bislang nur als Entwurf vor. Wichtig für eine juristisch unangreifbare Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen sind zudem die EU-Taxonomieverordnung und die EU-Offenlegungsverordnung. Auch hier erkennt die BaFin Schwierigkeiten, denn zu beiden Verordnungen gibt es noch keine verbindlichen Regeln für die Anwendung in der Praxis (im Behördenjargon heißen sie „technische Regulierungsstandards“). Nach Einschätzung vieler Berater und Vermittler werden Beratungsgespräche deshalb auf absehbare Zeit ein herausforderndes Thema voller Unwägbarkeiten bleiben, nicht zuletzt auch was Haftungsfragen angeht.

Mehr zu den neuen Beratungspflichten können Sie hier lesen.

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