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EU-Offenlegungsverordnung: Finanzaufsicht bemängelt Artikel 9-Fonds
Seit März müssen Fondsanbieter ihre Produkte in eine von drei Nachhaltigkeitskategorien einordnen. In der grünsten Schublade finden sich offenbar viele Fonds, die dort eigentlich nicht hingehören.
Die niederländische Finanzaufsichtsbehörde AMF hat sich 100 niederländische Fonds angesehen, die nach Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung als Fonds mit einem klaren Nachhaltigkeitsziel eingestuft sind. Das Ergebnis der Untersuchungen: Die AMF sieht bei 46 der Fonds „Fragezeichen“, wie der Branchendienst „Responsible Investor“ berichtet.
Werden falsche Erwartungen geweckt?
Die AMF bemängelt, dass viele der Fonds neben nachhaltigen auch mehrere andere Ziele verfolgten. Eine Einstufung nach Artikel 9 könne daher bei Anlegerinnen und Anlegern falsche Erwartungen wecken. Zudem kritisieren die Aufseher, dass Fondsanbieter nur allgemeine Informationen über das Thema Nachhaltigkeit lieferten und keine fondsspezifischen Angaben. Rein rechtlich ist dies bei Artikel 9-Fonds noch möglich, strengere Offenlegungspflichten gelten erst ab Juli 2022.
„Vorerst werden wir unsere Ergebnisse nur mit den Fondsanbietern teilen und keine formellen Schritte einleiten", sagte ein AMF-Mitarbeiter gegenüber "Responsible Investor". Man erwarte allerdings, dass die Fondsmanager ihre veröffentlichten Dokumente gegebenenfalls anpassen und die Einstufungen ihrer Fonds noch einmal überprüfen. Welche Fonds konkret in der Kritik stehen, teilte die AMF nicht mit.
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ECOreporter hat mittlerweile über 60 Aktien-, Misch-, Renten- und Mikrofinanzfonds getestet. Die ECOfondstests finden Sie hier.