Beratungsgespräche werden anspruchsvoller - für Vermittler wie für Kunden. / Foto: imago images, Shotshop

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Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen: Was ändert sich für Anlegerinnen und Anleger?

Seit 2. August müssen Bankberater und Versicherungsvermittler die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kundinnen und Kunden abfragen. Wer nachhaltig investieren will, soll passende grüne Angebote erhalten.

Dazu müssen Berater und Vermittler jetzt von sich aus fragen, ob Kundinnen und Kunden ihr Geld nachhaltig anlegen wollen. Lautet die Antwort „ja“, folgen Fragen zu bevorzugten Geldanlagethemen und zum gewünschten Anteil grüner Finanzprodukte. Viele Berater werden dafür standardisierte Fragebögen verwenden, die auf einer neuen DIN-Norm basieren (ECOreporter berichtete hier).

Wer gut auf das nächste Beratungsgespräch vorbereitet sein möchte, sollte vorab folgende Fragen für sich klären:

  • In welchen Bereichen möchte ich mein Geld nachhaltig anlegen? Wind- und Solarenergie? Elektromobilität? Oder eher im sozialen Wohnungsbau oder der Entwicklungshilfe?
  • Wie hoch soll die nachhaltige Wirkung meiner Investments sein? Reicht es, schwere Umweltschäden zu verhindern, oder will ich gezielt etwa in neue Windkraft- oder Wasserstoffprojekte anlegen?
  • Wie grün muss mein Depot sein? Bin ich damit zufrieden, die Hälfte meines Kapitals in nachhaltige Finanzprodukte zu stecken, oder will ich mehr?

Nachhaltige Anlegerinnen und Anleger sollten allerdings auch beachten:

  • Die neuen Abfragepflichten, die aus der EU-Verordnung MiFID II hervorgehen, gelten nicht für alle Berater und Versicherungsvermittler. Ausgenommen sind in Deutschland vorerst ungefähr 39.000 freie Anlagevermittler und Honorarberater (ECOreporter berichtete hier). Falls diese in Gesprächen das Thema Nachhaltigkeit aussparen: Sprechen Sie es selbst an.
  • Viele Berater und Vermittler haben bislang kaum Fachwissen, was nachhaltige Investments angeht. Außerdem ist das Thema grüne Geldanlagen sehr komplex, einige EU-Vorgaben sind noch ziemlich vage, und es gibt weiterhin keine klare Definition des Begriffs Nachhaltigkeit. Das macht es selbst für engagierte, an Nachhaltigkeit interessierte Finanzprofis schwierig, Kundinnen und Kunden mit wirklich passenden grünen Anlageprodukten zusammenzubringen.
  • Nur weil jemand nachhaltige Finanzprodukte empfiehlt, heißt das noch lange nicht, dass diese Produkte auch tatsächlich nachhaltig sind. Denn insbesondere Fonds und ETFs, die sich grün nennen, sind oft Mogelpackungen, in denen Kohle oder Kinderarbeit stecken. Die EU-Taxonomieverordnung, die neue Gas- und Atomkraftwerke als nachhaltig durchwinkt, wird den Greenwashing-Trend noch weiter verstärken.

Fazit

Letztlich bietet die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen anspruchsvollen Anlegerinnen und Anlegern vorerst kaum Vorteile. Denn sie werden sich wie bisher überwiegend selbst über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten informieren müssen – zumindest wenn sie sichergehen wollen, dass ihr Geld wirklich in Bereiche fließt, die sie mit ihrem Gewissen vereinbaren können.

Sehen Sie sich zu dem Thema auch das tagesschau24-Interview mit ECOreporter-Chefredakteur Jörg Weber an.

Tipps für kerngrüne Investments hat ECOreporter etwa hier zusammengestellt.

Der folgende Premium-Inhalt ist aufgrund des Artikelalters nun frei verfügbar.

fox e-mobility will „in den kommenden drei bis vier Monaten erfolgreiche Investmentverhandlungen durchführen“. Geplant ist schon seit längerer Zeit eine Kapitalerhöhung. Weil dem Unternehmen „von einem ausländischen Finanzinvestor zugesagte Finanzmittel nicht fristgerecht zur Verfügung gestellt worden sind“, musste fox e-mobility seinen Jahresabschluss 2021 mehrfach verschieben. Zuletzt war eine Veröffentlichung am 31. August geplant.

fox e-mobility will ab Anfang 2023 den elektrischen Kleinwagen Mia 2.0 verkaufen. Ob das Modell sich am Markt wird durchsetzen können, ist unklar. Dazu kommen die finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens. Für ECOreporter bleibt die Aktie ein hochspekulatives Investment.

Lesen Sie auch das ECOreporter-Dossier Junge Elektroauto-Aktien: Mit Vollgas in den Abgrund?

fox e-mobility AG: ISIN DE000A2NB551 / WKN A2NB55

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