Orderlimits können die Risiken beim Handel mit Aktien verringern. / Foto: Pixabay

  Nachhaltige Aktien

BaFin rät zu Orderlimits beim Aktienkauf

Die Kurse vieler Aktien schwankten in den letzten Monaten stark. Die Finanzaufsicht BaFin empfiehlt Anlegerinnen und Anlegern daher, Aktien mit einem Orderlimit zu kaufen.

In einer Mitteilung der BaFin heißt es:

„Um böse Überraschungen beim Wertpapierkauf zu vermeiden, sollten Anlegerinnen und Anleger vor der Auftragserteilung festlegen, bis zu welchem Höchstbetrag sie bereit sind, einen Kaufauftrag ausführen zu lassen.

Durch ein solches Limit können sie verhindern, dass ein Wertpapierauftrag (Order) an der Börse zu einem unerwartet hohen Preis ausgeführt wird. Denn der Ausführungspreis darf ihr gewähltes Preislimit nicht übersteigen.

Setzen Anlegerinnen und Anleger kein Limit, können ihnen hohe, mitunter unbegrenzte finanzielle Risiken entstehen. Denn der Betrag, den etwa ein Online-Brokerage-Tool dem Kunden unmittelbar vor der Erteilung einer Wertpapierorder anzeigt, der indikative Orderwert, kann erheblich unter dem späteren Ausführungspreis liegen.

Wertpapierdienstleister sind verpflichtet, den Kunden auf die mögliche Abweichung von tatsächlichem und angezeigtem Preis hinzuweisen, sofern die Möglichkeit besteht, dass die Differenz zwischen beiden sehr groß ist, und das Unternehmen Anlegerinnen und Anleger nicht zum Setzen eines Limits verpflichtet.“

Fünf ECOreporter-Tipps für mehr Sicherheit in Ihrem Aktiendepot finden Sie hier.

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