Holz-Investments, etwa in Teakbäume, fallen laut BGH unter die Bestimmungen für Finanzdienstleistungen. / Foto: Pixabay

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Baum-Investments: Widerruf noch nach Jahren möglich

Baum- oder Forst-Investments sind Finanzdienstleistungen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Das Urteil könnte Folgen für viele Geldanlagen haben.

Ein Mann hatte in den Jahren 2010 und 2013 online in Bäume in Costa Rica investiert und den Vertrag Jahre später widerrufen. Das BGH erklärte dies nun für rechtens (Aktenzeichen VIII ZR 226/22). Begründung: Der Anleger sei in dem Fernabsatzgeschäft nicht über sein Widerrufsrecht aufgeklärt worden und könne daher zeitlich unbegrenzt widerrufen, da es sich bei Baum-Investments um Finanzdienstleistungsverträge handle.

Das BGH-Urteil betrifft ein Angebot der Life Forestry Switzerland AG aus der Schweiz, bei der die deutsche Finanzaufsicht BaFin mehrfach einen fehlenden Verkaufsprospekt vermutet hatte (das Unternehmen hat sich gegenüber ECOreporter hier dazu geäußert). Das Gerichtsurteil könnte auch bei Baum-Investments anderer Anbieter einen späten Widerruf ermöglichen.

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