Gebäude des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. / Foto: Stephan Baumann

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BGH: Bankkunden können Gebühren länger zurückfordern

Wer einer Erhöhung von Kontogebühren nicht zugestimmt hat, kann sich das Geld zurückholen. Und zwar nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) länger als bislang gedacht.

Jahrelang haben Banken ihre Kontogebühren angehoben, ohne dafür die Zustimmung der Kundinnen und Kunden einzuholen. Stattdessen stützten die Geldhäuser die Gebührenerhöhungen auf die sogenannte Zustimmungsfiktionsklausel: Die Änderungen der Vertragsbedingungen galten als akzeptiert, wenn die Kunden nicht innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einlegten.

Der BGH hatte die Zustimmungsfiktionsklausel bereits 2021 für ungültig erklärt. Bankkunden haben seitdem die Möglichkeit, zu viel gezahlte Gebühren zurückzufordern. Bislang war dies nach Ansicht von Gerichten drei Jahre rückwirkend möglich. Diese Einschränkung hat der BGH jetzt kassiert. Die weitere Nutzung eines Girokontos sei nicht als Zustimmung zu Gebührenerhöhungen zu werten und eine Drei-Jahres-Frist für Rückforderungen nicht zulässig, heißt es im Urteil der Karlsruher Richter. Das BGH hebt damit ein anders lautendes Urteil des Landgerichts Ingolstadt auf.

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