KWK-Anlage von 2G Energy. / Foto: Unternehmen

  Erneuerbare Energie, Meldungen

Bundesnetzagentur erteilt Zuschläge für KWK-Ausschreibungen

Die Bundesnetzagentur hat in zwei getrennten Ausschreibungsverfahren mit dem Gebotstermin 1. Juni 2021 Zuschläge für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) und innovative KWK-Systeme erteilt.

Ausschreibung für KWK-Anlagen deutlich überzeichnet

Bei KWK-Anlagen war ein Volumen von 58,533 Megawatt (MW) ausgeschrieben. Eingereicht wurden 16 Gebote mit einer Gesamtkapazität von 111,575 MW. 13 dieser Gebote mit einem Volumen von 57,849 MW erhielten einen Zuschlag. Ein Gebot musste vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden, weil es den formalen Anforderungen nicht genügte. Zwei zulässige Gebote konnten nicht bezuschlagt werden, da das Ausschreibungsvolumen für einen Zuschlag nicht ausreichte.

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 3,90 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) bis 7,00 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 5,64 ct/kWh und damit deutlich unter dem Durchschnittswert der letzten Ausschreibungsrunde im Dezember 2020 (6,75 ct/kWh).

Ausschreibung für innovative KWK-Systeme leicht überzeichnet

Bei den innovativen KWK-Systemen wurden neun Gebote mit einem Volumen von 28,934 MW eingereicht. Da das Ausschreibungsvolumen 25,896 MW betrug, erhielten nur sieben Gebote einen Zuschlag. Ein Gebot musste aus formalen Gründen vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden.

Das letzte teilweise im Ausschreibungsvolumen liegende Gebot konnte nicht bezuschlagt werden, weil es zum größeren Teil die ausgeschriebene Menge überstieg. Das Ausschreibungsvolumen konnte daher mit 25,372 Megawatt nicht ganz ausgeschöpft werden.

Die Zuschläge liegen zwischen 10,50 ct/kWh und 11,78 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 11,57 ct/kWh. In der letzten Ausschreibung hatte er bei 10,80 ct/kWh gelegen.

Unter einem innovativen KWK-System versteht die Bundesnetzagentur besonders energieeffiziente und treibhausgasarme Systeme, in denen KWK-Anlagen in Verbindung mit einem hohen Anteil von Wärme aus Erneuerbaren Energien KWK-Strom und Wärme erzeugen oder umwandeln.

Die Zuschlagszahlungen in beiden KWK-Kategorien erfolgen zusätzlich zu den am Strommarkt zu erzielenden Erlösen. Die nächsten KWK-Ausschreibungen finden zum Gebotstermin 1. Dezember 2021 statt.

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