Fernwärme oder Wärmepumpe? Wer ein Haus besitzt, wird für die Entscheidung noch einige Jahre Zeit haben. / Foto: imago images, imageBroker

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Bundesregierung beschließt Solarpaket I und Gesetz zur Wärmeplanung

Das Bundeskabinett hat zwei neue Gesetzesentwürfe verabschiedet. Sie sollen helfen, die deutschen Klimaziele zu erreichen.

Das sogenannte Solarpaket I enthält unter anderem folgende Neuregelungen:

  • Wer eine Solaranlage auf seinem Balkon installiert, muss diese künftig nicht mehr aufwendig beim Netzbetreiber anmelden. Es genügt eine Registrierung im Marktstammdatenregister.
  • In Unternehmen soll das vereinfachte Netzanschlussverfahren für Anlagen bis 30 Kilowatt gelten. Das ist etwa dreimal so viel wie bisher.
  • Auf landwirtschaftlichen Flächen wird künftig grundsätzlich eine staatliche Förderung von Solaranlagen möglich sein.

Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung konkretisiert Vorgaben, die für das Heizungsgesetz notwendig sind, das Anfang September verabschiedet werden soll. Der Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes sieht vor, dass Städte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bis Mitte 2026 einen Plan für die lokale Wärmeversorgung vorlegen müssen. Kleinere Kommunen haben dafür bis Mitte 2028 Zeit.

Aus den Wärmeplänen geht hervor, ob auf kommunaler Ebene das Fernwärmenetz ausgebaut wird. Ist dies nicht der Fall, dürfen Hauseigentümer nur noch neue Heizungen installieren, die zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden – etwa mit Wasserstoff oder Strom aus Solarspeichern.

Die neuen Gesetzesentwürfe müssen noch Bundestag und Bundesrat durchlaufen. In Kraft treten könnten sie zum 1. Januar 2024.

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