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Erneuerbare Energie, Meldungen
Bundestag stimmt für Abschaffung des Solardeckels
Der Solardeckel steht vor dem Aus. Am Donnerstag stimmte der Bundestag dafür, den Solardeckel im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu streichen. Jetzt muss der Bundesrat Anfang Juli noch zustimmen. Allerdings gibt es auch Kritik – und die Solarbranche wünscht sich weitere Maßnahmen.
So stört sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) daran, dass gemeinsam mit dem Aus für den Deckel auch dem Gebäudeenergiegesetz zugestimmt wurde. Die Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels war als Änderungsantrag Teil des Gesetzes. Die DUH hält das Gebäudeenergiegesetz in seiner jetzigen Form für veraltet. Wiederholt hatte es Diskussionen darüber gegeben.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) zeigte sich unterdessen zunächst erleichtert, dass der Deckel vor dem endgültigen Aus steht. Nachdem die geplante Abschaffung immer wieder verschoben worden war, hatte die deutsche Solarbranche zuletzt eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Der Solardeckel sah vor, dass nach dem Erreichen von 52 Gigawatt installierter Leistung keine neuen Solaranlagen unterhalb einer Leistung von 750 Kilowatt mehr gefördert werden. Dazu hätte es schon in diesem Sommer kommen können.
Am heutigen Freitag legte der BSW nun allerdings mit der Forderung nach einem Sieben-Punkte-Fahrplan nach. Dieser soll das Potenzial haben, mindestens 50.000 neue Vollzeitjobs in der Energiebranche zu schaffen, erklärte BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.
An erster Stelle der Empfehlungen stehen dabei eine Verdoppelung des Photovoltaik-Ausbautempos im Jahr 2021 und eine Verdreifachung der jährlich installierten PV-Leistung ab dem Jahr 2022. Die im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung für das Jahr 2030 vorgesehenen solaren Kraftwerkskapazitäten müssten bereits Mitte der 20er Jahre errichtet sein, so der Verband in einer Mitteilung. Die Kapazität von Batteriespeichern müsse in den kommenden zehn Jahren gegenüber 2019 verzehnfacht werden.
Kritik auch an nationaler Wasserstoffstrategie
Als vorrangige Marktbarrieren führt die Solarwirtschaft unter anderem die Belastung solarer Eigen- und Direktversorger mit der EEG-Umlage an, außerdem ungeeignete Rahmenbedingungen für die Errichtung von Solardächern der Megawattklasse auf großen Industriehallen und eine viel zu restriktive Standortkulisse für ebenerdig errichtete Solarparks.
Weiterer dringender gesetzlicher Reformbedarf besteht nach Ansicht des BSW auch, um den Weiterbetrieb tausender Solarstromanlagen zu ermöglichen, die ab 2021 nach 20 Jahren Anlagenbetrieb aus der EEG-Förderung fallen. Dafür bedürfe es nach Auffassung des BSW keiner Anschlussförderung mehr, wohl aber der „Ermöglichung eines barriere- und diskriminierungsfreien Weiterbetriebs“. Was genau der Verband damit meint, führte er allerdings nicht weiter aus.
Für ausbaufähig hält der Verband auch die von der Regierung angekündigte nationale Wasserstoffstrategie. Diese zeige zwar „gute Ansätze“, könne bis 2030 aber nur einen Bruchteil der darüber hinaus notwendigen saisonalen Speicherkapazität schaffen. Gegen Ende des Jahrzehnts müsste nach einer Studie des BSW bereits die vierfache Leistung an Wasserstoff-Elektrolyseuren vorliegen, um die Versorgungssicherheit sicherzustellen.
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