Um den Solardeckel loszuwerden, zieht die Solarbranche vor das Bundesverfassungsgericht. / Foto: CAV Sonne und Wind

  Erneuerbare Energie, Meldungen

Solarbranche reicht Verfassungsbeschwerde gegen Solardeckel ein

Mehr als 100 Unternehmen aus der Solarbranche in Deutschland haben vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen den Solardeckel erhoben. Mittels einer einstweiligen Anordnung soll sichergestellt werden, dass die Bundesregierung die Gesetzesänderung zur Beseitigung des Förderstopps umgehend umsetzt.

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Der im Jahr 2012 eingeführte Solardeckel sieht vor, dass die Vergütung nach dem EEG mit Erreichen der Grenze von 52 Gigawatt installierter Leistung ausläuft. Sobald dieser Wert erreicht ist, entfällt die EEG-Förderung für alle neu in Betrieb genommenen Solaranlagen bis 750 Kilowatt Leistung.

Die Bundesregierung hatte die Abschaffung des Deckels eigentlich bereits im September 2019 im Rahmen des Klimapakets beschlossen – die tatsächliche Gesetzesänderung war aber immer wieder verschoben worden, zuletzt im Mai. Die große Koalition hatte angekündigt, die Abschaffung aber noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschließen zu wollen.

Angeführt wird die jetzige Beschwerde von einem Solarunternehmen aus Hessen, Initiator ist der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW). Der Verband befürchtet, dass die 52-Gigawatt-Grenze bereits im Juli erreicht sein könnte, und hatte wiederholt deren Abschaffung gefordert.

Das hessische Unternehmen beruft sich auf die Verletzung seiner Grundrechte auf Eigentum aus Artikel 14 Grundgesetz. Die zur Beschwerde bevollmächtigte Berliner Rechtsanwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz verweist in ihrer Begründung darüber hinaus auf Paragraph 49 Absatz 6 im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die Bundesregierung habe es trotz klarer gesetzlicher Frist versäumt, rechtzeitig vor Erreichen des Förderdeckels eine Neugestaltung der bisherigen Regelung vorzunehmen.

„Mit der Verfassungsbeschwerde zieht die Solarbranche die Reißleine am Rettungsschirm, um in letzter Sekunde den Aufprall zu verhindern“, erklärte BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig die jüngste Brancheninitiative. Auslöser für die Beschwerde sei gewesen, dass auch in der letzten Sitzungswoche des Bundestages keine Gesetzeseinbringung erfolgte. Damit konnte der Bundesrat nicht wie erhofft am 5. Juni die Abschaffung des Solardeckels beschließen.

„Der Bundestag wird in der kommenden Sitzungswoche hoffentlich eine gütliche Einigung ermöglichen, indem er endlich verbindlich die Abschaffung des Solardeckels beschließt. Nur dann kann der Bundesrat den Fall des Solardeckels am 3. Juli besiegeln. Für diesen Fall werden wir die Verfassungsbeschwerde selbstverständlich sofort zurückziehen“, so Körnig.

Lesen Sie hier das ECOreporter Interview mit Carsten Körnig zum Solardeckel und möglichen Chancen der Branche.

Bei einer ausbleibenden Abschaffung des Solardeckels würde sich der Solarmarkt nach BSW-Einschätzung mehr als halbieren. Schon eine vorübergehende Förderunterbrechung würde demnach massive Schäden in der Solarwirtschaft verursachen. Laut BSW sehen sich auch die beschwerdeführenden Solarunternehmen in ihrer Existenz bedroht, dem Gericht sei dies „detailliert dargelegt“ worden.

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