Die Haferkater GmbH möchte Geld über die Crowd einsammeln und stellt attraktive Zinsen in Aussicht. Wie hoch sind die Risiken? / Symbolfoto: Pixabay

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Crowd-Investment: Nachrangdarlehen der Haferkater GmbH mit 7,75 % Zins pro Jahr

Die Haferkater GmbH verkauft Produkte auf Basis von Porridge, in Deutschland auch als Haferbrei bekannt. Um insbesondere Werbe- und Vertriebsmaßnahmen zu finanzieren, bietet das Unternehmen aus Berlin ab 250 Euro Nachrangdarlehen an. Diese haben bei einer Laufzeit von fünf Jahren einen Zinssatz von 7,75 Prozent pro Jahr. Zudem ist ein erfolgs- und kündigungsabhängiger Bonuszins von bis zu 25 Prozent möglich.

Anbieterin und Emittentin der Nachrangdarlehen ist die Haferkater GmbH. Das Unternehmen hat sich laut Projektprofil (Stand: 11.1.2022) auf Porridge in verschiedenen Variationen, gesunde Snacks, Bowls und Haferprodukte zum Mitnehmen spezialisiert. Diese werden laut Projektprofil mittlerweile an zwölf Standorten angeboten, von denen die meisten in Hauptbahnhöfen zu finden sind, unter anderen in Köln, Dresden, Berlin, Frankfurt am Main und Düsseldorf. Sechs der zwölf Geschäfte werden von Franchise-Partnern betrieben.

Kundinnen und Kunden von Haferkater sind laut Projektprofil Berufstätige, Pendler und Sportler, die ihr Frühstück morgens unterwegs kaufen. Zudem hat Haferkater nach eigenen Angaben eine Produktlinie für den Lebensmitteleinzelhandel entwickelt. Dazu zählt ein verzehrfertiger Ready-to-Eat Porridge aus dem Kühlregal, der ab März 2022 in den Handel gehen soll.

Die Emittentin leitet laut Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB, Stand: 27.12.2021) als Holdinggesellschaft die Haferkater-Gruppe. Im operativen Geschäftsbereich ist die Haferkater-Gruppe laut VIB über die Emittentin, die Gebühren von Franchise-Nehmern erhält, sowie über ihre Tochtergesellschaften Haferkater Stores GmbH und Haferkater Retail GmbH am Markt aktiv. Die drei Unternehmen bilden dem VIB zufolge die Haferkater-Gruppe.

Wozu dient das Anlegerkapital?

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Das Emissionsvolumen der Nachrangdarlehen beträgt bis zu 1,5 Millionen Euro. Mit dem Anlegerkapital möchte die Emittentin laut VIB ihr systemgastronomisches Geschäftskonzept und den Vertrieb für den Lebensmitteleinzelhandel unter der Marke „Haferkater“ in Deutschland ausbauen und damit den Umsatz steigern.

Zur Erreichung der Ziele plant die Haferkater GmbH unter anderem Investitionen in Online-Marketing-Maßnahmen, um die Bekanntheit zu steigern. Konkret soll das Anlegerkapital laut VIB in folgende Bereiche fließen: Personalaufbau im Marketingbereich (15 Prozent der Anlegergelder), Personalaufbau im Vertriebsbereich (20 Prozent), Marketingmaßnahmen (50 Prozent) und Anlagevermögen in Form von ERP (Enterprise Resource Planning)-Software (15 Prozent).

Die Emittentin kann jederzeit kündigen

Die Vermittlung der Nachrangdarlehen erfolgt über die Internet-Dienstleistungsplattform invesdor, die von der Finnest GmbH und der Kapilendo AG betrieben wird.

Die Laufzeit der Nachrangdarlehen endet am 15. März 2027. Die Emittentin kann die Vermögensanlage jederzeit vor dem Ende der Laufzeit vorzeitig mit einmonatiger Frist schriftlich kündigen. Eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit der Nachrangdarlehen durch die Anlegerinnen und Anleger besteht nicht.

Der Zinssatz für die Nachrangdarlehen beträgt 7,75 Prozent pro Jahr. Darüber hinaus kann es gegebenenfalls einen – im VIB so genannten – Erfolgszins geben. Der Erfolgszins ist abhängig von den zukünftigen konsolidierten Nettoumsätzen der Haferkater GmbH und ihrer operativen Tochtergesellschaften. Ab einem Nettoumsatz von über 3 Millionen Euro innerhalb eines Geschäftsjahres während der Laufzeit wird ein Einmalbetrag von 5 Prozent des Nachrangdarlehensbetrages geschuldet. In der höchsten Stufe bei einem Nettoumsatz von über 15,5 Millionen Euro innerhalb eines Geschäftsjahres beträgt der endfällige und einmalige Erfolgszins 25 Prozent.

Falls die Haferkater GmbH die Nachrangdarlehen zu einem Zeitpunkt, an dem noch keine Erfolgszins-Umsatzschwelle erreicht wurde, vorzeitig zurückzahlen sollte, steht den Anlegerinnen und Anlegern ein Vorfälligkeitsentgelt von 5 Prozent zu. Die Emittentin hat somit beispielsweise bei einer absehbar positiven Umsatzentwicklung die Möglichkeit, die Nachrangdarlehen zu kündigen, um keinen höheren Erfolgszins von bis zu 25 Prozent zahlen zu müssen.

Die Umsätze sind zurückgegangen

Nach Angaben der Haferkater GmbH hat die Corona-Pandemie zu starken Umsatzrückgängen in 2020 und 2021 geführt. Laut Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019/2020 (1.10.2019 - 30.9.2020) lag das Rohergebnis der Emittentin bei rund 1,13 Millionen Euro (Vorjahr: 1,23 Millionen Euro). Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2019/2020 betrug rund 740.000 Euro. Im Geschäftsjahr 2018/2019 lag der Jahresfehlbetrag bei rund 270.000 Euro. Aufgrund des hohen Jahresverlustes verzeichnete die Haferkater GmbH zum 30. September 2020 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von rund 780.000 Euro bei einer Bilanzsumme von rund 1,91 Millionen Euro.

Der Jahresabschluss des Unternehmens für sein Geschäftsjahr 2020/2021 ist noch nicht im Unternehmensregister veröffentlicht (Stand: 11.1.2022). Im Jahr 2021 hat sich die Haferkater GmbH neu aufgestellt und Geschäftsbereiche in die neuen Tochtergesellschaften Haferkater Stores GmbH und Haferkater Retail GmbH ausgegliedert. Laut Unternehmensregister gibt es seit 2021 auch eine Haferkater Markenverwaltungs GmbH & Co. KG. Diese ist im VIB unter Haferkater-Gruppe nicht aufgeführt. Da die Emittentin inzwischen als Holding agiert und noch keinen Konzernabschluss im Unternehmensregister veröffentlicht hat, kann sich die finanzielle Transparenz verringern.

Hohe Risiken

Bei der Vermögensanlage handelt es sich um unbesicherte, partiarische Nachrangdarlehen mit einem qualifizierten Rangrücktritt. Die Anlegerinnen und Anleger tragen das Ausfallrisiko der Emittentin (Totalausfallrisiko).

Die Emittentin ist eine Holding-Gesellschaft und laut VIB auf die Erträge ihrer Tochtergesellschaften angewiesen, um Verbindlichkeiten, Investitionen und die laufenden Geschäfte der Haferkater-Gruppe zu finanzieren.

Maßgebliche Faktoren für die Aussichten auf Zins- und Rückzahlung sind laut VIB die Entwicklung des Marktes der Franchise-Gastronomie sowie des Großhandels mit nachhaltigen Lebensmitteln und die Stellung der Emittentin auf diesem Markt. Beispielsweise besteht das Risiko, dass auch im Geschäftsjahr 2021/2022 die Umsätze der Emittentin durch die Corona-Pandemie belastet werden. Mehr Home-Office und weniger Geschäftsreisen können dazu führen, dass die Haferkater-Geschäftsstandorte, die derzeit meisten in Bahnhöfen zu finden sind, weniger Umsatz erzielen als vor der Pandemie.

Für Anlegerinnen und Anleger besteht ein erhebliches Risiko, dass sie ihr eingesetztes Kapital verlieren.

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