Über das Crowd-Projekt sollen Solaranlagen finanziert werden. / Foto: Pixabay

  Anleihen / AIF, Crowd-Investment

Crowdinvesting für 31-teiligen Solarpark mit nur 2 Jahren Laufzeit

Ab 500 Euro können Anlegerinnen und Anleger den Bau eines Solarparks in Mecklenburg-Vorpommern finanzieren. Der Zins der Nachrangdarlehen beträgt 3,0 Prozent pro Jahr bei einer Laufzeit von rund zwei Jahren.

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Emittentin der „Nachrangdarlehen Woldegk“ ist die PIN Grünstrom 60 GmbH & Co. KG.  Diese Projektgesellschaft soll die Photovoltaikanlage in Woldegk bauen und betreiben. Komplementärin und Geschäftsführerin der Emittentin ist die PIN Privates Institut für erneuerbare Energien GmbH aus München. Das Private Institut konzipiert, realisiert und vertreibt nach eigenen Angaben seit 2010 Photovoltaikanlangen.

Zuschlag bei Solar-Ausschreibung

Der Solarpark Woldegk soll im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte auf einem Grundstück der ehemaligen Ziegelei Woldeck, einer sogenannten Konversionsfläche, errichtet werden. Laut Projektprofil (Stand: 23.2.2021) ist die Fertigstellung des Solarparks mit einer geplanten Gesamtleistung von ca. 1.650 Kilowattpeak (kWp) bis spätestens Ende des dritten Quartals 2021 vorgesehen.

Für eine Teilanlage über ca. 900 kWp hat das Private Institut nach eigenen Angaben erfolgreich an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur teilgenommen und einen Zuschlag von 5,19 Cent/kWh erhalten. Für die restlichen ca. 750 kWp greift laut Projektprofil  die EEG-Vergütung zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Zum Einsatz kommen sollen Solarmodule von Trina Solar sowie Wechselrichter von Huawei.

Aufteilung und Verkauf der Solaranlagen geplant

Das Emissionsvolumen der Nachrangdarlehen beträgt 750.000 Euro. Die Laufzeit der Nachrangdarlehen mit einem Zinssatz von 3,0 Prozent pro Jahr endet am 31. März 2023. Die Emittentin hat das Recht, die Nachrangdarlehen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen, erstmalig zum 31. März 2022. Die Vermittlung der Darlehen erfolgt über die Online-Plattform klimaschwarm. Nach Angaben der Plattform ist eine Zeichnung des Angebots ab dem 1. März 2021, 17 Uhr, möglich.

Die Rückzahlung der Nachrangdarlehen soll über den (Teil-) Verkauf des Solarparks erfolgen. Es werden laut Projektprofil nach aktuellem Planungsstand 31 sogenannte einzelbetriebsfähige Photovoltaikanlagen vorliegen, die innerhalb der nächsten zwei Jahre an Einzelinvestoren (teilweise) veräußert werden sollen. Dieses Geschäftsmodell der einzelbetriebsfähigen Teilanlagen und des Verkaufs an Einzelinvestoren betreibt das Private Institut nach eigenen Angaben seit 2010 erfolgreich.

Risiken

Laut Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB, Stand: 9.2.2021) besteht das Risiko, dass die erforderlichen Baugenehmigungen nicht erteilt werden. Die Emittentin wird nach eigenen Angaben möglicherweise zusätzliche Fremdkapitalfinanzierungen in Anspruch nehmen und dadurch Verpflichtungen eingehen, die (unabhängig von der Einnahmesituation) gegenüber den Forderungen der Anlegerinnen und Anleger (Nachrang-Darlehensgeber) vorrangig zu bedienen sind.

Die endfälligen Nachrangdarlehen-Rückzahlungen sollen insbesondere durch den teilweisen Verkauf der geplanten bis zu 31 einzelbetriebsfähigen Photovoltaikanlagen an Investoren erfolgen. Sollte es der Projekteinhaberin innerhalb der zweijährigen Darlehenslaufzeit nicht möglich sein, diese Teilanlagen an Investoren zu veräußern, besteht das Risiko, dass die Nachrangdarlehen zum Ende der Darlehenslaufzeit nur teilweise oder überhaupt nicht an die Anlegerinnen und Anleger zurückbezahlt werden können.

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