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Anleihen / AIF, Crowd-Investment
Solar-Crowdinvestment für Hersteller von Massagesesseln: 6,5 % Zins inkl. Neujahrsfest-Bonus
Die ecoligo Co., Ltd. hat ihr Portfolio um eine Solaranlage mit einer Nennleistung von 483 Kilowattpeak (kWp) erweitert. Das Solarprojekt Lac Long II in Vietnam können Anlegerinnen und Anleger mittelbar ab 100 Euro über die Online-Plattform ecoligo.investments finanzieren. Der Zinssatz des angebotenen Nachrangdarlehens beträgt bis zu 6,5 Prozent pro Jahr bei einer geplanten Laufzeit von rund vier Jahren. Wie ist das Projekt kalkuliert?
Der Käufer des Solarstroms (Endkunde) im Einparteienstaat Vietnam, Lac Long, ist nach ecoligo-Angaben seit 18 Jahren auf die Herstellung von Möbeln und Massagesesseln für Spa- und Pediküresalons (Fußpflege) spezialisiert. Die Produkte exportiere das Unternehmen exklusiv nach Nordamerika und Europa.
Zwei der drei Fabrikdächer von Lac Long sollen mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Das mit dem vorliegenden Crowdinvesting-Angebot zu finanzierende Projekt Lac Long II ist die zweite Finanzierungsphase des größeren Solarprojektes für Lac Long mit einer Gesamtkapazität von 1.028 kWp. Die Solaranlage ist nach Angaben von ecoligo bereits vollständig installiert und produziert seit Dezember 2020 Strom für das Unternehmen. Der erste Teil der Photovoltaikanlage wurde über das Crowdinvesting Lac Long I mit einem Emissionsvolumen von bis zu 450.000 Euro finanziert. Das Emissionsvolumen des Angebots Lac Long II beträgt bis zu 395.000 Euro.
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Der Zinssatz der Nachrangdarlehen beträgt vertragsgemäß 5,0 Prozent pro Jahr. Die Emittentin gewährt aber „zum Anlass des vietnamesischen Neujahrsfests“ bei einer Investition bis zum 25. Februar 2021 eine erhöhte Verzinsung von 6,5 Prozent pro Jahr. Nach Ablauf der Frist gibt es weiterhin den „Sonderbonus Vietnam“ von 0,5 Prozent, sodass sich der Zinssatz von 5,0 auf 5,5 Prozent pro Jahr erhöht.
Variabler Stromverkaufspreis
Die Emittentin ecoligo Projects Four UG (haftungsbeschränkt) soll die Nettoeinnahmen aus dem Nachrangdarlehen der Anlegerinnen und Anleger an die Projektinhaberin, die in Vietnam ansässige ecoligo Co., Ltd., weiterleiten. Die Projektinhaberin soll das Solarprojekt laut Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) nach der Errichtung betreiben und Erträge aus einem Stromverkaufsvertrag (Power Purchase Agreement) mit dem vietnamesischen Solarstrom-Endkunden erwirtschaften. Der Strompreis gemäß Stromverkaufsvertrag orientiere sich dabei am Stromtarif des lokalen Energieversorgungsunternehmens Vietnam Electricity. Der Strompreis soll stets zwölf Prozent unter diesem Tarif liegen, aber mindestens bei 1350 VND/kWh (umgerechnet derzeit rund 0,05 Euro/kWh). Der Strompreis wird vom Endkunden in Vietnamesischen Dong (VND) bezahlt. Der Tarif werde jährlich vom Energieversorgungsunternehmen neu berechnet und veröffentlicht. Aktuell liegt laut ecoligo der Tarif des Kunden durchschnittlich bei 1.950 VND/kWh und der Strompreis damit bei 1.716 VND/kWh. Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung nimmt ecoligo an, dass der Strompreis um 6 Prozent pro Jahr steigt.
Solarstrom-Endkunde kann Solaranlage kaufen
Neben dem Strompreisrisiko besteht unter anderem auch das Risiko, dass die Solaranlage die einkalkulierten Stromerträge nicht erreicht und damit geringere Einnahmen verbucht als geplant. Weiterhin besteht ein Risiko, dass die Projektinhaberin am Ende der rund vierjährigen Nachrangdarlehens-Laufzeit die dann fällige Rest-Tilgungskomponente von 80 Prozent des Nachrangdarlehensbetrages nicht in voller Höhe an die Emittentin leisten kann. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Endkunde die Kaufoption für die Solaranlage nicht ausübt und die Projektinhaberin keine Anschlussfinanzierung erreicht. In der Wirtschaftlichkeitsberechnung für die 483 kWp-Solaranlage sind die Erlöse aus dem Verkauf der Solaranlage (bzw. einer Anschlussfinanzierung) für 2025 mit rund 353.000 Euro angesetzt. Das ist fast so viel wie die kalkulierten Investitionen in Solaranlage und Projektentwicklung von rund 356.000 Euro.
Risiken der Projektinhaberin
Es besteht das Risiko, dass der in Vietnam ansässigen Projektinhaberin ecoligo Co., Ltd. in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um ihren Verpflichtungen gegenüber der Emittentin vollständig nachzukommen. Der wirtschaftliche Erfolg der Projektinhaberin hängt laut VIB von mehreren Einflussgrößen ab, insbesondere der Entwicklung des Erneuerbare-Energien-Marktes, auf dem die Projektinhaberin tätig ist, der Entwicklung des Strompreises oder des Preises anderer Energieträger und der Zahlungs- und Leistungsfähigkeit von Kunden und Lieferanten. Politische Veränderungen, Zins- und Inflationsentwicklungen, Länder- und Wechselkursrisiken sowie Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen können nachteilige Auswirkungen auf die Projektinhaberin haben.
Lac Long II ist das 14. Projekt
Die Emittentin ecoligo Projects Four UG (haftungsbeschränkt) betreibt kein eigenes operatives Geschäft, sondern hat den Zweck, die in Deutschland eingeworbenen Nachrangdarlehen von Crowdinvestoren an die in Vietnam ansässige Projektinhaberin ecoligo Co., Ltd. in Form eines weiteren Darlehens weiterzuleiten. Dieselbe Struktur wurde nach Angaben von ecoligo bereits bei 13 weiteren Projekten in Vietnam umgesetzt und ist auch bei Folgeprojekten mit der Projektinhaberin ecoligo Co., Ltd. vorgesehen.
Risiken
Es besteht das Risiko, dass sich andere Projekte, in die Anlegerinnen und Anleger nicht selbst investiert haben, nachteilig auf das getätigte Investment auswirken. Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein anderes Projekt der ecoligo Co., Ltd. wirtschaftlich fehlschlägt und die Projektinhaberin ihre fälligen Verbindlichkeiten gegenüber der Emittentin nicht bedienen kann. Laut VIB hat die Emittentin in den letzten zwölf Monaten Vermögensanlagen für zusammen 3,39 Millionen Euro verkauft, von denen noch keine Vermögensanlage vollständig getilgt ist.
Bei negativem Verlauf der Investitionen (z.B. durch Zahlungsschwierigkeiten der Endkunden, nachteilige Wechselkursentwicklung oder Naturkatastrophen) kann es sein, dass Anlegerinnen und Anleger einen Teil oder die gesamten ihnen zustehenden Zinsen und den Nachrangdarlehensbetrag nicht erhalten. Anlegerinnen und Anleger können Ansprüche auf Rückzahlung des Nachrangdarlehensbetrags und auf Zahlung der Zinsen nicht geltend machen, wenn dies für die Emittentin einen Insolvenzgrund herbeiführen würde. Aber auch unabhängig davon kann die Emittentin insolvent werden und Anlegerinnen und Anleger ihr eingesetztes Kapital verlieren.