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Anleihen / AIF, Crowd-Investment, Crowd-Test
Crowdinvesting für die Solaris Power AG mit 7 % Zins – und hohem Risiko
Die Solaris Power AG möchte mit dem Kapital der Anleihe „Solaris Wachstumsfinanzierung“ ihre Geschäftstätigkeit ausbauen. Die digitalen Schuldverschreibungen haben einen Zinssatz von 7 Prozent pro Jahr bei einer Laufzeit von rund fünf Jahren. Zudem sind Bonuszinsen möglich. Die Anleihe kann ab 250 Euro über die Internet-Plattform wiwin gezeichnet werden.
Anbieterin und Emittentin der Anleihe „Solaris Wachstumsfinanzierung“ ist die Solaris Power AG mit Sitz in Frankfurt am Main. Ihre Geschäftsanschrift ist in Mainz. Bei der Anleihe handelt es sich um unverbriefte, nachrangige, tokenbasierte Schuldverschreibungen, die mit einem Rangrücktritt und einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre ausgestattet sind.
Die Emittentin hat nach eigenen Angaben ihre Geschäftstätigkeit im Jahr 2021 aufgenommen. Ihre Geschäftstätigkeit ist laut Basisinformationsblatt (BIB, Erstellungsdatum: 14.2.2022) die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf eigenen und fremden Dächern, die Vermarktung der erzeugten Energie, die Vermietung von Anlagevermögen und Beteiligung an fremden Unternehmen.
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Laufzeit und Zins
Das Emissionsvolumen der Anleihe beträgt 999.950 Euro. Ihre Laufzeit endet am 30. Juni 2027. Die Emittentin will die Schuldverschreibungen am 7. Juli 2027 zum Nennbetrag zurückzahlen.
Die Schuldverschreibungen werden laut BIB jährlich mit 7 Prozent des Nennbetrages verzinst. Darüber hinaus ist laut BIB auf die Schuldverschreibungen ein Bonuszins zu zahlen, wenn die Umsatzerlöse der Emittentin für das abgelaufene Geschäftsjahr mindestens 10 Millionen Euro betragen haben. Alle Zins- und Rückzahlungen sollen vorbehaltlich der Regelungen des Rangrücktritts und der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre erfolgen. Auch ein Exiterlös ist laut BIB möglich.
Risiko der nachrangigen Forderungen
Laut BIB treten im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin oder der Liquidation der Emittentin die Forderungen aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen im Rang hinter alle nicht nachrangigen Forderungen sowie alle nachrangigen Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre gilt bereits für die Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Anlegerinnen und Anleger können laut BIB bereits dann keine Erfüllung ihrer Ansprüche aus den Schuldverschreibungen verlangen, wenn die Emittentin zum Zeitpunkt des Leistungsverlangens der Anlegerinnen und Anleger überschuldet oder zahlungsunfähig ist oder dies durch die Erfüllung der Ansprüche zu werden droht.
Jahresabschlüsse der Solar Biokraftwerke SBK GmbH & Co. KG?
Laut Anlagebroschüre (Datum: 15.2.2022) ist die Emittentin Solaris Power AG 2021 aus der Solar Biokraftwerke GmbH & Co. KG hervorgegangen. Diese projektiert und installiert laut Anlagebroschüre Photovoltaik-Dachanlagen für die Emittentin.
Die Solar Biokraftwerke SBK GmbH & Co. KG wurde 2018 neu ins Unternehmensregister eingetragen. Sie hat noch keine Jahresabschlüsse für ihre Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 im Unternehmensregister veröffentlicht und dort auch nicht hinterlegt (Stand: 23.2.2022)
Mehrheitsanteilseigner ist Uwe Pollierer
Laut Anlagebroschüre steht hinter der Emittentin Solaris Power AG und der Solar Biokraftwerke SBK GmbH & Co. KG als Mehrheitsanteilseigner Uwe Pollierer, der laut Anlagebroschüre seit 2010 im Bereich der erneuerbaren Energien aktiv tätig ist. Zudem war er laut Unternehmensregistereinträgen zwischen 2015 und 2017 Geschäftsführer der Time Job Management GmbH und 2015/2016 Geschäftsführer der Feldtmann Abbruch GmbH. Uwe Pollierer (Jahrgang 1963) ist laut Unternehmensregister in Sarreguemines in Frankreich ansässig.
Hohes Risiko
Die junge Emittentin Solaris Power AG kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann laut Anlagebroschüre insbesondere der Fall sein, wenn die Emittentin geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat oder eine etwaig erforderliche Anschlussfinanzierung nicht einwerben kann.
Für Anlegerinnen und Anleger besteht ein erhebliches Risiko, dass sie ihr eingesetztes Kapital vollständig verlieren.
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15.01.25
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