GreenCharge will Ladesäulen für Elektroautos errichten und sammelt dafür erneut Geld über die Crowd ein. / Foto: Pixabay

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Ladesäulen für Elektroautos: Crowdinvesting von GreenCharge mit 5 % Zins

Die GreenCharge GmbH plant, bis Ende März 2028 insgesamt 3.270 Ladesäulen in Betrieb zu nehmen. 26 der Ladesäulen möchte das Unternehmen teilweise über das Nachrangdarlehensangebot GreenCharge II finanzieren. Dieses kann ab 250 Euro über die Internet-Plattform ecozins gezeichnet werden. Der Zinssatz beträgt 5,0 Prozent pro Jahr – plus einmalig bis zu 10 Prozent Erfolgsbonus – bei einer Laufzeit bis Ende März 2028. Welche Risiken bestehen?

Emittentin und Anbieterin der Nachrangdarlehen ist die GreenCharge GmbH aus Cölbe in Hessen. Ihre Geschäftstätigkeit ist laut Unternehmensregistereintrag der Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen sowie die Installation und der Betrieb von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge und die Vermittlung des Verkaufs von Photovoltaikanlagen. Die beiden Geschäftsführer der Emittentin gründeten vor mehreren Jahren selbst eine Crowdinvesting-Plattform, über die das Angebot der GreenCharge GmbH nicht vermittelt wird.

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Auf der Internetseite der Emittentin erklären die Geschäftsführer der GreenCharge GmbH, Dirk Völker und Peter Walburg, dazu: „2009 gründeten wir gemeinsam die GreenVesting-Gruppe und im Jahr 2012 die Crowdinvesting-Plattform GreenVesting.com zur Finanzierung von Erneuerbaren Energieprojekten, um ursprünglich die Projekte der eigenen Gesellschaften zu finanzieren. Eine Gesetzesänderung im Jahr 2017 untersagte jedoch die Finanzierung von Unternehmen, bei denen eine personelle oder unternehmerische Verflechtung mit der Finanzierungsplattform besteht.“

Da dies bei GreenCharge der Fall sei, hat die Emittentin im letzten Jahr die Dienstleistungen der Plattform ecozins genutzt und dort ein Crowdinvesting mit einem Volumen von 500.000 Euro platziert.

Wozu dient das Anlegerkapital?

Auch das neue Nachrangdarlehensangebot Green Charge II hat ein Emissionsvolumen von 500.000 Euro. Die Anlagepolitik der Emittentin besteht laut Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB, Stand: 11.1.2022) darin, Ladesäulen für Elektrofahrzeuge zu erwerben, zu errichten und zu betreiben und durch die Veräußerung von Strom Einnahmen zu erzielen.

Mit dem Anlegerkapital von GreenCharge II möchte die Emittentin laut VIB 26 Ladesäulen des Typs Cito 500 der Compleo AG erwerben. Diese sollen laut VIB an Möbelmärkten und Küchenstudios in Deutschland errichtet werden. Konkret handelt es sich dabei um Standorte der Unternehmen Möbel Rieger und Küchenarena, die zur Möbel Rieger Holding GmbH gehören.  Die Standorte befinden sich in Aalen, Esslingen am Neckar, Gera, Göppingen, Heilbronn, Waiblingen, Ludwigsburg, Grammetal und Bruchsal. Die voraussichtlichen Gesamtkosten des Projekts betragen laut VIB 675.500 Euro. Zu den Ladesäulen haben laut VIB Vorverhandlungen mit der Compleo AG stattgefunden. Es wurden noch keine Anlagen erworben oder errichtet. Weitere Verträge in Bezug auf das Anlageobjekt wurden laut VIB noch nicht geschlossen.

Laufzeit und Zins

Die Laufzeit der Nachrangdarlehen endet am 31. März 2028. Der Zinssatz beträgt 5,0 Prozent pro Jahr. Zusätzlich können Anlegerinnen und Anleger einen sogenannten Erfolgsbonus erhalten. Die Höhe dieses Erfolgsbonus ist abhängig von der Anzahl der Ladesäulen, die bis zum Ende der Laufzeit der Nachrangdarlehen in Betrieb genommen werden. Bei 1.440 bis 1.919 Ladesäulen beträgt der Erfolgsbonus laut VIB 5 Prozent des Nachrangdarlehensbetrags, bei 1.920 bis 2.399 Ladesäulen 7,5 Prozent und bei 2.400 oder mehr Ladesäulen 10 Prozent des Nachrangdarlehensbetrags.

Hohe Risiken

Bei der Emittentin handelt es sich um ein junges Unternehmen, das im dritten Quartal 2020 gegründet wurde. Für ihr Rumpfgeschäftsjahr 2020 hat die Emittentin einen Jahresabschluss erstellt, der im Unternehmensregister nicht veröffentlicht, sondern dort nur hinterlegt wurde (Stand: 15.2.2022).

Der wirtschaftliche Erfolg der Emittentin hängt laut VIB von mehreren Einflussgrößen ab, insbesondere der Entwicklung des Marktes für Elektrofahrzeuge in Deutschland. Es ist möglich, dass Vergütungen für den Verkauf von Strom sinken oder Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen sich negativ auf den Betrieb von Ladesäulen für Elektroautos auswirken. Es sind erhebliche technologische Fortschritte möglich, beispielsweise bei der Ladensäulentechnik und den Elektroauto-Batterien (Reichweite). Diese könnten dazu führen, dass die Stromverkaufsmengen an Ladesäulen der Emittentin sinken. Das kann auch der Fall sein, falls Geschäfte bei Ladesäulen schließen und so die Standorte weniger von Kunden frequentiert werden. Zudem ist es möglich, dass Wettbewerber Ladesäulen in der Nähe von Standorten der Emittentin errichten. Während des Betriebs von Ladesäulen besteht das Risiko von ungeplanten Reparaturen.

Es besteht das Risiko, dass die Emittentin sich nicht im Markt dauerhaft etablieren kann. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Wettbewerber ihre Leistungen günstiger als die Emittentin anbieten können und kapitalstärkere Unternehmen in den Markt eintreten. Zudem kann der Fall eintreten, dass der Emittentin nicht ausreichend Kapital zufließt, um ihr Geschäftsvorhaben umzusetzen.

Möglicherweise werden der Emittentin in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die unbesicherten Nachrangdarlehen zurückzuzahlen. Für Anlegerinnen und Anleger besteht ein erhebliches Risiko, dass sie ihr eingesetztes Kapital vollständig verlieren.

Details zum ersten Crowdinvesting-Angebot der GreenCharge GmbH, das 2021 platziert wurde, erhalten Sie hier.

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