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Anleihen / AIF, Crowd-Investment, Crowd-Test
Crowdinvesting für Hydrobox-Wasserkraftanlage in Kenia mit bis zu 7 % Zins
Die Gitugu Power Station Limited möchte eine Wasserkraftanlage in Kenia betreiben. Zur Finanzierung des Projektbaus bietet das kenianische Unternehmen Nachrangdarlehen an. Diese haben einen Zinssatz von bis zu 7 Prozent pro Jahr bei einer Laufzeit von über acht Jahren. Eine Zeichnung ist ab 50 Euro möglich. Wie ist der Projektstand? Welche Rolle spielen Unternehmen aus Belgien und den Niederlanden?
Anbieterin und Emittentin der Nachrangdarlehen mit der Bezeichnung „Hydrobox - Sauberer Strom aus Container-Wasserkraftanlage in Kenia_6%_2022_2030" ist die Gitugu Power Station Limited aus Nairobi in Kenia. Ihre Geschäftstätigkeit ist laut Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB, Stand: 22.3.2022) die Projektentwicklung von erneuerbaren Energieprojekten.
Das Projekt, das mit dem vorliegenden Crowdinvesting teilfinanziert werden soll, besteht laut VIB in der Projektentwicklung und Neuerrichtung einer Wasserkraftanlage mit einer Gesamtleistung von 533 kW im Murang’a County in Kenia. Die Wasserkraftanlage soll zwei Querstromturbinen umfassen.
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Projektstand
Die Umsetzung des Projektes hat laut VIB begonnen. Alle Verträge zum Erwerb des Grundstücks wurden demnach abgeschlossen. Es liegt laut VIB ein Angebot und ein Vertragsentwurf für die Bauarbeiten vor. Für den Verkauf von Strom gebe es Vorverträge. Die Gesamtkosten für das Projekt betragen laut VIB ca. 1,65 Millionen Euro. Das Emissionsvolumen des vorliegenden Crowdinvesting-Angebots beträgt bis zu 835.750 Euro. Die Nettoeinnahmen bei Vollplatzierung von rund 750.000 Euro reichen zur Umsetzung des Hydrobox-Projektes daher alleine nicht aus. Die Emittentin steuert den Restbetrag laut VIB aus Eigenmitteln und einer Förderung von 700.000 Euro bei. Wird das maximale Emissionsvolumen nicht erreicht, will die Emittentin laut VIB den Differenzbetrag durch zusätzlich erforderliches Fremdkapital von ihrer Muttergesellschaft decken und das Projekt durchführen.
Laufzeit und Zinssatz
Die Laufzeit der Nachrangdarlehen endet laut VIB acht Jahre nach dem Start des regulären Zinslaufs. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist für Anlegerinnen und Anleger ausgeschlossen. Die Emittentin hat jährlich das Recht, das Nachrangdarlehen vorzeitig zu kündigen, beginnend mit dem zweiten Jahrestag des Starts des regulären Zinslaufs. Der Zinssatz der Nachrangdarlehen beträgt 7 Prozent pro Jahr für Anlegerinnen und Anleger, die in den ersten vier Wochen (laut der Crowd-Plattform bettervest bis einschließlich 28.4.2022) in das Projekt investieren, und 6 Prozent pro Jahr bei einer Investition ab der fünften Woche.
Hydrobox-Gesellschaften in Belgien und Holland
Gemäß den Angaben auf der Projektseite (Stand: 19.4.2022) der Plattform bettervest ist die Emittentin der Nachrangdarlehen, die kenianische Gitugu Power Station Limited, eine Tochtergesellschaft des belgischen Unternehmens Hydrobox NV. Dieses ist laut Projektseite Entwickler und Produzent der standardisierten Container-Wasserkraftanlagen. Die Muttergesellschaft hat sich nach Angaben auf der Projektseite das Verpfändungsrecht gesichert, den Hydrobox-Container als Sicherheit zu verwerten.
Unter dem Punkt „Beteiligte Unternehmen“ wird auf der bettervest-Projektseite die Konstellation näher erläutert. Demnach ist die Hydrobox NV eine Holding-Gesellschaft, die 2018 in Belgien gegründet wurde. Sie hält den Angaben nach alle Anteile an der niederländischen Hydrobox Projects BV. Die 2019 gegründete Hydrobox Projects BV hält ihrerseits laut Projektseite alle Anteile an der Emittentin und ist verantwortlich für die Projektentwicklung und den Bau der Anlagen.
Aufgrund der Verflechtungen besteht ein Potenzial für Interessenskonflikte, die zu Ungunsten der Emittentin gelöst werden könnten.
Hohe Risiken
Bei dem Crowdinvesting handelt es sich um Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Laut VIB handelt es sich um eine unternehmerisch geprägte Investition mit einem entsprechenden unternehmerischen Verlustrisiko (eigenkapitalähnliche Haftungsfunktion). Die Emittentin kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Bei der kenianischen Emittentin handelt es sich laut VIB um ein neu gegründetes Unternehmen, das noch keinen Jahresabschluss aufgestellt hat.
Der wirtschaftliche Erfolg der Emittentin hängt laut VIB von mehreren Einflussgrößen ab, insbesondere von der erfolgreichen Durchführung des Hydrobox-Projekts im geplanten Kostenrahmen, der Entwicklung des Marktes, auf dem die Emittentin tätig ist (Erneuerbare-Energien-Branche) und der Zahlungsfähigkeit der Kunden, die den Strom der Wasserkraftanlage kaufen sollen. Politische Veränderungen, Zins- und Inflationsentwicklungen, Länder- und Wechselkursrisiken, Naturkatastrophen, Umwelteinflüsse, globale Krisen sowie Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen können laut VIB nachteilige Auswirkungen auf die Emittentin haben. Vorrangiges Fremdkapital hat die Emittentin unabhängig von ihrer Einnahmesituation zu bedienen.
Bei der Emittentin handelt es sich um ein Unternehmen mit Sitz in Kenia, für das das kenianische Gesellschafts- und Insolvenzrecht gilt. Für Rechtstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem nachrangigen Darlehensvertrag sind laut VIB deutsche Gerichte zuständig. Es besteht laut VIB jedoch keine gegenseitige Vollstreckungsvereinbarung zwischen Deutschland und Kenia. Die Vollstreckbarkeit eines deutschen Urteils in Kenia könne nur mittels einer Klage beim High Court of Kenya nach kenianischem Recht geltend gemacht werden. Laut VIB müssen die nach kenianischem Recht festgelegten Anerkennungsvoraussetzungen für ausländische Gerichtsurteile erfüllt sein, sonst scheitert die Klage.
Für Anlegerinnen und Anleger bestehen erhebliche Risiken, dass sie ihr bei der Emittentin eingesetztes Kapital vollständig verlieren.