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Crowdinvesting: Solaranlage für einen Stahlproduzenten mit 8 % Zins
Die Berliner Ecoligo-Gruppe plant, ihr Portfolio in Afrika um eine Solaranlage mit einer Nennleistung von 6.000 Kilowattpeak (kWp) in Kenia zu erweitern. Anlegerinnen und Anleger können die Realisierung der Photovoltaikanlage mittelbar finanzieren, indem sie ab 100 Euro die Nachrangdarlehen „Abyssinia Awasi I“ zeichnen. Diese bieten einen Zinssatz von 8,0 Prozent pro Jahr bei einer Laufzeit von rund drei Jahren. Wie hoch ist das Risiko?
Anbieterin und Emittentin der Nachrangdarlehen ist die ecoligo Projects One UG (haftungsbeschränkt) aus Berlin. Die Emittentin dient laut Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB, Stand: 6.7.2023) ausschließlich dazu, das im Rahmen von Schwarmfinanzierungen eingeworbene Kapital an Projektinhaber innerhalb der ecoligo-Gruppe weiterzuleiten.
Stromverkauf-Vertrag abgeschlossen
Beim Projekt „Abyssinia Awasi I“ ist die in Kenia ansässige ecoligo Ltd. die Projektinhaberin. Diese ist nach ecoligo-Angaben in der Erneuerbare-Energien- und Energieeffizienzbranche tätig. Die Projektinhaberin wird laut VIB das Solarprojekt, bestehend aus dem Neubau und Betrieb einer Solaranlage mit einer Leistung von 6.000 Kilowattpeak (KWp), für den Kunden Abyssinia Iron Steel Ltd. durchführen. Die Solaranlage wird den Angaben nach am Boden auf dem Grundstück des Kunden in Kaplelach in Kenia installiert. Die Abyssinia Group ist laut ecoligo-Projektprofil einer der größten Stahlproduzenten Ostafrikas.
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Das Solarprojekt soll laut VIB Erträge aus einem bereits unterzeichneten Stromverkauf-Vertrag (Power Purchase Agreement) mit einer Laufzeit von 25 Jahren mit dem Endkunden erwirtschaften. Der Strompreis wird in US-Dollar bezahlt und orientiert sich am lokalen Stromtarif, soll aber mindestens bei 0,062 Dollar je Kilowattstunde (USD/kWh) liegen. Die Solaranlage wird laut VIB an das interne Stromnetz des Kunden angebunden und speist nicht in das nationale Stromnetz ein. Die Installation der Solaranlage hat noch nicht begonnen, der Generalunternehmer-Vertrag ist den Angaben nach unterzeichnet.
Das Emissionsvolumen des Nachrangdarlehensangebots „Abyssinia Awasi I“ beträgt bis zu 802.000 Euro. Die voraussichtlichen Gesamtkosten des Solarprojekts sollen zudem laut VIB über künftige weitere Crowdinvestings von mindestens 4,155 Millionen Euro finanziert werden.
Laufzeit und Zins
Die Laufzeit der Nachrangdarlehen endet mit Rückzahlung des Nachrangdarlehensbetrages. Die Rückzahlung ist laut VIB am 30.4.2026, spätestens jedoch zum 31.10.2026 geplant. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist für die Anlegerinnen und Anleger laut Informationsblatt ausgeschlossen. Der Emittentin steht jedoch ein ordentliches Kündigungsrecht zu, das sie monatlich mit Wirkung zum Ende des Kalendermonats ausüben kann. Der Zinssatz der Nachrangdarlehen beträgt 8,0 Prozent pro Jahr.
Hohe Risiken
Bei der Vermögensanlage handelt es sich um Nachrangdarlehen mit einem sogenannten qualifizierten Rangrücktritt. Sämtliche Ansprüche aus dem Nachrangdarlehensvertrag – insbesondere die Ansprüche auf Rückzahlung des Nachrangdarlehensbetrages und auf Zahlung der Zinsen – können gegenüber der Emittentin nicht geltend gemacht werden, wenn dies für die Emittentin einen Insolvenzgrund herbeiführen würde. Die Nachrangdarlehensforderungen treten außerdem im Falle eines Liquidationsverfahrens und im Falle der Insolvenz der Emittentin im Rang gegenüber sämtlichen gegenwärtigen und künftigen Forderungen aller nicht nachrangigen Gläubiger der Emittentin zurück.
Die Emittentin weist laut ihrem Jahresabschluss zum 31.12.2022 ein Eigenkapital von nur rund 448 Euro und Verbindlichkeiten von rund 5,13 Millionen Euro aus. Die Eigenkapitalquote der Emittentin zum 31.12.2022 beträgt nur rund 0,009 Prozent.
Die Solaranlage Abyssinia Awasi ist noch nicht gebaut, sodass Probleme bei der Fertigstellung auftreten können. Während der Betriebszeit bestehen unter anderem die Risiken, dass die Solaranlage geringere Stromerträge erreicht als geplant und Zahlungsschwierigkeiten des Endkunden auftreten.
Weiterhin besteht laut VIB ein Risiko, dass die Projektinhaberin am Ende der Nachrangdarlehens-Laufzeit die dann fällige Tilgung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in voller Höhe an die Emittentin leisten kann, falls der Projektinhaberin zu diesem Zeitpunkt keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen und auch nicht zufließen. Das kann laut VIB beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Endkunde die Kaufoption für die Solaranlage nicht ausübt.
Laut Kampagnenübersicht (Stand: 21.7.2023) hat die Emittentin bislang rund 20 Projekte finanziert. Falls bei einem dieser anderen Projekte Probleme auftreten und es zum Ausfall des entsprechenden Weiterleitungskredits käme, könnte die Emittentin laut VIB verpflichtet sein, die Mittel aus dem Solarprojekt zur Bedienung des Kapitaldienstes aus einem anderen Crowdinvesting zu verwenden, das einen anderen Weiterleitungskredit refinanziert hat.
Für Anlegerinnen und Anleger bestehen erhebliche Risiken, ihr eingesetztes Kapital teilweise oder vollständig zu verlieren. Was Sie bei Crowd-Investments stets beachten sollten und wie die aktuellen Ausfallzahlen der nachhaltigen Crowd-Anbieter sind, erfahren Sie im ECOreporter-Ratgeber Nachhaltige Crowd-Investments: Worauf Schwarm-Investoren achten sollten.