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Anleihen / AIF, Crowd-Investment, Crowd-Test
Crowdinvesting von Happy Ocean Foods – Rendite mit pflanzlichen Garnelen?
Die Happy Ocean Foods GmbH hat mit dem Produkt „Happy Ocean Shrymp“ eine pflanzliche Alternative zu Garnelen entwickelt. Um den Geschäftsausbau zu finanzieren, bietet das aus der Gründer-Show „Höhle der Löwen“ bekannte Unternehmen über die Plattform econeers ab 250 Euro Nachrangdarlehen an. Diese bieten bei einer Mindestlaufzeit von rund fünf Jahren eine erfolgsabhängige Rendite. Welche Risiken bestehen?
Anbieterin und Emittentin der Nachrangdarlehen ist die Happy Ocean Foods GmbH aus München. Geschäftsgegenstand des 2020 gegründeten Unternehmens ist laut Registereintrag Entwicklung, Produktion und Vertrieb von pflanzenbasierten Alternativen zu Fisch und Meeresfrüchten für den Verzehr.
Das erste Produkt ist mit „Happy Ocean Shrymp“ eine pflanzliche Alternative zu Garnelen. Deren Zutaten sind nach Angaben der Emittentin: Wasser, Verdickungsmittel: Natriumalginat; 6 Prozent Sojaproteinisolat, Agavendicksaft, jodiertes Salz, Festigungsmittel: Calciumlaktat, Calciumchlorid; 1,8 Prozent pflanzliche Öle (Rapsöl, Leinöl), Aroma, Gewürze, Paprikapulver sowie Kräuter bei der Sorte Provencal. Auf ihrer Internetseite verkauft die Emittentin derzeit (15.11.2022) ihr Produkt (150g-Packung) in einem Bund aus vier Packungen für zusammen 23,89 Euro (plus Kühlversand für 5,99 Euro).
Aktuell vertreibt Happy Ocean Foods seine Produkte aber hauptsächlich in der Gastronomie. Im Interview mit econeers erklären die beiden Gründer der Emittentin, Julian Haller und Robin Drummond, dass gemäß Statistik die meisten Garnelen in Deutschland außer Haus in Restaurants verzehrt werden. Weitere Produkte sind nach Aussage der Gründer in Planung: eine panierte Variante der Shrymps, Calamari-Ringe, Fisch-Filets in unterschiedlichen Varianten von Weißfisch bis Lachs.
Wohin fließt das Anlegerkapital konkret?
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Das maximale Emissionsvolumen der Nachrangdarlehen beträgt 800.000 Euro. Die Nettoeinnahmen sollen laut Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB, Stand: 28.10.2022) insbesondere in folgende Bereiche investiert werden: Gehälter für Neueinstellungen in den Bereichen Produktentwicklung (drei Mitarbeiter) und Vertrieb (zwei Mitarbeiter, zusammen 29 Prozent der Einnahmen), Vertrieb und Vermarktung (23 Prozent) und für Rohstoffe (rund 34 Prozent).
Bei den Rohstoffen geht es laut VIB im Detail um den Erwerb von Rohstoffen (Algenextrakt und Sojabohnenprotein), Produktion der Waren, Verpackung der Waren, Auslieferung und Qualitätsmanagement. 90 Prozent der für die Produktion erforderlichen Rohstoffe sollen dabei durch die Emittentin beschafft werden.
Weitere Rohstoffe wie Salz, (Raps-)Öl und Paprikapulver werden laut VIB durch einen Produktionspartner beschafft. Dieser Produktionspartner mischt die Rohstoffe und formt sie in der Produktionsstraße zu pflanzlichen Garnelen. Nach der Herstellung wird die fertige Ware in Kühllager bei einem Logistikpartner umverteilt, von dort aus an Restaurants, Großhändler und Einzelhändler ausgeliefert und durch die Emittentin verkauft. Verträge mit dem bestehenden Produktions- bzw. Logistikpartner liegen laut VIB bereits vor.
Laufzeit und Zins
Die Nachrangdarlehen haben eine unbefristete Laufzeit. Eine ordentliche Kündigung durch die Anlegerin oder den Anleger ist frühestens zum 31. Dezember 2027 mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres möglich. Die Emittentin kann die Nachrangdarlehen frühestens zum 31. Dezember 2030 ordentlich kündigen.
Falls die Gesellschafter der Emittentin Geschäftsanteile von mindestens 50 Prozent oder wesentliche Vermögensgegenstände an Dritte in einem einheitlichen Vorgang bzw. in einem engen zeitlichen Zusammenhang (Exit) veräußern, enden laut VIB die Nachrangdarlehen unabhängig von der Mindestlaufzeit automatisch und unmittelbar nach Eintritt des Exits.
Die Emittentin gewährt den Anlegerinnen und Anlegern eine endfällige Verzinsung von 1,0 Prozent pro Jahr. Darüber hinaus gibt es laut VIB einen jährlich zu zahlenden gewinnabhängigen Bonuszins, einen jeweils einmalig zu zahlenden Bonuszins nach ordentlicher Kündigung des Nachrangdarlehensvertrages oder einen Bonuszins nach Eintritt eines Exitereignisses.
Hohe Risiken
Bei der Vermögensanlage handelt es sich um unbesicherte partiarische Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Die Emittentin weist zum 31. Dezember 2021 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von rund 200.000 Euro aus.
Es besteht das Risiko, dass der geplante Geschäftsausbau der Emittentin nicht erfolgreich ist und die Umsätze deutlich unter den Planungen bleiben. Die Emittentin hat ihren Vertrieb bislang hauptsächlich auf die Gastronomie ausgerichtet. Es ist möglich bis wahrscheinlich, dass Restaurants in Deutschland infolge der hohen Inflation weniger Gäste haben werden, wenn viele Kunden nicht notwendige Ausgaben reduzieren. Dadurch besteht das Risiko, dass sich auch der Absatz von Produkten der Emittentin reduziert bzw. nicht im geplanten Umfang steigt. Zudem besteht das Risiko, dass die Kosten für die Emittentin steigen, beispielsweise für die Rohstoffbeschaffung und die Herstellung der Produkte.
Derzeit befindet sich die junge Emittentin in einer stark risikobehafteten Phase, die sich durch die wirtschaftliche Situation in Deutschland verschärfen kann. Für Anlegerinnen und Anleger bestehen erhebliche Risiken, dass sie ihr eingesetztes Kapital verlieren.