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Anleihen / AIF, Crowd-Investment, Crowd-Test
Ladesonne I - Crowdinvesting für Ladesäulen mit 5 % Zins
Die Ladesonne 1 GmbH & Co. KG plant, Ladesäulen für Elektrofahrzeuge zu kaufen und zu betreiben. Um das Vorhaben zu finanzieren, bietet sie ab 250 Euro Nachrangdarlehen an. Bei einer Laufzeit von rund sechs Jahren beträgt der Zins 5,0 Prozent pro Jahr. Zudem ist ein Erfolgsbonus möglich, der von der Auslastung der Ladesäulen abhängt. Wie hoch sind die Risiken?
Emittentin und Anbieterin der Nachrangdarlehen ist die im April 2022 gegründete Ladesonne 1 GmbH & Co. KG aus Bremen. Ihre persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) und Geschäftsführerin ist die 2021 gegründete EEcharge GmbH aus Bremen. Geschäftsführer von EEcharge sind Matthias Roidl und Marcus Biermann. Biermann hat als Geschäftsführer verschiedener Emittentinnen schon mehrere Crowdinvestings im Bereich Solar- und Windenergie über die Auditcapital GmbH initiiert, welche die Internet-Plattform ecozins betreibt.
Biermann und Roidl haben sich nach eigenen Angaben gemeinsam mit ihrem Team schon auf den Weg gemacht, Standorte für öffentliche Ladesäulen zu finden. Diese sollten laut ihrer Aussage auch attraktiv für die Fahrerinnen und Fahrer sein: „Überall dort, wo es einen guten Kaffee, leckeres Essen und eine saubere Toilette gibt, gehört eine Ladepunkt hin!“
Das Emissionsvolumen der Nachrangdarlehen „Ladesonne I“ beträgt 800.000 Euro. Damit sollen bis zum Herbst 2023 die ersten 56 Ladesäulen an 31 bereits identifizierten Standorten im norddeutschen Raum umgesetzt werden. Mehrere wesentliche Aufgaben sind dabei nicht bei der Emittentin angesiedelt.
Stand des Projektes
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Die Ladesonne 1 GmbH & Co. KG verwendet die Nettoeinnahmen aus dem Crowdinvesting laut Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB, Stand: 14.10.2022) für die Finanzierung des Erwerbs, der Installation und der Instandhaltung von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge. Durch den Verkauf von Strom über die Ladesäulen will die Emittentin Einnahmen erzielen. Es sollen laut VIB insgesamt 56 Ladesäulen vom Typ publicPION oder WAVEadvanced des Herstellers PION Technology AG und vom Typ HYC50 des Herstellers alpitronic GmbH an Hotels, Restaurants, öffentlichen Parkplätzen und in der Nähe von Fernstraßen in Deutschland errichtet werden. Bislang wurden laut VIB noch keine Anlagen erworben oder errichtet. Es haben nach Angaben der Emittentin Vorverhandlungen stattgefunden.
Die Emittentin Ladesonne 1 GmbH & Co. KG wird laut VIB Eigentümerin der Ladesäulen. Den operativen Betrieb soll dagegen die Ladesonne GmbH & Co. KG übernehmen, die auch Projektentwicklung, Vertrieb, Abwicklung und Betrieb ausführe. Geschäftsführerin der 2021 gegründeten Ladesonne GmbH & Co. KG ist die EEcharge GmbH, die diese Funktion auch bei der Emittentin Ladesonne 1 GmbH & Co. KG ausübt.
Laufzeit und Zins
Die Laufzeit der Nachrangdarlehen endet am 31. Dezember 2028. Die Emittentin kann die Nachrangdarlehen kündigen, frühestens nach 24 Monaten ab dem Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses. Bei einer Kündigung beträgt laut VIB die Vorfälligkeitsentschädigung die Zinsen, die die Anlegerin oder der Anleger bis zum Ende der Laufzeit noch erhalten hätte.
Der Zinssatz der Nachrangdarlehen liegt bei 5,0 Prozent pro Jahr. Zudem können Anlegerinnen und Anleger laut VIB einen einmaligen Erfolgsbonus erhalten. Gemäß Prognose der Emittentin wird im Jahr 2027 eine durchschnittliche Auslastung von zwei Stunden pro Ladepunkt und Tag erwartet. Je volle Stunde pro Ladepunkt und Tag, die die prognostizierte durchschnittliche Auslastung im Jahr 2027 überstiegen wird, beträgt der Erfolgsbonus 10 Prozent des Darlehensbetrags, maximal jedoch 50 Prozent. Die Höhe des Erfolgsbonus bemisst sich dabei an der durchschnittlichen Auslastung pro Tag, berechnet auf Basis der geladenen Kilowattstunden. Dabei werden den Angaben nach alle von der Emittentin im gesamten Jahr 2027 betriebenen öffentlich zugänglichen Ladesäulen bis 50 Kilowatt Leistung berücksichtigt.
Hohe Risiken
Bei der Vermögensanlage handelt es sich um unbesicherte Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Die Emittentin ist ein sehr junges Unternehmen, das erst 2022 gegründet wurde. Die Emittentin ist konzeptionsgemäß stark von der Ladesonne GmbH & Co. KG abhängig, sodass aufgrund der personellen und gesellschaftlichen Verflechtungen ein Potenzial für Interessenskonflikte besteht.
Der wirtschaftliche Erfolg der Emittentin hängt laut VIB von mehreren Einflussgrößen ab, insbesondere von der Entwicklung des Marktes für Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur in Deutschland. Es ist möglich, dass sich die Rahmenbedingungen verschlechtern. Beispielsweise können ein wirtschaftlicher Abschwung, geringere staatliche Förderungen für Elektroautos und hohe Strompreise die Entwicklung des Marktes für Elektrofahrzeuge abschwächen. Zudem können sich die Kosten für die Errichtung der Ladeinfrastruktur erhöhen. Preissteigerungen sind auch möglich, weil die Emittentin laut VIB noch keine Verträge für die Anlagen abgeschlossen hat.
Es sind erhebliche technologische Fortschritte möglich, beispielsweise bei der Ladensäulentechnik und den Elektroauto-Batterien (Reichweite). Diese könnten dazu führen, dass die Stromverkaufsmengen an Ladesäulen der Emittentin sinken. Das kann auch der Fall sein, falls Geschäfte bei Ladesäulen schließen und so die Standorte weniger von Kunden frequentiert werden. Zudem ist es möglich, dass Wettbewerber Ladesäulen in der Nähe von Standorten der Emittentin errichten. Während des Betriebs von Ladesäulen besteht das Risiko von ungeplanten Reparaturen.
Möglicherweise wird sich die Emittentin nicht dauerhaft im Markt etablieren können. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Wettbewerber ihre Leistungen günstiger als die Emittentin anbieten können und kapitalstärkere Unternehmen in den Markt eintreten. Zudem kann der Fall eintreten, dass der Emittentin nicht ausreichend Kapital zufließt, um ihr Geschäftsvorhaben vollständig umzusetzen.
Die Ladesonne 1 GmbH & Co. KG kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann laut VIB insbesondere der Fall sein, wenn das Unternehmen geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat oder wenn es eine etwaig erforderliche Anschlussfinanzierung nicht einwerben kann. Für Anlegerinnen und Anleger besteht ein erhebliches Risiko, dass sie ihr eingesetztes Kapital verlieren.