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Anleihen / AIF, Crowd-Investment, Crowd-Test
Energiegewinner BürgerSolar – Nachrangdarlehen über GLS Crowd mit bis zu 4 % Zins
Die Energiegewinner BürgerSolar 2018 GmbH ist an mehreren Gesellschaften beteiligt, die Solaranlagen betreiben. Um die Solarprojekte zu refinanzieren, bietet das Unternehmen Nachrangdarlehen an. Diese können ab 250 Euro über die Plattform GLS Crowd gezeichnet werden. Bei einer Laufzeit von knapp zehn Jahren beträgt der Zinssatz 3,5 Prozent pro Jahr bzw. 4 Prozent für Mitglieder der Energiegewinner eG.
Die Geschäftstätigkeit der Emittentin Energiegewinner BürgerSolar 2018 GmbH ist laut Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB, Stand: 12.4.2021):
- die Errichtung, der Erwerb und der Betrieb von Anlagen, Geräten und Technologien zur Nutzung regenerativer Energie
- die Einspeisung des in den Anlagen erzeugten Stroms in das öffentliche Versorgungsnetz und/oder die Direktvermarktung des Stroms an Dritte
- das Betreiben aller mit diesem Zweck in Verbindung stehenden Handels- und Rechtsgeschäfte, einschließlich der Gründung und Beteiligung an anderen Unternehmen derselben Branche oder in ähnlichen Branchen.
Laut Projektprofil (Stand: 16.4.2021) ist die Emittentin eine Holding-Gesellschaft, unter deren Dach aktuell neun Projektgesellschaften zusammengefasst sind. An sechs Gesellschaften wurden Gesellschafterdarlehen vergeben. Die laut Projektprofil hierfür im Vorhinein von der Energiegewinner eG erhaltenen Darlehensmittel sollen durch das Crowdinvesting zurückgeführt werden. Zukünftig sollen laut Projektprofil weitere Projektgesellschaften hinzukommen.
Update 22.4.2021: Das Crowd-Angebot ist innerhalb weniger Stunden komplett gezeichnet worden, Anlegerinnen und Anleger können hier nicht mehr einsteigen.
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Die bisher durch die Muttergesellschaft Energiegewinner eG finanzierten Anlagen sind laut VIB bereits größtenteils errichtet. Es sollen laut Projektprofil insgesamt neun Solarstromanlagen mit einer Gesamtleistung von 5,37 Megawattpeak (MWp) finanziert werden. Fünf davon befinden sich in Nordrhein-Westfalen (Hürth, Viersen, Neuss, Hattingen und Bochum), zwei in Brandenburg (Wriezen, Saßleben), eine in Mecklenburg-Vorpommern (Torgelow) und eine in Thüringen (Starkenberg).
Geplante Finanzierung
Die Gesamtkosten der neun Anlagen belaufen sich laut Projektprofil auf rund 5,36 Millionen Euro. Den Angaben nach stellt die GLS Bank Fremdkapital von zusammen 4,64 Millionen Euro für die einzelnen Projektgesellschaften bereit. Das geplante Emissionsvolumen des Crowdinvestings der Emittentin beträgt 580.000 Euro.
Laufzeit und Zins
Die Laufzeit der Nachrangdarlehen endet am 30. März 2031. Der Emittentin steht erstmalig nach der Hälfte der Laufzeit, frühestens zum 30. März 2026, ein ordentliches Kündigungsrecht zu. Bei dessen Ausübung wird laut VIB eine pauschalierte Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 50 Prozent der restlichen Zinsansprüche fällig.
Der jeweils ausstehende Nachrangdarlehensbetrag verzinst sich vertragsgemäß mit 3,5 Prozent pro Jahr. Zins und Tilgung werden laut VIB gemeinsam in festen Raten (Annuitäten) in Höhe von jährlich 12,02 Euro pro 100 Euro Darlehensbetrag ab dem 30. März 2022 geleistet. Für Mitglieder der Energiegewinner Genossenschaft beträgt der Zinssatz 4,0 Prozent. Die finanzielle Transparenz der Energiegewinner eG ist nicht überzeugend: Für ihre Geschäftsjahre ab 2017 sind im Bundesanzeiger keine Jahresabschlüsse veröffentlicht (Stand: 20.4.2021).
Emittentin mit geringer Eigenkapitalquote
Die Emittentin Energiegewinner BürgerSolar 2018 GmbH hat einen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 veröffentlicht. Bei einer Bilanzsumme von rund 685.000 Euro beträgt ihre Eigenkapitalquote Ende 2019 rund 1,2 Prozent. Der Jahresfehlbetrag 2019 betrug rund 9.600 Euro. 2018 lag der Jahresfehlbetrag bei rund 5.900 Euro.
Risiken
Die Emittentin finanziert sich laut VIB aus dem Eigenkapital ihrer Gesellschafter, den Einnahmen der laufenden Geschäftstätigkeit, einer Kontokorrent-Linie der GLS Bank, drei nachrangigen Investoren-Darlehen und dem von den Anlegerinnen und Anlegern einzuwerbenden Kapital der Schwarmfinanzierung. Es ist laut VIB möglich, dass die Emittentin in Zukunft weiteres Fremdkapital aufnimmt, das gegenüber den Nachrangdarlehen der Anlegerinnen und Anleger vorrangig zu bedienen ist. Auch auf Ebene der Projektgesellschaften befindet sich in der Regel Kapital (von einer Bank), das vorrangig zu bedienen ist.
Es handelt sich bei den angebotenen qualifiziert nachrangigen Darlehen laut VIB um unternehmerisch geprägte Investitionen mit einem entsprechenden unternehmerischen Verlustrisiko (eigenkapitalähnliche Haftungsfunktion). Die Emittentin kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die Emittentin geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat oder wenn die Emittentin eine etwaig erforderliche Anschlussfinanzierung nicht einwerben kann. Eine Insolvenz der Emittentin kann zum Verlust des Investments der Anlegerinnen und Anleger führen.