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Anleihen / AIF, Crowd-Investment, Wachhund
Energiegewinner eG im Insolvenzverfahren – auch Crowdinvestings betroffen
Die Energiegewinner eG ist eine seit 2010 bestehende Bürgerenergiegenossenschaft mit Sitz in Köln. Sie verwaltet und finanziert gemäß den Angaben auf ihrer Internetseite Photovoltaik-, Wind- und Wasserkraftanlagen sowie Ladeinfrastruktur für E-Mobile. Das Unternehmen hat Nachrangdarlehen über die Plattform GLS Crowd angeboten.
Über das Vermögen der Energiegewinner eG wurde wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar das Insolvenzverfahren eröffnet. Diese Information wurde am 5. Februar auf der Plattform Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht.
ECOreporter hat bereits vor rund drei Jahren die finanzielle Transparenz der Energiegewinner eG als nicht überzeugend eingestuft.
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Wichtige Termine für Gläubiger
Der Mitteilung des Amtsgerichts Köln (Aktenzeichen: 70c IN 347/23) vom 1. Februar ist unter anderem zu entnehmen: Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt aufgrund des am 30. November 2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Amelung aus Köln ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24. März 2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin), und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Mittwoch, 24. April, 9:30 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Köln.
Verlustrisiko für Mitglieder der Genossenschaft und Crowdinvestoren
Auf der Internetseite (Abruf: 21.12.2023) der Energiegewinner wurde unter FAQ („Häufig gestellte Fragen“) auf die Frage „Kann ich mit meinem Anteil auch Verlust machen?“ geantwortet: „Das Haftungsrisiko ist auf die Höhe des Genossenschaftsanteils beschränkt. Im äußerst unwahrscheinlichen Fall der Insolvenz könnte dieser ganz oder teilweise verloren gehen.“
Nicht nur die Mitglieder der Genossenschaft sind von der Insolvenz betroffen, sondern auch die Zeichner von Nachrangdarlehen im Rahmen von Crowdinvesting-Angeboten. Unter anderem kam 2017 das erste Angebot auf der damals neu gegründeten Plattform GLS Crowd von der Energiegewinner eG: ein Nachrangdarlehen mit einer Laufzeit laut Vermögensanlagen-Informationsblatt (Stand: 25.1.2017) bis 30. Juni 2027. Ein erst wenige Monate altes Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) der Energiegewinner eG hat den Stand 20. September 2023 und sah die Einwerbung von Nachrangdarlehen mit einem Volumen von bis zu 1,275 Millionen Euro über die Plattform invest.energiegewinner vor.
Deutliche Verzögerungen bei Jahresabschlüssen
In dem VIB (Stand 20.9.2023) steht unter anderem: „Der auf Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2020 berechnete Verschuldungsgrad des Emittenten kann aufgrund des negativen bilanziellen Eigenkapitals nicht ermittelt werden.“ Und: „Der letzte offengelegte Jahresabschluss des Emittenten zum Stichtag 31.12.2019 wurde im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de veröffentlicht. Die zukünftig offengelegten Jahresabschlüsse des Emittenten zum Stichtag 31.12.2020 und 31.12.2021 werden im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de veröffentlicht. Der Jahresabschluss zum Stichtag 31.12.2022 sowie zukünftige Jahresabschlüsse des Emittenten werden im Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de veröffentlicht.“ Die Jahresabschlüsse der Energiegewinner eG für 2020, 2021 und 2022 sind bislang allerdings nicht unter www.bundesanzeiger.de oder www.unternehmensregister.de veröffentlicht (Stand: 13.2.2024).
2021 hat eine Tochtergesellschaft der Energiegewinner eG über GLS Crowd Nachrangdarlehenskapital eingeworben. Bereits zu dem Zeitpunkt gab es gravierende Verzögerungen bei der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen, auf die ECOreporter hinwies.