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Fonds-Anbieter atmen auf: EU-Offenlegungsverordnung verschoben
Vielen Vermögensverwaltern graute bislang vor der EU-Offenlegungsverordnung. Jetzt soll die Verordnung in Gänze später als geplant in Kraft treten.
In der Verordnung sind nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für die Finanzbranche festgehalten. Die EU-Kommission will die Regelungen wie vorgesehen am 10. März 2021 in Kraft treten lassen. Laut dem Fondsverband BVI werden die technischen Regulierungsstandards mit den Detailvorgaben aber wahrscheinlich erst ab Anfang 2022 gelten. Dadurch würden Vermögensverwalter mehr Zeit bekommen, um die Verordnung im Geschäftsalltag umzusetzen. Der BVI begrüßt diese „pragmatische“ Umsetzung. „Sie verhindert einen drohenden Vertriebsstopp nachhaltiger Fonds“, sagte BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter.
"Praktisch unmöglich"
Nach dem ursprünglichen Zeitplan hätten Fonds-Anbieter bis zum 10. März 2021 neben den prinzipienorientierten Vorgaben der Verordnung auch detaillierte Informationen zur Nachhaltigkeit in ihre Verkaufsprospekte aufnehmen müssen. Laut BVI „werden die entsprechenden Vorlagen aber noch von den europäischen Behörden entwickelt und sind bislang nicht einmal als Entwurf verfügbar“. Frühestens Ende Januar 2021 sei mit einer endgültigen Fassung zu rechnen. "Den Fondsgesellschaften“, so der BVI, „würden damit nur fünf Wochen Zeit bleiben, die neuen Vorgaben zu analysieren und die Anlegerinformationen von tausenden von Fonds anzupassen. Dies ist praktisch unmöglich. Folglich wäre der Vertrieb von nachhaltigen Fonds ab dem 10. März 2021 nicht möglich, da sie die Anforderungen zu den nachhaltigen Detailinformationen nicht umsetzen können."