Der KGAL Klimasubstanz ist unter anderem in den Windpark Bliestorf investiert. / Foto: GP Joule, Jörn Lehmann

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Fonds KGAL Klimasubstanz wird aufgelöst

Der KGAL Klimasubstanz wird nach Angaben des Initiators KGAL geordnet aufgelöst. Die Platzierung des offenen Infrastrukturfonds für Privatanleger blieb unter den Erwartungen des bayrischen Unternehmens. ECOreporter hatte auf das Risiko hingewiesen. Wann erhalten die Anlegerinnen und Anleger des Fonds Kapitalrückflüsse?

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) Universal-Investment-Gesellschaft mbH hat nach KGAL-Angaben in Abstimmung mit der KGAL als Investitionsberater des Fonds ihr Mandat mit Wirkung zum 28. September 2026 gekündigt. Ab diesem Zeitpunkt werden keine neuen Fondsanteile mehr ausgegeben und keine Anteile mehr zurückgenommen. Die beiden Erneuerbare-Energien-Anlagen des Fonds sollen während der Abwicklung weiter bewirtschaftet und zu geeigneten Zeitpunkten veräußert werden. 

Portfolio zu klein,  Kosten zu hoch

„Ausschlaggebend für die Auflösung ist die fehlende Aussicht auf ausreichende Neuzeichnungen, um den Fonds langfristig auf eine wirtschaftlich sinnvolle Größe zu entwickeln und das Portfolio weiter zu diversifizieren“, sagt Michael Kohl, Head of Packaged Products bei KGAL. Auf der Fonds-Internetseite wird zudem ausgeführt: „Weiterhin sind die notwendigen Bewirtschaftungskosten im Zusammenhang mit der Fondsverwaltung im Verhältnis zum Portfolio bei dem aktuellen Fondsvolumen übergewichtet. Die Renditeerwartung für den Fonds ist damit nicht erfüllbar und die Fondsauflösung im Anlegerinteresse angezeigt.“

Solarpark und Windpark in Schleswig-Holstein

KGAL und die KVG haben den KGAL Klimasubstanz im November 2023 als offenes Infrastruktur-Sondervermögen für Privatanleger aufgelegt. Das Fondsvermögen beträgt nach KGAL-Angaben aktuell rund 12,5 Millionen Euro. Das Portfolio umfasst zwei Erneuerbare-Energien-Anlagen in Schleswig-Holstein. Beide Anlagen entwickeln sich laut KGAL operativ planmäßig. Der Windpark Bliestorf nahe Lübeck besteht aus zwei Windrädern mit insgesamt 9,6 Megawatt Leistung und ist seit Juni 2025 in Betrieb. Für den erzeugten Strom bestehe eine Mindestvergütung über 20 Jahre. Der Solarpark Eiderstede verfügt über eine Leistung von 14,2 Megawattpeak und ist seit Oktober 2024 in Betrieb. Die Stromerlöse sind laut KGAL über einen 20-jährigen Abnahmevertrag mit einem kommunalen Versorgungsbetrieb zu einem Festpreis abgesichert.

Wann erhalten die Anlegerinnen und Anleger Kapital zurück?

„Wir wollen geeignete Marktbedingungen nutzen, um bestmögliche Verkaufsergebnisse für alle Anleger zu erzielen“, so KGAL-Manager Kohl. Zeitpunkt und Erlöse der Verkäufe hängen von der weiteren Marktentwicklung ab. Daher lasse sich laut KGAL derzeit noch nicht verlässlich bestimmen, wie hoch die Rückflüsse an die Anleger insgesamt sein werden. Zusätzlich zur Teilnahme an der Abwicklung bietet KGAL nach eigenen Angaben den Anlegern die Möglichkeit, ihre Anteile am KGAL Klimasubstanz zum Nettoinventarwert in Anteile des offenen Immobilienfonds KGAL Immosubstanz zu tauschen.

Auf der Fondsinternetseite erklärt KGAL zur Abwicklung des KGAL Klimasubstanz: „Die KVG in Zusammenarbeit mit der KGAL als Investmentberater wird versuchen, die im Fonds enthaltenen Sachwerte zeitnah zu veräußern. Da es sich um größere Projekte handelt, werden diese schrittweise verkauft, um marktgerechte Preise zu erzielen und „Feuerverkäufe“ unter Wert zu vermeiden. Weil Infrastruktur-Transaktionen aufwendige Prüfprozesse (Due Diligence) erfordern, kann diese Verwertungsphase mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Ziel von KVG und KGAL ist aber, eine Veräußerung innerhalb von 12 bis 18 Monaten zu erreichen und so eine Abwicklung innerhalb von zwei bis drei Jahren sicherzustellen.“ Verfügbare Liquidität soll nach KGAL-Angaben schrittweise an die Anlegerinnen und Anleger ausgezahlt werden.

Analyse von ECOreporter

ECOreporter hat den Fonds KGAL Klimasubstanz Anfang 2024 ausführlich analysiert. Als Risiken werden in der Analyse unter anderem das Platzierungsrisiko und das Risiko der Fondsauflösung benannt: „Die KVG behält sich eine Kündigung insbesondere dann vor, wenn das Fondsvermögen nach Ablauf von vier Jahren einen Nettoinventarwert von 300 Millionen Euro unterschreitet. Bei einer Auflösung des Fonds kann ein erhöhtes Risiko für einen Wertverlust bestehen.“ Der letzte Satz im Fazit der Analyse lautet:  „Es kann ratsam sein, vor einer Beteiligung abzuwarten, ob der Fonds ausreichend Kapital einwerben und ein aussichtsreiches Grundportfolio aufbauen kann.“

Die vollständige Analyse können Sie hier lesen.

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