Einfach E-Mail-Adresse eintragen und auf "Abschicken" klicken - willkommen!

Genussschein von Leef Blattwerk mit 8 % Zins plus Boni – was rät ECOreporter?
Die Leef Blattwerk GmbH stellt umweltfreundliches Verpackungsmaterial unter anderem aus Palmblättern her, insbesondere für die Gastronomie. Das Unternehmen bietet über die Plattform OneCrowd ab 250 Euro Genussscheine an. Deren Mindestlaufzeit beträgt rund fünf Jahre. Vier verschiedene Bonusarten sind möglich.
Emittentin der Inhaber-Genussscheine der Serie „LEEF x wisefood“ ist die Leef Blattwerk GmbH aus Potsdam. Den Emissionserlös von bis zu 700.000 Euro will die Emittentin laut Basisinformationsblatt (BIB, vom 21.8.2025) im Rahmen des Ausbaus ihres Geschäfts insbesondere für Personalmaßnahmen, erhöhte Marketingaufwendungen und Warenbestände zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit verwenden.
Bonus bei Frühzeichnung, Gewinn, Kündigung oder Exit
Der folgende Premium-Inhalt ist aufgrund des Artikelalters nun frei verfügbar.
Die Laufzeit der Genussscheine ist unbefristet und endet entweder durch Kündigung oder den Eintritt eines Exitereignisses (z. B. Unternehmensverkauf). Sowohl die Anleger als auch die Emittentin können die Genussscheine laut BIB unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres ordentlich kündigen, die Anleger erstmalig zum 31.12.2030 und die Emittentin erstmalig zum 31.12.2032.
Anlegerinnen und Anleger, die die elektronischen Wertpapiere bis 9.9.2025 zeichnen, erhalten laut BIB einen Rabatt von 5 Prozent auf den zu zahlenden Anlagebetrag (Frühzeichnerbonus). Der jährliche ertragsunabhängige Zinssatz beträgt 8 Prozent pro Jahr. Darüber hinaus ist ein gewinnabhängiger jährlicher Bonuszins möglich, abhängig von einem Jahresüberschuss der Emittentin. Bei wirksamer Kündigung von Genussscheinen kann es zusätzlich einen einmaligen Kündigungsbonus geben, der vom Umsatz der Emittentin abhängt. Im Falle eines Exitereignisses gewährt Leef Blattwerk laut BIB einmalig einen Bonus, der sich aus der Multiplikation von Exiterlös und Investmentquote ergibt, abzüglich des Nennbetrags des Genussscheins sowie der Sockelzinsen.
Rückzahlung kann ausgesetzt werden
Die Rückzahlung der Genussscheine soll in vier gleichen Vierteljahresraten (erste Rate am Ende der Laufzeit) erfolgen. Die Emittentin ist laut BIB berechtigt, mit Beschluss der Geschäftsführung einmalig oder mehrmalig die Dauer der Rückzahlung um bis zu insgesamt zwei weitere Jahre zu verlängern und für einen solchen Verlängerungszeitraum die Rückzahlung auszusetzen. Die Verlängerung der Rückzahlung kann laut BIB z.B. dann erfolgen, wenn das Wachstum oder das Fortbestehen der Emittentin durch die Rückzahlung gefährdet würde.
Jahresabschluss 2024 noch nicht veröffentlicht
Die Geschäftsführung der Leef Blattwerk GmbH hat laut Unternehmensmeldung vom 27.8.2025 beschlossen, die Veröffentlichung des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts 2024 zu verschieben. Nach der Übernahme und Fusion mit der wisefood GmbH nehme die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts der Leef Blattwerk GmbH mehr Zeit in Anspruch. Die erneute Verschiebung sei maßgeblich durch die Komplexität der Verschmelzung mit der wisefood GmbH und der sich daraus ergebenden erhöhten Prüfungserfordernisse geschuldet, erklärt das Unternehmen. Man erwarte, den geprüften Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 im Laufe des Oktobers 2025 zu veröffentlichen.
Im Juni 2025 hatte das Unternehmen die Veröffentlichung des Jahresabschlusses für August 2025 prognostiziert. Gemäß den Bedingungen ihrer börsennotierten Anleihe 2023/2028 (ISIN DE000A352ER1) muss die Emittentin aufgrund der nicht rechtzeitigen Veröffentlichung und Nichteinhaltung der freiwilligen Transparenzverpflichtung ab dem 18.12.2025 für die folgenden zwei halbjährlichen Zinsperioden statt 9,0 Prozent einen erhöhten Anleihe-Zinssatz von 9,5 Prozent zahlen.
Geschäftszahlen zum ersten Halbjahr 2024 der Leef Blattwerk GmbH und zu Wisefood lesen Sie hier.
ECOreporter-Fazit
ECOreporter sieht weiterhin hohe Risiken bei der Leef Blattwerk GmbH. Für potenzielle Anlegerinnen und Anleger kann es ratsam sein, vor einer Investitionsentscheidung die Veröffentlichung des Jahresabschlusses für 2024 abzuwarten.