Der hep-Solarpark Limelight III liefert seit Ende letzten Jahres grünen Strom. / Foto: Unternehmen

  Anleihen / AIF

HEP – Solar Portfolio: Prospektnachtrag veröffentlicht, USA-Solarpark geht in Betrieb

hep hat die Inbetriebnahme seines dritten US-amerikanischen Solarparks gemeldet. „Clear“ ist eines von 16 Solarprojekten, in die der platzierte Publikums-AIF „HEP – Solar Portfolio 1“ mittelbar investiert ist. Ebenfalls in den USA – und in bis zu drei weiteren Ländern – soll mittelbar auch der Fonds „HEP – Solar Portfolio 2“ investieren, der aktuell im Vertrieb ist. Für dieses aktuelle Angebot hat hep einen Prospektnachtrag erstellt. Was hat sich verändert?

Das Solarprojekt „Clear“ in North Carolina hat eine installierte Leistung von 4,5 Megawattpeak (MWp). Abnehmer des Solarstroms ist nach Angabe von hep der Energieversorger Duke Energy, mit dem ein Stromabnahmevertrag, ein sogenanntes Power Purchase Agreement, geschlossen wurde.

Mittels länderspezifischer Spezial-AIF investiert der „HEP – Solar Portfolio 1“ bis dato in zwei japanische und mehrere US-Projekte mit einer Gesamtleistung von über 81,5 MWp. Zwei japanische Projekte wurden 2020 als Erstes ans Netz angeschlossen: „Ayabe“ im April und „Kamigori“ im Juni. Ende Oktober folgte der erste US- Solarpark „White Street“, Ende Dezember „Limelight III“ und im März 2021 „Clear“. Acht weitere US-amerikanische Projekte befinden sich nach Angaben von hep bereits im Bau.

Teilweise verkürzte Darstellung im Prospekt

Der aktuell angebotene Publikums-AIF HEP – Solar Portfolio 2 plant, ein internationales Solarpark-Portfolio mit Schwerpunkt USA und Japan aufzubauen und zu betreiben. Zudem sind Solarprojekte in Deutschland und in Kanada in der Prüfung. Am 10. März wurde der Prospektnachtrag Nr. 1 für das Fondsangebot veröffentlicht.  Damit wurde der Verkaufsprospekt einerseits um Informationen ergänzt, wie bei der Verwaltung des Publikums-AIF Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt werden. Diese Informationen sind aufgrund der am 10. März in Kraft getretenen EU-Offenlegungsverordnung vorgeschrieben.

Zudem wird im Nachtrag erklärt, dass im Verkaufsprospekt „teilweise versehentlich der Begriff „durchschnittlicher Nettoinventarwert“ und nicht der Begriff „Bemessungsgrundlage“ verwendet wurde“. Auch sei die Regelung der Bemessungsgrundlage teilweise nur verkürzt dargestellt worden. Die Regelung der Bemessungsgrundlage bewirke eine Deckelung der Kosten des Publikums-AIF.

Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der laufenden Vergütungen gilt laut Prospektnachtrag die Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert des Publikums-AIF im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen Berechnungsstichtag vom Publikums-AIF an die Anlegerinnen und Anleger geleisteten Auszahlungen, maximal aber 100 Prozent des von den Anlegerinnen und Anlegern gezeichneten Kommanditkapitals. Die Höhe des Nettoinventarwertes ist vor allem von dem Platzierungs- und Solaranlagen-Investitionsvolumens des Publikums-AIF abhängig.

ECOreporter hat den geschlossenen alternativen Investmentfonds HEP – Solar Portfolio 2 hier in einem ECOanlagecheck ausführlich untersucht und bewertet. In der Analyse erfahren Sie unter anderem, welchen Projektentwicklungsrisiken der Fonds mittelbar ausgesetzt sein kann, welche Stärken und Schwächen er hat und welche Chancen sich bieten. Anlegerinnen und Anleger können sich ab 10.000 Euro plus bis zu 5 Prozent Agio an dem Fonds beteiligen.

Eine Übersicht über alle ECOanlagechecks finden Sie hier.

Verwandte Artikel

16.03.21
 >
10.03.21
 >
04.11.20
 >
10.07.20
 >
01.03.21
 >
Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x