Windpark von Energiekontor. / Foto: Unternehmen

  Anleihen / AIF

„Jubiläumsanleihe 2020“ von Energiekontor mit 4 % Zins: ein gutes Investment?

Die Energiekontor AG aus Bremen hat eine Anleihe auf den Markt gebracht. Da das Unternehmen vor 30 Jahren gegründet wurde, heißt sie „Jubiläumsanleihe 2020“. Anleger können die Anleihe mit einer Laufzeit von acht Jahren ab 3.000 Euro zeichnen und damit verschiedene Vorhaben finanzieren. Was bedeutet die veränderte Eigenkapitalquote für die Anleihegläubiger?

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Der Vertrieb der Anleihe ist Ende Juli 2020 gestartet. Nach Angaben der Emittentin (Energiekontor) sind bereits um die 50 Prozent des Emissionsvolumens platziert (Stand: 12. August 2020). Die Emittentin geht laut Prospekt davon aus, dass die Vollplatzierung spätestens zum 1. Oktober 2020 erreicht sein wird. Einen Handel der Anleihe an einem geregelten Markt plant die Emittentin nicht.

Wozu dient das Anleihekapital?

Die Nebenkosten der Anleiheemission betragen laut Prospekt bis zu rund 6 Prozent des Emissionserlöses. Der Nettoerlös der Anleihe von rund 14,1 Millionen Euro bei Vollplatzierung soll für verschiedene Geschäftszwecke verwendet werden. Die Emittentin beabsichtigt laut Prospekt insbesondere, den Nettoerlös ganz oder teilweise Tochter- und anderen Konzerngesellschaften der Energiekontor AG bzw. Betreibergesellschaften für Vor-, Zwischen- und Refinanzierungen oder den Kauf von Windparks an Land (Onshore) sowie Solarparks im In- und Ausland zur Verfügung zu stellen. Das Geld aus der Anleihe soll auch Kredite aus Projekten zurückführen.

Zwischenfinanzierung von Projektentwicklungen

Darüber hinaus soll der Nettoerlös Projektentwicklungen zwischenfinanzieren, von Windparks in Deutschland genauso wie von Solarprojekten. Aufgrund der Genehmigungsverfahren, der langen Lieferfristen der Hersteller und der daraus resultierenden Verzögerungen bei der Errichtung der Projekte sind solche Zwischenfinanzierungen erforderlich. Dabei gibt die Anleihe mit einer Laufzeit von acht Jahren der Emittentin laut Prospekt mittelfristige Planungssicherheit bei der Projektentwicklung, da Banken laut Prospekt regelmäßig entsprechende Zwischenfinanzierungskredite nur mit kurzen Laufzeiten (in der Regel ein Jahr) gewähren und bei Projektentwicklungen einen höheren Zinssatz verlangen.

Durch die Veräußerung der entwickelten Projekte an Investoren bzw. durch den Betrieb der Eigenparks soll das eingesetzte Kapital dann wieder an die Energiekontor AG zurückfließen. Weitere Verwendungszwecke sind der Kauf von Projektrechten oder Gesellschaftsanteilen an Windparks sowie Solarparks. Zum Zeitpunkt der Emission steht noch nicht fest, welche konkreten Projekte aus dem Wind- und Solarbereich durch die Emittentin mit welchen Summen finanziert werden. Der Emissionserlös der Jubiläumsanleihe wird laut Prospekt nicht für die Rückführung von bestehenden Anleihen der Energiekontor-Gruppe genutzt.

Realisierung von mehreren Projekten in 2020


Solarpark von Energiekontor in Garzau-Garzin. / Foto: Unternehmen

Das Gesamtinvestitionsvolumen für Wind- und Solarprojekte, die Energiekontor im laufenden Geschäftsjahr plant und teilweise schon umgesetzt hat, beträgt laut Prospekt insgesamt mehr als 200 Millionen Euro, wovon planmäßig ca. 50 Millionen Euro Eigenmittel der Emittentin sind. Das Fremdkapital von ca. 150 Millionen Euro wird in der Regel im Rahmen von Projektfinanzierungen durch unterschiedliche in- und ausländische Banken zur Verfügung gestellt.

Deutschland ist Hauptmarkt

Die wichtigsten Märkte in Deutschland für die Wind- und Solarprojekte der Energiekontor AG sind die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Brandenburg. Im Ausland konzentrieren sich die Wind- und Solarprojekte des Unternehmens auf Großbritannien, Portugal, Frankreich und die USA.

Schottland mit viel Potenzial

Aktuell liegt ein Schwerpunkt für die Entwicklung weiterer Projekte laut Bericht zum ersten Quartal 2020 „mittlerweile auf Schottland, wo bei hervorragenden Windbedingungen großflächige Windparks ohne Fördermaßnahmen wirtschaftlich realisiert werden sollen. Aktuell liegen Baugenehmigungen für acht größere Projekte in Schottland mit einem Volumen von mehr als 280 MW vor, deren Bau ab 2020 beginnen soll. Nach aktuellem Stand stehen die Netzanschlüsse für zwei Projekte in 2022 (mit Chance auf 2021) und für zwei weitere Projekte in 2023 zur Verfügung. Ziel ist es, im zweiten Halbjahr 2020 den Financial Close für mehrere dieser Projekte zu erreichen, um mit den Mitteln aus der Projektfinanzierung den Netzausbau zu beschleunigen und die Netzanschlusstermine ggf. nochmals zu verkürzen. Die Möglichkeiten hierzu sind jedoch beschränkt, da die Netzanschlüsse für die EK-Projekte auch vom Tempo des generellen Netzausbaus in Schottland abhängig sind. Auch das ist ein Grund, weshalb Energiekontor in der Projektentwicklung für 2020 ein Ergebnis erwartet, dass vor allem auf dem Deutschland-Geschäft basiert.“

Wie wirkt sich die Corona-Krise aus?

Sollte sich die Schulden- und Finanzkrise durch die Corona-Pandemie erneut verschärfen und sich in Folge die Finanzierungsbedingungen für Projektfinanzierungen deutlich verschlechtern, könnte dies laut Prospekt negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Emittentin haben. Im ersten Quartal 2020 gab es nach Angaben der Emittentin in ihrem Geschäftsbereich noch keine größeren Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie.

In den einleitenden Worten des Vorstands zum Geschäftsbericht 2019 der Emittentin heißt es (Stand: April 2020): „Insgesamt geht der Vorstand davon aus, dass im Geschäftsjahr 2020 mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Konzern-EBT im zweistelligen Millionenbereich erreicht wird. Der konkrete Ergebnisverlauf wird davon abhängen, wie sich die Corona-Krise auf die Projektrealisierung sowie die Instandhaltung und Wartung von Wind- und Solarparks tatsächlich auswirken wird. Dies ist im Moment nicht vollständig vorhersehbar. Unter der Voraussetzung, dass es in den bereits laufenden Baugenehmigungsverfahren, bei den Verhandlungen der zentralen Lieferverträge sowie den Finanzierungsverhandlungen nicht zu signifikanten Projektverzögerungen kommt, rechnen wir ab 2021 mit noch deutlich besseren Ergebnissen und mit weiteren Ergebnissteigerungen.“

Mit einem Update dieser Einschätzung können Anleger Ende August rechnen: Die Veröffentlichung des Berichtes zum ersten Halbjahr 2020 der Energiekontor AG ist für den 28. August 2020 vorgesehen.

Anleihen vollständig bedient


Transport einer neuen Windkraftanlage von Energiekontor in England. / Foto: Neil Palmer

Bislang wurden laut Prospekt alle von der Energiekontor-Gruppe emittierten Anleihen in voller Höhe und fristgerecht mit Zins und Tilgung bedient. Ebenso wurden stets alle fälligen Anleihen und Genussscheine vereinbarungsgemäß und vollständig an die Gläubiger zurückgezahlt. Insgesamt hat die Energiekontor-Gruppe in den vergangenen Jahren nach Abzug der bereits zurückgezahlten Anteile ca. 97,8 Millionen Euro von privaten Investoren durch die Emission von Anleihen bzw. Inhaber-Teilschuldverschreibungen eingeworben.

Hohe Eigenkapitalquote der AG

Für Anleihegläubiger als Fremdkapitalgeber ist die Kapitalstruktur (Eigenkapital/ Fremdkapital) eines Unternehmens von hoher Bedeutung. Das Eigenkapital der Energiekontor AG hat sich von rund 101 Millionen Euro (Ende 2018) auf rund 98 Millionen Euro verringert. Damit ist auch die Eigenkapitalquote (EK-Quote) der Energiekontor AG (Abschluss nach dem Handelsgesetzbuch, HGB) geringfügig von 56,6 Prozent (Ende 2018) auf 54,2 Prozent gesunken (Ende 2019). Auffälliger ist die Veränderung der EK-Quote des Energiekontor-Konzerns nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Die EK-Quote des Konzerns ist grundsätzlich deutlich geringer, weil der Konzern auch die Tochtergesellschaften der Emittentin beinhaltet, die Wind- und Solarparks betreiben. Und Wind- und Solarparks in Deutschlands werden in der Regel zu über 75 Prozent fremdfinanziert.

Höheres Risiko wegen verringerter Eigenkapitalquote des Konzerns?

Die EK-Quote des Konzerns ist nach den IFRS-Regeln deutlich von 19,6 Prozent (Ende 2018) auf 14,4 Prozent (Ende 2019) gesunken. Erhöhen sich damit deutlich die Risiken für die Zeichner der Anleihe? Das ist nicht der Fall. Grund für den deutlichen Rückgang der EK-Quote ist eine für das Geschäftsjahr 2019 erstmals anzuwendende IFRS-Regel. Demnach sind alle in Zukunft zu zahlenden diskontierten Pachtaufwendungen (rund 35 Millionen Euro) als Nutzungsrechte zu aktivieren und als Verbindlichkeiten zu passivieren. Dadurch hat sich die Bilanzsumme des Energiekontor-Konzerns erhöht und seine EK-Quote deutlich verringert.

Substanz nicht verringert

Die Substanz des Konzerns hat sich damit aber nicht verringert: Sein Sachanlagenvermögen hat sich 2019 im Vergleich zum Vorjahr erhöht, während sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2019 leicht verringert haben. Neutralisiert man die IFRS-Besonderheiten, ergibt sich laut Geschäftsbericht 2019 eine (fiktive) EK-Quote von 18,7 Prozent (Vorjahr: 20,3 Prozent).

Neue Stufenzinsanleihe in Vorbereitung

Neben klassischen Unternehmensanleihen bringt Energiekontor regelmäßig projektbezogene Stufenzinsanleihen auf den Markt. Diese Stufenzinsanleihen, die von Tochtergesellschaften der Energiekontor AG emittiert wurden, machen den Großteil des Anleihekapitals des Energiekontor-Konzerns aus. ECOreporter hat die bislang zwölf Stufenzinsanleihen jeweils analysiert. Den ECOanlagecheck zur Stufenzinsanleihe XII können Sie hier lesen. Nach Angaben von Energiekontor ist derzeit eine neue Stufenzinsanleihe in Vorbereitung.

Die Aktie von Energiekontor ist eine ECOreporter-Favoriten-Aktie aus der Kategorie Grüne Spezialwerte. Lesen Sie auch unser ausführliches Unternehmensporträt.

Informationen zu weiteren Solar- und Wind-Anleihen finden Sie hier.

Energiekontor AG: ISIN DE0005313506 / WKN 531350

Jubiläumsanleihe 2020

Wertpapierart: Anleihe (Inhaber-Teilschuldverschreibung)

Emissionsvolumen: 15 Millionen Euro

Laufzeit: Ab 1. Oktober 2020 acht Jahre

Zins: 4,0 % pro Jahr

Kündbarkeit: Durch Emittentin Energiekontor AG insgesamt oder anteilig mit Frist von acht Wochen zum Quartalsende; Rückzahlung zum Nennbetrag; erstmalig zum 30. September 2021

Handel: Kein Handel am geregelten Markt

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