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Anleihen / AIF, Crowd-Investment, Crowd-Test
Kleine Windkraftanlagen: Crowdinvesting von Mowea mit bis zu 8 % Zins
Mowea entwickelt und vertreibt kleine Windkraftanlagen, die beispielsweise an Funkmasten, Brücken und auf Industriedächern angebracht werden können. Einen ersten Auftrag für über 750 Turbinen hat das Unternehmen erhalten. Um die Produktion der Anlagen zu finanzieren, bietet Mowea ab 250 Euro Nachrangdarlehen an. Diese haben einen Zinssatz von bis zu 8 Prozent pro Jahr. Welche Risiken bestehen?
Anbieterin und Emittentin der Nachrangdarlehen ist die Mowea - Modulare Windenergieanlagen GmbH (kurz: Mowea) aus Berlin. Das 2016 als UG (haftungsbeschränkt) gegründete Unternehmen ist eine Ausgründung der TU Berlin.
Mowea entwickelt laut Projektprofil (Stand: 27.6.2022, Internet-Plattform econeers) flexible und skalierbare Kleinwindlösungen mit Schwerpunkt auf industriellen Anwendungen. Dazu verwendet das Unternehmen standardisierte Mikrowindturbinen, die vor Ort direkt in vorhandene Architektur oder Infrastruktur integriert werden. Die Anlagen bieten Mowea zufolge eine intelligente Steuerung über Sensoren und mit Monitoring.
Die „Mowea String“-Windenergieanlagen haben gemäß den Angaben auf der Mowea-Internetseite eine Nennleistung von 1 Kilowatt (kW) und einen Rotor-Durchmesser von 1,7 Metern. Zum Vergleich: Neue, auf Türmen installierte Turbinen von Herstellern wie Vestas und Nordex haben in der Regel eine Nennleistung von über 4.000 kW und einen Rotordurchmesser von mehr als 150 Metern.
Mowea hat laut Projektprofil erste kommerzielle Erfolge mit Unternehmen wie Vodafone/Vantage Towers und der österreichischen Infrastrukturgesellschaft ASFiNAG erzielt. Geschäftsführer Dr. Till Naumann erklärt im econeers-Blog-Interview (Stand: 27.6.2022): „Wir freuen uns über die Partnerschaft mit der Vantage Towers AG und den ersten Auftrag von über 752 Turbinen an 52 Standorten, der uns dabei hilft, die Serienproduktion schnell hochzuskalieren.“
Wozu dient das Anlegerkapital?
Das Emissionsvolumen der Nachrangdarlehen beträgt bis zu 2,3 Millionen Euro. Die bei einer Vollplatzierung erwarteten Nettoeinnahmen von rund 2,15 Millionen Euro will Mowea konkret für den Kauf folgender Produkte verwenden:
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Mit den Nettoeinnahmen soll laut Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB, Stand: 20.6.2022) die erste Serie der Mikrowind-Energieanlagen „Mowea String“ (1.000 Stück) produziert werden. Folgende Bauteile, Materialien und Werkzeuge sollen laut VIB für die Herstellung erworben werden:
- Gussteile, aus Kunststoff gefertigte Rotorblätter, Generatoren, PCBs, Dichtringe, Bremsen und Abdeckungen für die Kerneinheit
- Halterungen zum Anbringen der Mikrowind-Energieanlagen
- Sammelboxen, Schaltschränke, Überspannungsschutz und diverse Leistungs- und Datenkabel für die Anlagen
- Windgeschwindigkeitssensoren
- Gusswerkzeuge zur Herstellung der Metall- und Kunststoffteile
Laut VIB wurden für alle Bauteile, Materialien und Werkzeuge entsprechende Beauftragungen getätigt und Lieferverträge abgeschlossen.
Laufzeit und Zinssatz
Die Nachrangdarlehen haben eine unbefristete Laufzeit. Eine ordentliche Kündigung durch die Anlegerin oder den Anleger ist frühestens zum 31. Dezember 2027 mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten möglich. Die Emittentin ist berechtigt, die Nachrangdarlehen erstmals ab dem 1. Januar 2025 mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende vorzeitig zu kündigen. In diesem Fall muss Mowea laut VIB eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 15 Prozent der noch offenen Zinsen und Zinsboni zahlen, die bis einschließlich 31. Dezember 2027 angefallen wären.
Der Zinssatz der Nachrangdarlehen beträgt 7,0 Prozent pro Jahr. Die Emittentin gewährt zusätzlich einen Zinsbonus in Höhe von 1,0 Prozent pro Jahr des bereitgestellten Darlehensbetrags, wenn die Anlegerin oder der Anleger in den ersten 14 Tagen ab dem Beginn der Emission investiert.
Hohe Risiken
Bei der Vermögensanlage handelt es sich um unbesicherte Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.
Laut VIB kann auf Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses vom 31. Dezember 2020 kein Verschuldungsgrad der Emittentin berechnet werden, da das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von rund 499.000 Euro ausweist. Davon abweichend steht im veröffentlichten Jahresabschluss 2020 der Emittentin, dass der Jahresfehlbetrag rund 499.000 Euro beträgt und der nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag rund 327.000 Euro.
Es besteht das Risiko, dass sich Mowea am Markt für Erneuerbare Energien nicht etablieren und behaupten kann. Zu den marktspezifischen Einflussfaktoren gehören laut VIB insbesondere Unternehmensgründungen im internationalen Umfeld und gleichen Segment und der damit einhergehende Kosten- und Preisdruck im Wettbewerbsumfeld. Steigende Rohstoffkosten und gestörte Lieferketten könnten den Produktionsaufbau erschweren. Die Emittentin kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann laut VIB der Fall sein, wenn das Unternehmen geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat.
Für Anlegerinnen und Anleger besteht ein erhebliches Risiko, dass sie ihr eingesetztes Kapital verlieren.