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Anleihen / AIF, Crowd-Investment, Crowd-Test
Kraftstoffe aus Abfall - Crowdinvesting der Nexxoil GmbH mit Erfolgsbeteiligung
Die Nexxoil GmbH hat gemeinsam mit einer Universität ein Verfahren entwickelt, um aus organischen Abfällen sowie Kunststoffabfällen ein Produkt herzustellen, das direkt als Kraftstoff (z. B. Benzin) verwendbar ist. Um insbesondere die Entwicklung der Technologie zur Marktreife zu finanzieren, bietet das Unternehmen ab 100 Euro Nachrangdarlehen an. Diese haben eine Laufzeit von knapp fünf Jahren und eine erfolgsabhängige Verzinsung. Die von Nexxoil geplante Rendite für die Anlegerinnen und Anleger beträgt im Basisszenario 59 (!) Prozent pro Jahr.
Anbieterin und Emittentin der Nachrangdarlehen ist die Nexxoil GmbH mit Sitz in Berlin und Standort in Hamburg. Geschäftstätigkeit der Emittentin ist laut Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB, Stand: 17.1.2022) die Entwicklung und Erzeugung von Produkten sowie Entwicklung, Bau und Betrieb von Anlagen für die Herstellung von biogenen Energieträgern und Energieträgern aus organischen Reststoffen.
Wozu dient das Anlegerkapital?
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Das Emissionsvolumen der Nachrangdarlehen beträgt bis zu 1,2 Millionen Euro. Die Vermittlung erfolgt über die Internet-Plattform Fundernation. Die Nettoeinnahmen von voraussichtlich bis zu 1,02 Millionen Euro will Nexxoil in die Bereiche Forschung und Entwicklung sowie Marketing und Vertrieb investieren, um so den Markteintritt zu ermöglichen.
Konkret ist laut VIB folgende Mittelverwendung vorgesehen:
- Einstellung von qualifiziertem Personal in den Bereichen Forschung und Entwicklung für den Betrieb und die Weiterentwicklung der gemeinsam mit der Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg) gebauten Pilot-Anlage (50 Prozent der Nettoeinnahmen aus den Darlehen),
- Marketing und Vertrieb (20 Prozent)
- Finanzierung eines externen Ingenieursdienstleisters, der mit der Planung einer kommerziellen Demonstrationsanlage beauftragt wird (30 Prozent)
Mit der Demonstrationsanlage soll die von Nexxoil entwickelte Technologie zur Gewinnung alternativer flüssiger Kraftstoffe aus Reststoffen, Abfällen oder Biomasse zur Marktreife gebracht werden.
Laufzeit und Rendite
Die partiarischen Nachrangdarlehen haben eine Laufzeit bis zum 31. März 2027.
Jeder Anlegerin und jedem Anleger wird eine individuelle Beteiligungsquote in Prozent zugewiesen. Diese ergibt sich aus dem Verhältnis des Darlehensbetrags zur durch die Emittentin festgelegten „pre-money“-Bewertung von 10 Millionen Euro. 100 Euro Darlehensbetrag entsprechen daher laut VIB einer Beteiligungsquote von 0,001 Prozent an der Emittentin.
Falls die Emittentin ihren Unternehmenswert zum Ende der Laufzeit steigern konnte, erhalten die Anlegerinnen und Anleger einen prozentualen Anteil, der sich nach dem Verhältnis von Unternehmenswertsteigerung zu Beteiligungsquote berechnet. Falls während der Laufzeit der Darlehen ein Exit stattfindet (Veräußerung von mehr als 50 Prozent aller Geschäftsanteile, Veräußerung der wesentlichen Vermögensgegenstände), steht den Anlegerinnen und Anleger ein Exitzins zu. Dieser berechnet sich laut VIB nach dem Verhältnis von Nettoerlös zur Beteiligungsquote.
Hohe Risiken
Der wirtschaftliche Erfolg von Nexxoil hängt von mehreren Einflussgrößen ab. Dazu zählen laut VIB: Funktionsfähigkeit der Technologie im geplanten Maßstab, Verfügbarkeit von ausreichend qualifiziertem Personal, Bereitstellung von Finanzmitteln für den Markteintritt in weiteren Finanzierungsrunden. Zudem ist für die Emittentin nach eigenen Angaben wichtig, dass die europäischen Rahmenbedingungen (Renewable Energy Directive II) sich nicht verschlechtern, die Etablierung einer Kreislaufwirtschaft weiterhin im Fokus der Politik bleibt und dass keine neue, der Emittentin bislang unbekannte Konkurrenztechnologie etabliert wird, die bessere Parameter als die Nexxoil-Technologie aufweist.
Bei der Vermögensanlage handelt es sich um partiarische Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt einschließlich vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Die Emittentin kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann der Fall sein, wenn sie geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat. Der Verschuldungsgrad der Emittentin auf Grundlage des laut VIB letzten aufgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 kann aufgrund des negativen Eigenkapitals (bilanzielle Überschuldung) nicht berechnet werden. Inzwischen gibt es den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020. Dieser ist aber nicht im Unternehmensregister veröffentlicht, sondern dort nur hinterlegt worden (Stand: 28.4.2022).
Für Anlegerinnen und Anleger besteht ein hohes Risiko, dass sie ihr eingesetztes Kapital vollständig verlieren.