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Nachhaltige Anleihen: Verhindert der neue EU-Green-Bond-Standard Greenwashing?
Die Europäische Union hat eine neue Verordnung für die Anforderungen an nachhaltige Anleihen (Green Bonds) auf den Weg gebracht. Ob sie es für Anlegerinnen und Anleger einfacher macht, Anleiheangebote einzuschätzen, ist aber noch unklar.
Der EU-Green-Bond-Standard muss noch von den EU-Ländern verabschiedet werden, was als Formsache gilt. In Kraft treten könnte er dann Ende 2024.
"Grüne" Atomkraft-Investments
Der Standard sieht vor, dass Anbieter ihre Anleihen nur dann als „europäische grüne Bonds“ („EuGB“) bezeichnen dürfen, wenn sie Transparenz- und Offenlegungsanforderungen erfüllen – dazu gehören Green Bond Factsheets, jährliche Mittelverwendungsnachweise und externe Nachhaltigkeitsprüfungen, sogenannte Second Party Opinions. Zudem muss das mit den Anleihen eingenommene Geld in Projekte fließen, die laut EU-Taxonomie-Verordnung als nachhaltig gelten.
Damit könnten europäische grüne Bonds allerdings auch in Atomkraft- und Erdgasprojekte investieren, die laut Taxonomie-Verordnung als nachhaltig eingestuft werden. Ebenfalls diskussionswürdig: Bis zu 15 Prozent der Erlöse eines EuGB dürfen für nicht nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten verwendet werden, und für das Erfüllen der Taxonomie-Kriterien gilt eine Übergangsfrist von sieben Jahren, da die Taxonomie-Verordnung bislang nur wenige Nachhaltigkeitsbereiche abdeckt.
Heißt: Wie nachhaltig ein europäischer Green Bond wirklich ist, werden Anlegerinnen und Anleger anhand des neuen EU-Standards vorerst nur eingeschränkt nachvollziehen können.
ECOreporter analysiert regelmäßig nachhaltige Anleihen. Einen Überblick finden Sie hier.
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25.06.24
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