Die Naturstrom AG lagert ihr Erzeugergeschäft in die neue Gesellschaft NaturEnergy aus. Anleger können über die Crowd investieren. / Foto: Unternehmen

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Crowd-Investment: Bis 4 % Zins von Naturstrom-Tochter

Die NaturEnergy GmbH & Co. KGaA übernimmt den Geschäftsbereich „Energieerzeugung“ der Düsseldorfer Naturstrom AG. Um den Bau bzw. Erwerb von weiteren Solar- und Windenergieanlagen teilweise zu finanzieren, emittiert NaturEnergy die Nachrangdarlehen „NaturEnergy Starter“. Diese haben einen Zins von bis zu 4 Prozent pro Jahr bei einer Laufzeit von rund zehn Jahren. Die Mindestzeichnung beträgt 500 Euro. Wie sieht das Geschäftsmodell von NaturEnergy aus? Bestehen Interessenskonflikte?

Die NaturEnergy GmbH & Co. KGaA (aA: auf Aktien) aus Bayern wurde im November 2020 gegründet. Als ihre persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) fungiert die NaturEnergy Verwaltung GmbH. Deren Geschäftsführer Dr. Thomas Banning ist auch Vorstandsvorsitzender der Naturstrom AG mit Hauptsitz in Düsseldorf. Die Emittentin ist ihren Angaben nach eine vollständige Tochtergesellschaft der Naturstrom AG.

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Die Geschäftstätigkeit von NaturEnergy besteht laut Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB, Stand: 4.5.2021) im Wesentlichen im Bau bzw. Erwerb und im Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, einschließlich der dazugehörigen technischen Betriebsführung, und dem Verkauf der erzeugten Energie.

Warum wurde NaturEnergy gegründet?

Nach Angaben der Emittentin wurde, „um eine Vorwärtsstrategie im Marktumfeld zu verfolgen und auf die aktuellen und zukünftigen Entwicklungen in der Energie-Branche noch gezielter reagieren zu können, entschieden, den Geschäftsbereich Energieerzeugung zu verselbständigen“. Dieser Geschäftsbereich werde nun schrittweise unter Führung der Emittentin neu organisiert.

Der bisherige Geschäftsbereich Energieerzeugung der Naturstrom AG umfasst den Angaben nach Beteiligungen an Wind- und Solarparks wie auch an operativen Gesellschaften. Bereits jetzt kümmert sich die Emittentin nach eigenen Angaben um alle neuen Investitionen sowie den langfristigen Betrieb der Anlagen. Einige der von der AG gehaltenen Beteiligungen sind den Angaben nach bereits übertragen. NaturEnergy kann demnach so bereits im ersten – laut VIB noch nicht offengelegten – Jahresabschluss ein Investitionsvolumen von etwa 6,5 Millionen Euro ausweisen – und auf Basis weiterer Kapitalerhöhungen durch die Naturstrom AG aktuell ein Eigenkapital von 7 Millionen Euro (Quelle: NaturEnergy-Internetseite, Abruf: 18.6.2021).

Wozu dient das Anlegerkapital?

NaturEnergy wird laut VIB entweder im Bau oder bereits in Betrieb befindliche Erneuerbare-Energien-Anlagen in Deutschland – unmittelbar oder mittelbar – erwerben und halten. Bei den Beteiligungen an den Projektgesellschaften kann es sich auch um Minderheitsbeteiligungen handeln.

Gegenwärtig ist laut VIB der mittelbare Erwerb von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Breddin in Brandenburg mit einer Nennleistung von ca. 5,6 Megawatt (MW) und in Henschleben in Thüringen mit einer Nennleistung von ca. 7,6 MW geplant. Weitere Anlageobjekte stehen laut VIB (vom 4.5.2021) noch nicht fest. Laut NaturEnergy-Internetseite (Abruf: 18.6.2021) plant das Unternehmen, mit dem Nachrangdarlehenskapital den Bau vier neuer Solarparks, den Ankauf alter Windenergieanlagen und die Vorbereitung neuer Projekte zu finanzieren.

Zins und Laufzeit

  • Laufzeit: bis September 2031
  • Kündbarkeit: erstmals zu September 2026
  • Zins: bis September 2026: 2,5 Prozent pro Jahr, danach bis 30. September 2028 3,0 Prozent pro Jahr, bis September 2030 3,5 Prozent pro Jahr, bis September 2031 4,0 Prozent pro Jahr.
  • Summe des Nachrangdarlehens: bis zu 6 Millionen Euro
  • Mindestanlagesumme: 500 Euro
  • Plattform: eco-crowd.de

Risiken

Bei Nachrangdarlehen tragen die Anlegerinnen und Anleger laut VIB ein Risiko, das höher ist als das eines gewöhnlichen Fremdkapitalgebers. Bei dem Nachrangdarlehensvertrag handelt es sich um einen Darlehensvertrag mit einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Die Emittentin beabsichtigt laut VIB, Bankdarlehen aufzunehmen. Diese werden in der Regel besichert und sind gegenüber den nicht besicherten Nachrangdarlehen vorrangig zu bedienen.

Mit dem Bau und Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen sind mehrere Risiken verbunden. Unter anderem bestehen laut VIB die Risiken: Genehmigungen werden nicht alle erteilt, Fertigstellung verzögert sich, Baukosten höher als angenommen, Stromerträge unter Plan, technische Probleme während der Betriebsdauer.

Im Hinblick auf den Bau sowie die technische Betriebsführung sollen laut VIB teilweise Gesellschaften des Konzerns der Naturstrom AG beauftragt werden. Zudem beabsichtigt die Emittentin laut VIB, den hergestellten Strom an Gesellschaften abzusetzen, die mit der Emittentin im Konzern der Naturstrom AG verbunden sind, und mit diesen Gesellschaften Stromlieferverträge abzuschließen. Es gibt laut VIB das Risiko, dass Stromlieferverträge zu schlechteren Konditionen als anderweitig erhältlich abgeschlossen werden. Laut VIB besteht auch das Risiko, dass aufgrund von Interessenskonflikten geschäftliche Entscheidungen getroffen werden, die sich zum Nachteil der Emittentin auswirken.

Für Anlegerinnen und Anleger besteht das Risiko, dass die Emittentin zum Laufzeitende nicht in der Lage ist, die Nachrangdarlehen zurückzuzahlen, und sie ihr eingesetztes Kapital verlieren.

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