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Neue EU-Richtlinien für Fondsnamen treten in Kraft
Fonds und ETFs werden gerne grüner angepinselt, als sie in Wahrheit sind. Eine EU-Regelung macht dies bald zumindest bei den Namen von Finanzprodukten schwieriger.
Im Frühjahr hatte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsicht ESMA Guidelines für die Verwendung von nachhaltigen Begriffen in den Namen von Fonds und ETFs veröffentlicht (ECOreporter berichtete hier). Mittlerweile liegen die Leitlinien in allen Amtssprachen der EU-Länder vor und können ab 21. November in Kraft treten. Bis 21. Oktober müssen die Mitgliedsstaaten der ESMA mitteilen, ob sie beabsichtigen, die Guidelines anzuwenden. Die deutsche Finanzmarktaufsicht BaFin hat bereits im Juli erklärt, sie werde die Leitlinien umsetzen.
Mindestens 80 Prozent echte Nachhaltigkeit
Die Guidelines sehen unter anderem vor, dass Fonds und ETFs, die den Begriff „ESG“ im Namen tragen, mindestens 80 Prozent ihres Kapitals in Wertpapiere von Unternehmen oder Staaten investieren müssen, die zum Erreichen von Zielen in den Bereichen Ökologie (E wie Environment), Soziales (S wie Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (G wie Governance) beitragen. In einem früheren Entwurf der ESMA lag die Mindestquote bei nur 50 Prozent.
Auch Begriffe wie „Environmental“, „Sustainability“ oder „Impact“ sollen nur noch erlaubt sein, wenn Fonds oder ETFs mit mindestens 80 Prozent ihrer Investments entsprechende Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, etwa im Einklang mit den Pariser Klimazielen stehen oder die EU-Climate-Transition-Benchmarks einhalten. Zudem müssen die Finanzprodukte Ausschlusskriterien anwenden, die zu ihrem Nachhaltigkeitskonzept passen.
Fonds und ETFs, die vor dem 21. November auf den Markt gekommen sind, müssen bis 21. Mai 2025 an die neuen Regelungen angepasst werden. Bei neuen Produkten gelten die Vorschriften sofort.
Der deutsche Fondsverband BVI bezeichnet die Guidelines als wichtigen Schritt zur EU-weiten Standardisierung der Mindestanforderungen an nachhaltige Fonds, sieht aber noch Nachbesserungsbedarf, weil die Leitlinien sehr unterschiedlich ausgelegt werden könnten.
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