Skyline der Bankenmetropole Frankfurt. Viele deutsche Finanzinstitute versuchen, Zinsnachzahlungen an Prämiensparer abzuwenden. / Foto: Pixabay

  Finanzdienstleister

Prämiensparverträge: Bankkunden müssen Zinsansprüche möglicherweise einklagen

Im Juni hatte die Finanzaufsicht BaFin Banken dazu verpflichtet, Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren und gegebenenfalls Zinsen nachzuzahlen. Doch viele Institute wehren sich gegen die Verfügung.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen zahlreiche deutsche Banken ihren Kundinnen und Kunden Zinsen für Prämiensparverträge nachzahlen. Es geht dabei vor allem um Verträge aus den 1990er-Jahren mit nach Ansicht des BGH ungültigen Zinsanpassungsklauseln (ECOreporter berichtete hier).

Weil nur wenige Finanzinstitute auf das BGH-Urteil reagierten, wies die BaFin im Juni alle deutschen Banken an, aktiv auf ihre Kundinnen und Kunden zuzugehen und ihnen entweder eine Zinsnachberechnung zuzusichern oder einen Änderungsvertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel anzubieten.

Gegen diese Verfügung haben nach BaFin-Angaben mittlerweile 1.100 Banken Widerspruch eingelegt. Das bedeutet: Bis zur endgültigen verwaltungsrechtlichen Klärung müssen die Institute der BaFin-Verfügung nicht nachkommen. Die Aufsichtsbehörde weist darauf hin, dass dadurch Ansprüche auf eine Nachzahlung von Zinsen verjähren können. In solchen Fällen rät die BaFin dazu, rechtliche Beratung bei Verbraucherzentralen oder einer Anwaltskanzlei einzuholen und Ansprüche gegebenenfalls zivilrechtlich geltend zu machen.

Verwandte Artikel

08.08.23
 >
01.11.23
 >
25.10.23
 >
07.10.23
 >
13.07.21
 >
Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x