Mit den Erlösen des reconcept Green Bond I sollen u.a. Gezeitenkraftprojekte in Kanada entwickelt werden. Auch Kapital der neuen reconcept-Anleihe könnte in diese Projekte fließen. / Foto: reconcept

  Anleihen / AIF

RE15 EnergieZins 2025 von reconcept – Anleihe mit Inflationsschutz?

Die Anleihe RE15 EnergieZins 2025 bietet einen Grundzins von 4 Prozent pro Jahr plus eine variable inflationsabhängige Verzinsung. Wie hoch ist voraussichtlich der Gesamtzins für 2021? Und ist die Anleihe riskanter als das Vorgängerprodukt reconcept Green Bond I?

Die reconcept GmbH, Anbieterin und Asset-Managerin nachhaltiger Geldanlagen sowie Projektentwicklerin im Bereich Erneuerbare Energien, meldet die vollständige Platzierung ihres reconcept Green Bond I mit 10 Millionen Euro. Neu in der Platzierung ist nun die Anleihe RE15 EnergieZins 2025.

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Deren Mindestzeichnung beträgt 5.000 Euro, das Emissionsvolumen 10 Millionen Euro. Davon erhält laut Vermögensanlagen-Prospekt (Stand: 23.10.2020) die reconcept GmbH ein pauschales Honorar in Höhe von 380.800 Euro, das mit Einreichen des Verkaufsprospekts bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fällig war. Die reconcept consulting GmbH erhält laut Prospekt 8 Prozent des zu vermittelnden Anleihekapitals. Der Emissionsnettoerlös soll mittelbar an Gesellschaften der reconcept-Gruppe fließen.

Emittentin und zugleich Anbieterin der Namensschuldverschreibungen (Anleihe) ist die 2020 gegründete reconcept 15 EnergieZins 2025 GmbH & Co. KG aus Hamburg. Das von der reconcept GmbH gezeichnete Kommanditkapital der Emittentin beträgt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung 1.000 Euro. Die Emittentin plant laut Vermögensanlageninformationsblatt (VIB, Stand: 23.10.2020) die Mitfinanzierung der reconcept Gruppe, indem sie Darlehens- oder sonstige Finanzierungsverträge zugunsten ihrer Mutter-, Schwester- oder Tochterunternehmen eingehen wird. Beteiligungen soll die Emittentin laut VIB hingegen planmäßig nicht eingehen.

Investitionen stehen noch nicht fest

Die Finanzierungsverträge unmittelbar zwischen der Emittentin als Kapitalgeberin und den jeweiligen Mutter-, Schwester- oder Tochterunternehmen
als Kapitalnehmer stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Auch die jeweiligen Verwendungszwecke, für welche die Kapitalnehmer die ihnen gewährten Finanzierungsbeträge jeweils verwenden, stehen laut VIB noch nicht fest. Insofern handelt es sich bei diesem Anleiheangebot um einen sogenannten „Blindpool“.

Laufzeit und Kündigung

Die Laufzeit der Anleihe ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Die ordentliche Kündigung ist für die Anlegerinnen und Anleger ausgeschlossen. Die Emittentin ist berechtigt, die Namensschuldverschreibungen nach ihrer Wahl ganz oder teilweise mit einer Frist von sechs Monaten zu jedem Monatsende vorzeitig zu kündigen, frühestens jedoch zum Ablauf von 24 Monaten ab dem Ende der Zeichnungsfrist. Die Emittentin ist dabei laut VIB zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verpflichtet: Wird die Kündigung zum 31. Dezember 2023 oder vorher wirksam, beträgt die Vorfälligkeitsentschädigung 2 Prozent des gekündigten Anleihekapitals. Wird die Kündigung erst nach dem 31. Dezember 2023, aber zum oder vor dem 31. Dezember 2024 wirksam, beträgt die Vorfälligkeitsentschädigung 1 Prozent.

Kein vollständiger Inflationsschutz

Die Verzinsung der Anleihe besteht aus einer Grundverzinsung von jährlich 4 Prozent und aus einer zusätzlichen, variablen Verzinsung. Die jährliche variable Verzinsung entspricht der Veränderung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex eines Kalenderjahres im Vergleich zum vorherigen Kalenderjahr. Verändert sich der Verbraucherpreisindex im Vergleich zum Vorjahr nicht oder fällt er, erfolgt keine variable Verzinsung.

Zu berücksichtigen ist, dass bei der Ermittlung der variablen Verzinsung immer nur jeweils das eine vorherige Kalenderjahr einbezogen wird. Unter der Annahme, dass der Verbraucherpreisindex in jedem Jahr um 1,5 Prozent steigt, würde der variable Zinssatz in jedem Anleihejahr 1,5 Prozent betragen. Beispielsweise wird für den variablen Zinssatz in 2025 nur die Verbraucherpreisindex-Entwicklung in 2024 berücksichtigt, aber nicht die von 2021, 2022 und 2023. Somit besteht kein vollständiger Inflationsschutz auf Basis des Kapitalanlagejahres 2021.

Wie hoch ist der Zinssatz 2021?

Das Statistische Bundesamt (Destatis) teilte am 6. Januar 2021 mit, dass nach bisher vorliegenden Ergebnissen die Inflationsrate (Verbraucherpreisindex) im Jahresdurchschnitt 2020 voraussichtlich bei 0,5 Prozent liegen wird. Falls dieser Wert bestätigt wird, beträgt für das Jahr 2021 die variable Verzinsung der Anleihe 0,5 Prozent pro Jahr und die Gesamtverzinsung somit 4,5 Prozent.

Wie entwickelt sich die Inflationsrate?

Die Inflationsrate ist nach Angaben der Bundesbank 2020 vor allem aufgrund der vorübergehend gesenkten Mehrwertsteuersätze und des Einbruchs der Rohölpreise deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2021 wirkt dann nach Einschätzung der Bundesbank (Monatsbericht Dezember vom 14. Dezember 2020) „nicht nur die Rücknahme der Mehrwertsteuersenkung preistreibend, sondern auch die Einführung von CO2- Emissionszertifikaten. Die Kernrate ohne Energie und Nahrungsmittel dürfte bereinigt um den Mehrwertsteuereffekt in beiden Jahren bei etwas über 1 Prozent liegen. Dämpfende Effekte der schwachen gesamtwirtschaftlichen Nachfrage überwiegen gegenüber preiserhöhenden angebotsseitigen Auswirkungen der Pandemie. Im weiteren Verlauf erzeugen wieder kräftiger steigende Löhne und sich mit der Güternachfrage erholende Gewinnmargen zunehmenden Preisdruck. Im Jahr 2023 könnte die Inflationsrate gut 1,5 Prozent erreichen.“ Grundsätzlich sind Prognosen der Inflationsrate umso mehr mit Unsicherheiten behaftet, je weiter sie in die Zukunft reichen.

Keine Börsennotierung und nachrangig

Für die angebotenen Namensschuldverschreibungen RE15 EnergieZins 2025  existiert laut Prospekt kein öffentlicher Handel. Sie sind nicht an einer Börse notiert. Eine Veräußerung ist daher nur durch einen privaten Verkauf durch die jeweilige Anlegerin bzw. den jeweiligen Anleger möglich. Der Verkauf der Namensschuldverschreibungen während der Laufzeit ist deshalb laut Prospekt stark eingeschränkt oder gar nicht möglich, wenn aufgrund fehlender Nachfrage kein liquider Sekundarmarkt besteht oder ein solcher Markt, sofern er besteht, nicht fortgesetzt wird. Bei dem Vorgänger-Anlageprodukt Green Bond I handelt es sich dagegen um Inhaber-Schuldverschreibungen, die im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse handelbar sind. Bei börsennotierten Inhaber-Schuldverschreibungen ist das Risiko für Anlegerinnen und Anleger in der Regel geringer, dass kurzfristig ein Verkauf zu marktgerechten Preisen nicht gelingt.

Die Namensschuldverschreibungen RE15 EnergieZins 2025 sind mit einem Nachrang versehen. Durch den qualifizierten Rangrücktritt mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre unterscheiden sich die Namensschuldverschreibungen von gewöhnlichen Darlehen. Das der Emittentin von den Anlegerinnen und Anlegern überlassene Kapital erhält durch diese Nachrangabrede laut VIB den Charakter von Risikokapital. Der Green Bonds I ist dagegen nicht nachrangig.

Wohin fließt das Kapital?

Die Kapitalnehmer werden laut VIB die von der Emittentin gewährten Finanzierungsmittel zur Förderung ihres jeweiligen Geschäftsbetriebs verwenden, beispielsweise, indem sie diese Finanzierungsmittel im Rahmen von Kooperationsverträgen bzw. Vorverträgen zur Projektanbindung an Dritte (insbesondere an Projektentwickler) weiterreichen oder
Beteiligungen bzw. Joint Ventures mit Dritten eingehen. Diese Dritten sollen laut VIB die mittelbar durch die Emittentin bereitgestellten Finanzierungsmittel voraussichtlich zur Entwicklung ihrer jeweiligen Projekte verwenden.

Teils noch nicht zu bewertende Risiken

Es besteht das Risiko, dass diese unmittelbaren Finanzierungsnehmer (Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaften) und mittelbaren Finanzierungsnehmer (Dritte) ihre Verpflichtungen aus den jeweiligen Finanzierungsvereinbarungen nicht vollständig oder nicht fristgerecht erfüllen. Auf Ebene der einzelnen Projekte könnten sich laut VIB projektspezifische Risiken realisieren und negative Auswirkungen auf die jeweilige Projektentwicklung haben.

Da das Anleiheangebot als Blindpool konzipiert ist, sind auch projektspezifische Risiken noch nicht bekannt, welche die Emittentin reconcept 15 EnergieZins 2025 GmbH & Co. KG mittelbar mit den Finanzierungsvereinbarungen mittragen könnte. Auch bei dem Vorgänger-Anlageprodukt Green Bond I der reconcept GmbH handelt es sich um ein Blindpool-Konzept. Die Laufzeit des nicht nachrangigen Green Bond I endet wenige Monate vor der Laufzeit des RE15 EnergieZins 2025. Dadurch kann sich das Risiko für die Anlegerinnen und Anleger des RE15 EnergieZins 2025, dass sie ihr Kapital nicht vollständig zurückerhalten, insbesondere dann erhöhen, falls die Emittentin in höherem Umfang Finanzierungsmittel an ihre Muttergesellschaft reconcept GmbH ausreichen sollte.

Finanzierung vor allem von Projektentwicklungen in Finnland und Kanada?

ECOreporter hat über die reconcept GmbH und ihre Anleihe-Verpflichtungen im Rahmen der Emission des Green Bond I berichtet. In dem Artikel erfahren Sie auch, in welche Bereiche das Anleihekapital investiert werden soll. Es ist aufgrund der Blindpool-Konzeption möglich, dass das Anleihekapital des RE15 EnergieZins 2025 in Bereiche und Projekte fließt, in denen auch das Kapital des Green Bond I investiert wird. In dem Artikel können Sie zudem lesen, welche Risiken bei der reconcept-Anleihe bestehen. Das maximale Risiko für die Anlegerinnen und Anleger ist der vollständige Verlust des Anlagebetrages.

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