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Schweizer Aktien können wieder in Deutschland gehandelt werden
Seit 2. Mai ist es wieder möglich, Schweizer Aktien an deutschen Börsen zu kaufen und zu verkaufen. Damit endet ein sechsjähriger Streit zwischen der Schweiz und der EU.
2019 waren Schweizer Wertpapiere vom Börsenhandel in der EU ausgeschlossen worden, weil die Regierungen in Bern und Brüssel ein Partnerschaftsabkommen nicht verlängerten und die Gleichwertigkeit der Handelsstandards an Börsen in EU-Ländern und an der Züricher Börse SIX Swiss Exchange nicht länger aufrechterhalten werden konnte (ECOreporter berichtete hier). Jetzt gibt es diesbezüglich neue Vereinbarungen, die eine Wiederaufnahme des Handels ermöglichen.
ADRs bleiben handelbar
Heißt: Die Aktien von Unternehmen wie Roche, Geberit, Sonova oder Straumann können nun ganz normal über deutsche Börsen erworben und veräußert werden. Die US-Hinterlegungsscheine auf diese Aktien (American Depositary Receipts, kurz ADRs), über die viele Anlegerinnen und Anleger aus der EU bislang in Schweizer Unternehmen investiert waren, bleiben weiterhin erhältlich.
Wichtig für Anlegerinnen und Anleger, die Schweizer Aktien direkt an der Börse Zürich gekauft haben: Diese Papiere liegen in der Schweizer Lagerstelle SIX und werden nicht automatisch in deutsche Aktiendepots übertragen. Hierfür ist ein Lagerstellenwechsel nötig, den die jeweilige deutsche Depotbank veranlassen muss. Der Wechsel ist kostenpflichtig und nur sinnvoll, wenn Aktien an deutschen Börsen verkauft werden sollen.
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13.03.25
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