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Nachhaltige Aktien, Anleihen / AIF, Wachhund
Singulus: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat Ordnungsgelder in Höhe von insgesamt 100.000 Euro zulasten des Solarmaschinenbauers Singulus Technologies festgesetzt. Das Unternehmen aus Kahl am Main hatte Unterlagen nicht fristgerecht beim Bundesanzeiger eingereicht.
Laut BfJ hat Singulus gegen § 325 des Handelsgesetzbuchs (HGB) verstoßen, weil das Unternehmen Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2020 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung einreichte. Nach Angaben des Bundesamtes hat Singulus gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.
Hintergrund der Strafzahlungen sind Verzögerungen bei der Veröffentlichung des längst überfälligen Jahresabschlusses 2020. Letzte Woche gab Singulus bekannt, einen dringend benötigten Kredit über 10 Millionen Euro erhalten zu haben, der Voraussetzung für die Fertigstellung des Jahresabschlusses sei. Der Konzern geht jetzt davon aus, den Abschluss am 3. Juni veröffentlichen zu können.
Die Singulus-Anleihe 2016/2021 hat am gestrigen Dienstag im Tradegate-Handel 0,9 Prozent zugelegt und schloss bei 64,73 Prozent ihres Nennwertes. Die Aktie des Unternehmens ist heute mit einem Plus von 1 Prozent in den Tradegate-Handel gestartet und kostet aktuell 3,95 Euro (Stand 1.6.2022, 9:29 Uhr). Auf Monatssicht hat die Aktie 0,3 Prozent gewonnen, im Jahresvergleich liegt sie knapp 29 Prozent im Minus. Auf drei Jahre gesehen ist der Kurs um 56 Prozent gesunken.
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Singulus Technologies AG Aktie:
Singulus Technologies AG Anleihe 2016/2021: ISIN DE000A1681X5 / WKN A1681X