Einfach E-Mail-Adresse eintragen und auf "Abschicken" klicken - willkommen!

Erneuerbare Energie, Meldungen
Solaranlagen: Was ändert sich 2023?
Sich eine Solaranlage aufs Dach zu setzen, wird in diesem Jahr attraktiver. Auch bei älteren Anlagen steigen die Renditeaussichten. ECOreporter fasst die wichtigsten gesetzlichen Änderungen zusammen.
Die Umsatzsteuer entfällt
Wer sich eine private Solaranlage mit einer Leistungskapazität von maximal 30 Kilowatt (kW) zulegt, zahlt für Kauf, Lieferung und Installation keine Umsatzsteuer mehr. Auch Stromspeicher sowie Erweiterungs- und Austauschmodule für bestehende Anlagen sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit, Reparaturen hingegen nicht.
Bislang konnten sich Hausbesitzer die beim Kauf einer Solaranlage gezahlte Mehrwertsteuer erstatten lassen. Im Gegenzug mussten sie aber Umsatzsteuer für den erzeugten Strom abführen – ein hoher bürokratischer Aufwand und finanziell oft kaum lohnend.
Werden Solaranlagen jetzt 19 Prozent billiger? Nicht unbedingt, denn laut Bundesfinanzministerium sind die Anbieter nicht verpflichtet, die Umsatzsteuerbefreiung an die Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Wer sich für neue Anlagen oder Komponenten interessiert, sollte also sorgfältig Preise vergleichen.
Die Vergütungssätze steigen
Verbrauchen Sie Ihren Solarstrom so weit wie möglich selbst, erhalten Sie künftig für eingespeiste Überschüsse bis zu 8,2 Cent je Kilowattstunde (kWh). Das ist ein Viertel mehr als bisher. Speisen Sie den Strom komplett ins Netz ein, bekommen Sie bis zu 13 Cent/kWh, sparen dafür aber nicht bei der eigenen Stromrechnung. Zur Orientierung: Für Neukunden kostet Strom in Deutschland derzeit im Schnitt knapp 43 Cent/kWh. Betreiber von Solaranlagen können jedes Jahr aufs Neue wählen, nach welchem der beiden Modelle abgerechnet wird.
Die neuen Vergütungssätze gelten für alle Anlagen, die zwischen Ende Juli 2022 und Ende Januar 2024 in Betrieb genommen wurden oder werden. Betreiber erhalten die Vergütungssätze im Jahr der Inbetriebnahme sowie in den 20 folgenden Jahren.
Die Stromerträge bleiben steuerfrei
Egal ob Sie Ihren Solarstrom komplett oder nur teilweise ins Stromnetz einspeisen: Das Geld, das Sie dafür erhalten, müssen sie nicht mehr versteuern. Das gilt sogar rückwirkend für das komplette Kalenderjahr 2022. Die Steuerbefreiung greift bei Solaranlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bis 30 kW, bei Mehrfamilienhäusern bis 15 kW je Wohneinheit. Wann die Anlage installiert wurde, spielt dabei keine Rolle.
Anlagenbetreiber sind allerdings trotzdem weiterhin verpflichtet, ihre Einnahmen dem Finanzamt zu melden. Denn sie gelten, auch wenn sie keine Steuern auf ihren Solarstrom zahlen müssen, rechtlich weiterhin als Unternehmer.
Die Leistungsbegrenzung entfällt
Bislang mussten Betreiber die Nennleistung von Solaranlagen bis 25 kW in den meisten Fällen auf 70 Prozent drosseln, um das Stromnetz vor möglichen Überlastungen zu schützen. Seit 14. September 2022 gilt diese Regelung für neue Anlagen nicht mehr. Ab diesem Jahr entfällt die 70-Prozent-Regel auch für ältere Solaranlagen bis 7 kW.
Sie möchten sich eine Solaranlage zulegen? ECOreporter hat hier die Finanzierungskonditionen nachhaltiger und herkömmlicher Banken zusammengestellt.