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Anleihen / AIF, Crowd-Investment, Crowd-Test
Solarkraft Tangerland III – Crowdinvestment von ecozins mit 3,5 % Zins
Die Solarkraft Tangerland II GmbH & Co. KG will an mehreren Standorten in Sachsen-Anhalt Solaranlagen errichten und langfristig betreiben. 10 Prozent der geplanten Gesamtfinanzierung können Crowdinvestoren beisteuern, indem sie ab 250 Euro Nachrangdarlehen zeichnen. Diese bieten einen Zins von 3,5 Prozent pro Jahr bei einer Laufzeit von rund acht Jahren.
Die Vermittlung der Nachrangdarlehen erfolgt über die Online-Plattform ecozins. Das Emissionsvolumen des Angebotes Solarkraft Tangerland III beträgt 300.000 Euro. Die erforderliche Investitionsschwelle von 100.000 Euro ist rund zwei Tage nach Vertriebsstart mit rund 73.000 Euro bereits fast erreicht.
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Tilgung beginnt während der Laufzeit
Die Rückzahlung des Nachrangdarlehens soll jährlich erfolgen, anteilig verteilt über die Laufzeitjahre 2023 bis 2028. Die Emittentin kann den Darlehensvertrag vorzeitig zum Ende eines Kalenderjahres kündigen. In diesem Fall ist die Emittentin verpflichtet, den Nachrangdarlehensbetrag inklusive bereits angefallener Zinsen sowie einer Vorfälligkeitsentschädigung an die Anlegerinnen und Anleger zurückzuzahlen. Die Vorfälligkeitsentschädigung besteht in Höhe der Zinsen, die die Anlegerinnen und Anleger bis zum Ende der Laufzeit erhalten hätten.
Standorte in Sachsen-Anhalt
Die Emittentin Solarkraft Tangerland II GmbH & Co. KG beabsichtigt, Photovoltaikanlagen an mehreren Standorten in der Gemeinde Tangerhütte im Landkreis Stendal sowie in der Gemeinde Burgstall im Landkreis Börde zu errichten. Die genauen Standorte dieser Anlagen standen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Vermögensanlagen-Informationsblattes (Stand: 2.9.2020) noch nicht fest. Die Emittentin hat eine aktuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung (Stand: 1.11.2020) veröffentlicht. Demnach beträgt die Gesamtleistung der geplanten Anlagen rund 3.357 Kilowattpeak (kWp).
Zwei Vorgängerangebote
Die Komplementärin der Emittentin, die MABI GmbH mit Geschäftsführer Marcus Biermann, hatte auch vor ungefähr zwei Jahren die Crowdinvesting-Angebote Solarkraft Tangerland I und II initiiert. Diese wurden nicht von der Emittentin von Solarkraft Tangerland III angeboten, sondern von einer anderen Gesellschaft.
Über Solarkraft Tangerland I und II wurde nach Angaben von Biermann eine Leistung von mehr als 4.200 kWp, verteilt auf 13 Solaranlagen, erfolgreich umgesetzt. Nach Angaben des Geschäftsführers „hat sich nun ein weiterer Kreis von aktiven Gesellschaftern gefunden, die gemeinschaftlich auf ihren Dächern Photovoltaik-Anlagen bauen möchten“.
Finanzierung hauptsächlich mit Bankkapital
Diese Bauvorhaben plant die Emittentin teilweise mit dem einzuwerbenden Kapital (300.000 Euro) aus dem aktuellen Nachrangdarlehensangebot Solarkraft Tangerland III zu finanzieren. Daneben soll die Gesamt-Finanzierung mit Eigenkapital (360.000 Euro) und Bankkapital (2,34 Millionen Euro) erfolgen. Bankkapital ist gegenüber dem Anlegerkapital vorrangig zu bedienen. Die Anlegerinnen und Anleger tragen bei qualifiziert nachrangigen Darlehen ein unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers. Die Anlegerinnen und Anleger dürfen als Nachrangdarlehensgeber Ansprüche nicht geltend machen, wenn dies für die Emittentin einen Insolvenzgrund herbeiführen würde. Die Nachrangdarlehen werden außerdem in einer Insolvenz und einer Liquidation der Emittentin nur nachrangig nach allen anderen Fremdkapitalgebern bedient.
Mehr als 3 Millionen kWh Solarstrom erwartet
Für das geplante Solarportfolio von rund 3.400 kWp sollen polykristalline Photovoltaikmodule des chinesischen Herstellers Ja Solar zum Einsatz kommen. Nach Angaben der Emittentin liegen standortspezifische Gutachten vor, die einen durchschnittlichen spezifischen Ertrag von 900 kWh/kWp prognostizieren. Daraus ergibt sich den Angaben nach eine Solarstromproduktion von mehr als 3 Millionen Kilowattstunden (kWh) pro Jahr. Die Emittentin kalkuliert laut Wirtschaftlichkeitsberechnung, dass die Einspeisung des Solarstroms mit durchschnittlich 7,5 Cent/kWh nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet wird. Abhängig ist die Höhe der EEG-Vergütung von der Leistung und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der einzelnen Solaranlagen.
Bau- und Betriebsrisiken
Es besteht das Risiko, dass sich die Inbetriebnahme von Solaranlagen verzögert und in der Folge ihre EEG-Vergütungshöhe geringer ist als kalkuliert. Neben dem Baurisiko tragen die Emittentin – und damit auch ihre Anlegerinnen und Anleger – das Risiko, dass die Betriebsphase der Solaranlagen nicht plangemäß verläuft. Beispielsweise ist es möglich, dass aufgrund weniger Sonnenstunden die kalkulierten Stromerträge nicht erreicht werden.
Ein ECOreporter-Porträt der Crowd-Plattform ecozins finden Sie hier.