In diesem Jahr bleiben mehr Kapitalerträge steuerfrei. / Foto: Pixabay / Foto: Pixabay

  Nachhaltige Aktien, Fonds / ETF

Steuerfreibetrag, Vorabpauschale: Was ändert sich 2023?

Wer am Kapitalmarkt investiert, kann sich in diesem Jahr über einen höheren Steuerfreibetrag freuen. Und für Fonds und ETFs wird erneut keine Vorabpauschale fällig.

Die beiden Punkte im Detail:

Steuerfreibetrag

Die Grenze, bis zu der Kapitalerträge steuerfrei bleiben, liegt 2023 bei 1.000 Euro pro Person. Für zusammenveranlagte Ehepaare beträgt sie 2.000 Euro. Im letzten Jahr waren es 801 Euro beziehungsweise 1.602 Euro. Zu den Kapitalerträgen zählen Zinsen und Dividenden, aber auch Gewinne aus dem Verkauf etwa von Aktien.

Vorabpauschale

Wer Fonds oder ETFs hält, musste in der Vergangenheit zu Jahresanfang eine Vorabpauschale für Erträge aus thesaurierenden Fonds an den Fiskus zahlen. 2023 fällt diese Pauschale wie auch schon im letzten Jahr nicht an.

Der Grund: Die Vorabpauschale fußt auf dem Basiszins, den die Bundesbank am ersten Börsentag des Vorjahres berechnet. Und dieser Basiszins war in den letzten Jahren negativ: Anfang Januar 2021 lag er bei minus 0,45 Prozent, zu Jahresbeginn 2022 bei minus 0,05 Prozent. Die Vorabpauschalen fielen deshalb negativ aus und wurden Anfang letzten und diesen Jahres nicht erhoben.

Angenehme Folge für Anlegerinnen und Anleger: Sie mussten sich Ende Dezember keine Gedanken darüber machen, ob ausreichend Barmittel auf ihrem Verrechnungskonto vorhanden sind. Allerdings sind thesaurierte Erträge weiterhin bei einem Verkauf von Fondsanteilen zu versteuern.

Die Vorabpauschale wird grundsätzlich nur für Fonds fällig, die ein positives Jahresergebnis erzielen und erhaltene Dividenden teilweise oder vollständig in neue Fondsanteile anlegen, also thesaurieren. Um Berechnung und Einzug der Vorabpauschale kümmern sich die Depotbanken.

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