Installation einer Solaranlage in Marokko. / Foto: Solar Future Maghreb

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Tröpfchenbewässerung Marokko – Solar-Crowdinvesting mit 6,5 % Zins

Die Solar Future Maghreb GmbH & Co. KG plant, mittelbar in viele kleine Solaranlagen für Farmer in Marokko zu investieren. Mit dem Solarstrom sollen Wasserpumpsysteme zur Tröpfchenbewässerung betrieben werden. Zur Finanzierung des Vorhabens bietet das Unternehmen ab 100 Euro die Nachrangdarlehen „Tröpfchenbewässerung Marokko - fünfte Tranche“ an. Deren Zinssatz beträgt 6,5 Prozent pro Jahr bei einer Laufzeit von rund fünf Jahren.

Anbieterin und Emittentin der Nachrangdarlehen ist die Solar Future Maghreb GmbH & Co. KG aus Cölbe in Hessen. In Cölbe ist auch die Geschäftsadresse der GreenVesting Solutions GmbH, über deren Internet-Plattform GreenVesting die Nachrangdarlehen vermittelt werden.

Die Geschäftstätigkeit der Emittentin ist laut Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB, Stand: 15.7.22) die Förderung von Solarstrom und grünen Energien in den Maghreb-Staaten (Nordwestafrika) durch Vertrieb und Betrieb von regenerativen Energieerzeugungsanlagen und Verkauf von regenerativ erzeugter elektrischer Energie.

Wozu dient das Anlegerkapital konkret?

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Das Emissionsvolumen der Nachrangdarlehen „Tröpfchenbewässerung Marokko - fünfte Tranche“ beträgt 310.000 Euro. Die Emittentin plant, das Nachrangdarlehenskapital in Form eines weiteren unbesicherten nachrangigen Darlehens an die in Marokko ansässige Solar Future S.A.R.L. weiterzuleiten. Die Projektinhaberin soll die Solaranlagen erwerben, betreiben und per Mietkauf an Farmer verkaufen.  Die Projektinhaberin bleibt laut VIB Eigentümerin der Solaranlagen bis zur vollständigen Bezahlung im Rahmen des jeweiligen Mietkaufvertrages. Geplant sind 60 Solarstromanlagen der Größen 9,72 Kilowattpeak (kWp) und 14,58 kWp. Laut VIB hat die Projektinhaberin bislang mit 30 Farmern Absichtserklärungen geschlossen.

Laufzeit und Zins

Die Laufzeit der Nachrangdarlehen endet laut VIB planmäßig am 31. Oktober 2027. Die Emittentin hat aber das Recht, die Nachrangdarlehen jährlich mit einer dreimonatigen Frist ordentlich zu kündigen, erstmalig zum 31. Oktober 2023. In dem Fall wird laut VIB eine pauschale Vorfälligkeitsentschädigung von 25 Prozent der noch ausstehenden Zinsansprüche bis zum 31. Oktober 2027 fällig.

Der Zinssatz für den jeweils ausstehenden Nachrangdarlehensbetrag beträgt 6,5 Prozent pro Jahr. Die Tilgung der Nachrangdarlehen soll ab dem 31. Oktober 2023 in fünf gleichbleibenden Tilgungsraten von 20 Prozent des ursprünglichen Nachrangdarlehensbetrages bis zum Ende der Laufzeit erfolgen.

Hohe Risiken

Bei der Vermögensanlage handelt es sich um unbesicherte Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Die Emittentin verfügt laut ihrem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 über ein Eigenkapital von rund 10.500 Euro bei einer Bilanzsumme von rund 960.000 Euro, die Eigenkapitalquote beträgt also nur rund 1,1 Prozent.

Bei der Emittentin handelt es sich laut VIB um eine Emissionszweckgesellschaft, die kein eigenes operatives Geschäft betreibt. Sie ist daher darauf angewiesen, dass die in Marokko ansässige Projektinhaberin ihren Verpflichtungen ihr gegenüber fristgerecht und vollständig nachkommt. Dies betrifft laut VIB auch Verpflichtungen aus weiteren, bisherigen und zukünftig zur Finanzierung anderer Projekte geplanten Darlehensverträgen.

Ein Gelingen der geplanten Solarprojekte hängt laut VIB  von verschiedensten Faktoren ab, wie z.B. von der Entwicklung der Energiepreise, dem Marktumfeld, Nachfrage- und Absatzsituation, Lieferantenbeziehungen, dem politischen Umfeld und politischen Entwicklungen, Länder- und Wechselkursrisiken, Umweltrisiken, technologischen Entwicklungen, Schutzrechten, gesetzlichen Rahmenbedingungen, Wettbewerbern und weiteren Faktoren.

Für Anlegerinnen und Anleger besteht ein erhebliches Risiko, dass sie ihr bei der Emittentin eingesetztes Kapital teilweise oder vollständig verlieren.

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