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Unternehmer fordern Änderungen an Erneuerbare-Energien-Gesetz
In einem gemeinsamen offenen Brief haben mehr als 1.500 Unternehmer aus der Energiebranche und dem Handwerk Nachbesserungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefordert. „Wir brauchen kein Solarbehinderungsgesetz, sondern ein Solarbeschleunigungsgesetz“ heißt es in dem vom Bundesverband Solarwirtschaft initiierten und an Spitzenpolitiker von Bund und Ländern gerichteten Schreiben. Das EEG ist eines der wichtigsten Klimaschutzgesetze und wird derzeit vom Bundestag novelliert.
Die Unternehmer reagierten laut Mitteilung des Branchenverbands „bestürzt“ auf den vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzesentwurf, da dieser den Solarausbau durch „zahlreiche neue Marktbarrieren“ bremse, anstatt im klimapolitisch erforderlichen Umfang zu beschleunigen. Damit drohten ein Verfehlen der Klimaziele und eine „Stromerzeugungslücke im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Atom- und Kohleausstieg“.
In dem Schreiben fordern die Unternehmen demnach Korrekturen an dem Gesetzesentwurf in insbesondere fünf Punkten. Erstens müsse das Tempo des jährlichen Photovoltaik-Zubaus von derzeit 4 bis 5 Gigawatt (GW) auf 10 GW im Jahr mehr als verdoppelt werden. Nur so lasse sich der wachsende Energiebedarf in Verbindung mit der zunehmenden Elektrifizierung von Mobilität und Wärme und dem Einstieg in die grüne Wasserstoffwirtschaft decken.
Droht ein Milliardenschaden?
Zweitens fordern die Unternehmer, auf Ausschreibungen bei der Vergabe von Marktprämien bis zu einer Solardach-Leistung von 1 Megawatt zu verzichten, da diese „das Energiewende-Engagement von Gewerbe, Dienstleistung und Handel erheblich einschränken“ würden.
Drittens fordert der Unternehmer-Appell eine „Abschaffung der anteiligen EEG-Umlage auf solaren Eigenverbrauch und bei der Vor-Ort-Versorgung von Wohn- und Gewerbequartieren sowie bei ausgeförderten Solarstromanlagen“. Damit solle geltendes EU-Recht umgesetzt werden.
Die Bundesregierung solle viertens „auf kostentreibende und gänzlich unverhältnismäßige neue Anforderungen an die Messung und Steuerbarkeit von PV-Kleinstanlagen“ verzichten. Diese seien überflüssig, da sie „weder die Netzstabilität noch die Systemeffizienz erhöhen“. Schließlich sollten fünftens Standortrestriktionen zur Errichtung ebenerdiger Solarparks gelockert und Hybridnutzungen z.B. von Landwirtschaft und Solarstromerzeugung erleichtert werden.
Auch von anderer Seite gab es bereits Kritik an der EEG-Novelle. Laut dem Bundesverband Solarwirtschaft warnen Marktforscher „vor einem Schaden in zweistelliger Milliardenhöhe und dem vorzeitigen Aus von bis zu einer halben Million Solarstromanlagen“, sollte das Gesetz nicht nachgebessert werden.
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